Welche rechtlichen Aspekte müssen bei einem Kurzzeitkennzeichen bedacht werden?

Kurzzeitkennzeichen ermöglichen die Teilnahme von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, für die keine reguläre Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde. Mit ihnen ist eine Überführung möglich oder eine Probefahrt vor dem Kauf. Auch die Fahrt zum TÜV ist damit erlaubt. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, wenn Sie mit einem Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Kennzeichen sind nämlich nicht in allen Ländern gültig und dürfen seit 2012 auch nicht mehr an andere Personen ausgeliehen werden.

Vergabe & Gültigkeit im Ausland

Im November 2012 wurde die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen neu geregelt. Um Missbrauch vorzubeugen, darf der Antragsteller das Kennzeichen keiner anderen Person zur Nutzung überlassen. Das gilt für Händler ebenso wie für Privatpersonen und beide können nur noch bei der für sie zuständigen Behörde ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Für den geplanten Autokauf in einem anderen Zulassungsbezirk bedeutet das aber, dass schon vor einem Kauf das Kurzzeitkennzeichen im eigenen Bezirk beantragt werden muss. Noch nicht alle Zulassungsämter leisten Amtshilfe bei der Vergabe und vergewissern sich für eine Vergabe außerhalb des eigenen Bezirks beim zuständigen Kollegen. Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist die Gültigkeit im Ausland. Nicht in allen Ländern sind deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkannt und damit gültig. Die jeweilige Versicherung kann Auskunft darüber geben, wo Kurzzeitkennzeichen gelten und für welche Länder ein Ausfuhrkennzeichen notwendig wird.

Vorsicht bei Gültigkeit & fahrlässigen Mängeln am Fahrzeug

Kurzzeitkennzeichen sind bis zu fünf Tage gültig. Die Gültigkeit wird auf dem Kennzeichen auf einem gelben Streifen am Rand durch Einstanzungen vermerkt. Fahren Sie über die dort angegebene Gültigkeit hinaus mit dem Wagen, sind Sie ohne gesetzlich vorgeschriebene Versicherung unterwegs und das kann teure Folgen haben. Auf ihrer Webseite bietet die ITS viele Informationen zur Kurzzeitkennzeichen Versicherung und der Anbieter kann auch erklären, wann der Fahrer aufgrund fahrlässiger Mängel am Fahrzeug selbst haftet und in welchen Fällen die Versicherung die Haftung übernimmt.

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