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Wie viel bringt der Anlegerschutz den Verbrauchern wirklich?

Die viele Finanzprobleme in den letzten Jahren auf dem Finanzmarkt sind nicht ohne Folgen geblieben. Um Anleger wenigstens zum Teil vor den Folgen zu schützen, wurde das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ ins Leben gerufen. Inwieweit sich das Gesetz tatsächlich auf den Anlegerschutz auswirkt, wird auch nach der Verabschiedung des Gesetzes noch heftig diskutiert. Mit diesem Gesetz sollen in erster Linie die Anleger geschützt werden. Dafür wurden drei verschiedene Ziele festgelegt.

– Ein besserer Schutz vor falscher Beratung

– Finanzprodukte sollen besser und leicht verständlich erklärt werden

– Anleger sollen vor Falschberatung geschützt werden

Wie soll das in der Praxis aussehen?

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes muss jeder, der bei einem Finanzunternehmen angestellt ist, bei der BaFin namentlich erfasst werden. Die BaFin erstellt daraus eine Datenbank, die nicht öffentlich zugänglich ist. Wird von diesem Kontrollorgan festgestellt, dass ein Mitarbeiter schwer gegen Vorschriften verstößt, kann das für ihn eine berufliche Sperre von bis zu zwei Jahren bedeuten. Die BaFin ist nicht nur für Fachkräfte zuständig, sondern auch Privatpersonen können sich hier mit Ihrer Beschwerde hinwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter eines Finanzunternehmens für seine Arbeit eigenverantwortlich ist und bei schwerwiegenden Fehlern leichter zur Rechenschaft gezogen werden kann. Eine wertvolle Hilfe finden Anleger auf Verbraucherschutzvereinigung anlegerschutz24.

Weitere Vorteile für Anleger

Eine ähnliche Funktion soll der sogenannte Beipackzettel haben, der den Kunden schon seit dem 1. Juli 2011 zur Verfügung gestellt werden muss. Sinn des Beipackzettels ist es, kurz und sachlich die wichtigsten Informationen zum Finanzprodukt zusammenzufassen. Neu geregelt wurde außerdem der Umgang mit Immobilienfonds. Gerade in der Krise haben die Immobilienfonds gezeigt, dass sie genauso anfällig sind wie jeder andere Fond auch. Im neuen Gesetz ist eine zweijährige Mindesthaltefrist für alle Neuanleger vorgesehen und außerdem eine zwölfmonatige Kündigungsfrist. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden lediglich Beträge von 30.000 € in einem Halbjahr pro Anleger.