Leistungen von Rechtsschutzversicherungen im Überblick

Wer rechtlichen Beistand durch einen Anwalt benötigt, der muss in der Regel mit hohen Kosten rechnen. So entstehen beispielsweise bei einer Klage gegen eine Kündigung schnell mehr als 1.000 Euro an Anwalts- und Prozesskosten. Selbst wer lediglich eine anwaltliche Beratung wünscht, muss dabei hohe Kosten in Kauf nehmen. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lassen sich die finanziellen Aufwendungen bei Rechtsstreitigkeiten jedoch extrem minimieren. Allerdings weichen die Leistungen und Prämien der verschiedenen Anbieter teilweise erheblich voneinander ab. Zudem müssen je nach Versicherer teilweise zahlreiche Ausschlüsse in Kauf genommen werden. Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, der kann hierzu den Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest zurate ziehen. In der Ausgabe 01/2012 wurden insgesamt 54 Tarife von Rechtsschutzversicherern getestet und bewertet. Die bewerteten Tarife beinhalten allesamt einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, wobei die Selbstbeteiligung maximal 150 Euro beträgt.

Große Unterschiede bei Prämien?

Auf den ersten drei Plätzen des Rechtsschutzversicherung Test landeten die Tarife von DAS, HDI und HDI Gerling. Die Tarife boten die beste Kombination aus einem umfassenden Leistungspaket und verbraucherfreundlichen Vertragsbedingungen. Allerdings sind diese Tarife mit Jahresprämien zwischen 342 und 403 Euro nicht gerade günstig. Eine preiswertere Alternative ist beispielsweise der Tarif Optimal des Stuttgarter Versicherers WGV. Die Police kostet hier inklusive einem Mieterrechtsschutz nur 231 Euro pro Jahr. Das ermöglicht eine Ersparnis von über 100 Euro, wobei die Bedingungen kaum schlechter waren als bei den Testsiegern. Bei allen Angeboten sind neben dem Versicherungsnehmer auch Ehepartner und Kinder mitversichert. Nicht eheliche Partner hingegen sollten immer separat im Vertrag aufgeführt werden.

Hilfe nicht nur bei Gericht

Ein guter Tarif übernimmt die Anwaltskosten bereits vor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. So werden beispielsweise die Anwaltskosten übernommen, wenn der Versicherte Einspruch gegen eine Entscheidung der Sozial- oder Finanzbehörden einlegen möchte. Im Vergleich zu früheren Jahren bieten mittlerweile zahlreiche Versicherer zumindest eine teilweise Übernahme der vorgerichtlichen Kosten an. Aktuell werden oftmals auch die finanziellen Aufwendungen für einen Mediator übernommen. Es handelt sich dabei um eine neutrale Person, mit deren Hilfe sich Streitigkeiten auch ohne Gerichtsverhandlung beilegen lassen. Die Kosten für einen Mediator liegen zumeist bei etwa 200 Euro pro Stunde. Welche Kosten dabei genau übernommen werden, ist je nach Versicherer unterschiedlich. So zahlt die Auxilia Versicherung beispielsweise bis zu acht Mediatorstunden, während es bei der Huk-Coburg keine Kostengrenze gibt.

Auf Risikoausschlüsse achten

Auch wenn viele Versicherer mit einem Rundum-sorglos-Paket werben, gibt es in den Versicherungsbedingungen eine große Anzahl von Ausschlüssen. Hiervon betroffen ist beispielsweise das Familien- und Erbrecht. Von einer Erstberatung bzw. einer Kostenübernahme wird bei Ehe- oder Unterhaltsstreitigkeiten abgesehen. Bei der DAS hingegen werden die über eine Erstberatung hinausgehenden Aufwendungen nur bis zu einem Betrag von 1.000 Euro übernommen.

Bildquelle: martin juen; flickr

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