Ist eine Rechtsschutzversicherung für Existenzgründer sinnvoll?

Zu Streitigkeiten, die, wenn sie sich nicht anders regeln lassen, vor Gericht ausgetragen werden müssen, kann es in jedem Stadium des Lebens oder während der gesamten Geschäftszeit kommen. Hierbei muss es auch keine große Rolle spielen, ob es sich um einen Existenzgründer oder um eine Person handelt, die schon seit vielen Jahren als Inhaber und Leiter eines Betriebes tätig ist. Zu Problemen kann es allerdings besonders in der Anfangsphase gehäuft kommen, da bei den Neulingen im Unternehmensbereich häufig die Erfahrung fehlt, wie Probleme richtigerweise gelöst oder wie ein Verfahren auf eine andere Art und Weise geregelt werden kann. Das Gespräch mit der Gegenseite ist dabei ausschlaggebend, denn sowohl der optimale Tonfall wie auch ein entsprechendes Angebot, kann die Gegenseite von einer Klageerhebung abhalten.

Absicherung der eigenen Existenz durch Beratung von Fachleuten

Die Absicherung bei der Existenzgruendung ist wichtig, da, wie oben bereits erwähnt, es auch bereits in der Anfangsphase des Geschäftsbestehens zu Problemen oder Schäden kommen kann, die mit den entsprechenden Versicherungen aber durchaus abgewendet werden können. Die Arten der abzuschließenden Versicherungen hängen dabei allerdings von der jeweiligen Branche ab, dem das Unternehmen zugeordnet werden muss.

Wichtig ist hier jedoch, dass sich der Jungunternehmer nicht nur eigens mit diesem Thema auseinandersetzt, sondern sich explizit auch anderweitig informiert und sich von Fachleuten beraten lässt, die keinen Nutzen von einem Versicherungsabschluss haben. Eine objektive und ehrliche Meinung ist das, was die Existenzgründer benötigen, doch in allen Bereichen, die etwas mit Finanzen, Versicherungen, aber auch mit Verkehr oder ähnlichen Risikobereichen zu tun haben, sollte der Unternehmer sich frühzeitig überlegen, ob eine Rechtsschutzversicherung angeraten ist und ob sich diese mit dem zur Verfügung stehenden Budget auch umsetzen lässt.

Die Kosten eines Rechtsstreits abdecken

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, so müssen die Kosten für den beauftragten Anwalt in der Regel selbst übernommen werden, denn nur bei einem positiven Ausgang des Verfahrens müssen diese von der Gegenseite übernommen und gezahlt werden. Darauf sollte und kann man sich jedoch nicht verlassen, da die Rechtsschutzversicherung nicht erst im Schadensfall abgeschlossen werden darf. Bei der Splittung der Kosten, wie auch beim Fall, dass der Unternehmer das Verfahren verliert, müssen ein Teil oder die gesamten Kosten getragen werden, die jedoch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung von dieser übernommen werden. Vielfach besteht aber die Möglichkeit, dass die Rechtschutzversicherung als Kombiversicherung abgeschlossen werden kann, was für Existenzgründer sehr lohnenswert ist.

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