Das Versicherungsvertrags-Gesetz

Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die Pflichten und Rechte von Versicherungsnehmern und den Versicherungen. Die erste Fassung trat bereits 1908 in Kraft und im Zuge von Reformen wurde es zuletzt zum 1. Januar 2008 geändert. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gab es eine Übergangsfrist, die zum 30. Dezember 2008 endete. Verschiedene Punkte wurden bei der Reform grundlegend neu geregelt. Das Recht auf Widerruf beispielsweise gilt für alle Versicherungen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Unterzeichnung und bei Lebensversicherungen kann der Versicherte sogar bis zu 30 Tage nach Abschluss widerrufen. Die Informationspflicht wurde ebenfalls neu geregelt und die Versicherung oder ihr Vermittler muss jeden Kunden vor Vertragsabschluss umfassend informieren und beraten. Wird das versäumt, entsteht ein Schadensersatzanspruch, den der Kunde geltend machen kann. Bei der Anzeigepflicht wurde vereinbart, dass der Versicherungsnehmer nur Angaben zu Fragen, die in Textform gestellt wurden, beantworten muss. Damit liegt das Risiko einer Fehleinschätzung allein bei der Versicherungsgesellschaft. Die früher geltende Klagefrist wurde gestrichen und jeder Versicherte kann nun innerhalb von sechs Monaten seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die verwehrt wurden, geltend machen. Auch beim Thema Fahrlässigkeit wurde nachgebessert und eine fahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers kann nun nicht mehr zum kompletten Ausschluss aus den Versicherungsleistungen führen. Natürlich gelten diese Regelungen nicht nur für Lebens- oder Haftpflichtversicherungen sondern auch für Autoversicherungen. Nach wie vor lohnt sich allerdings der Preisvergleich der KFZ Versicherung, denn die Beiträge zur Autoversicherung sind zum Teil sehr unterschiedlich und das bei gleichen oder ähnlichen Leistungen. Online kann jeder innerhalb weniger Minuten das persönlich günstigste Angebot finden und so bei den Versicherungsbeiträgen etliche Euros im Jahr sparen.

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