Durch den Anlegerschutz sollen Verbraucher besser vor Falschberatung geschützt werden. Die Neuerungen betreffen insbesondere den gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel bei der Anlageberatung, die Änderung bei offenen Investmentfonds, die Konkretisierung der Beratungspflichten und zusätzliche Möglichkeiten, die der Finanzaufsicht eingeräumt werden. 

Beipackzettel als Anlegerschutz

Bereits seit April 2011 ist das Anlegerschutzgesetz in Teilen in Kraft getreten. Seit Juli 2011 sind die Kreditinstitute verpflichtet, ihre Produkte mit einem sogenannten Beipackzettel auszustatten. Das soll es Anlegern ermöglichen, die Risiken besser einschätzen zu können. Ursprünglich war angedacht, dass es zu dem Anlageprodukt, das durch eine Bank verkauft wird, eine leicht verständliche Infobroschüre geben sollte, in denen die wichtigen Details zu Chancen und Risiken zusammengefasst werden. Allerdings konnten sich die Banken nicht auf einen Standard-Beipackzettel einigen, sodass es mehrere Ausführungen gab und die Verbraucher die einzelnen Produkte anhand des Beipackzettels nicht von Bank zu Bank vergleichen konnten. Mithilfe des Anlegerschutzgesetzes soll damit nun aufgeräumt werden. Bei Anlageberatungen sind die Banken nun verpflichtet, den Verbrauchern ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen. 

Das gilt allerdings nicht bei bloßen Anlagevermittlungen. Eine ganz klare Abgrenzung ist hier allerdings nicht immer leicht möglich. Wichtig ist jedoch immer, dass der Verbraucher den Beipackzettel vor dem Abschluss des Vertrages erhalten muss. Bei den offenen Investmentfonds sieht das Ganze etwas anders aus. Hier werden keine Produktinformationsblätter ausgegeben, sondern es gelten die Anlegerinformationen nach dem Investmentgesetz. Wie das Blatt auszusehen hat, dafür existieren ebenfalls Vorgaben. Auch bei den Beratungspflichten gibt es Änderungen. So dürfen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Verbraucher nur ein geeignetes Finanzprodukt empfehlen. Dazu müssen sie die finanzielle Situation des Kunden, seine Erfahrungen und selbstverständlich seine Anlageziele mit in Betracht ziehen, um die Situation umfassend analysieren zu können. Nur dann ist es möglich, eine für den Kunden maßgeschneiderte und geeignete Anlageempfehlung aussprechen zu können.

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Die Leiharbeit ist in Deutschland weiter auf dem Vormarsch und grundsätzlich ist gegen dieses Konzept nichts einzuwenden. Arbeitssuchende finden schneller einen Job und Betriebe können Spitzenzeiten in der Produktion gut mit dem geliehenen Personal abfangen. In einigen Bereichen des Arbeitsrechts allerdings gibt es Passagen, die durch die veränderten Verhältnisse Anlass zur Diskussion geben. Das Bundesarbeitsgericht hat daher am 13.0.3.2013 entschieden, dass Leiharbeiter bei der Gründung eines Betriebsrats mitzählen. Sie müssen bei der Größe des Betriebsrats, die durch die maßgebliche Zahl an Mitarbeitern errechnet wird, mitgezählt werden. Damit wurde die frühere Rechtsprechung aufgehoben, denn noch 2003 und 2004 ging man davon aus, dass nur Festanstellte mitgerechnet werden und Leiharbeiter nicht als Betriebsangehörige zu zählen sind.

Eine Betriebsratswahl in Bayern wurde angefochten

In Erfurt, wo das Bundesarbeitsgericht seinen Sitz hat, ging eine Klage ein, in der eine Betriebsratswahl in Bayern angefochten wurde. Im Unternehmen wurden 292 Leiharbeiter regelmäßig beschäftigt und sie zählten bei der letzten Betriebsratswahl nicht mit, wodurch ein 13-köpfiger Betriebsrat eingesetzt wurde. Wären die Leiharbeiter einbezogen worden, hätte der Betriebsrat aus 15 Mitarbeitern bestehen müssen. Einige Arbeitnehmer des Unternehmens klagten daher vor dem Bundesarbeitsgericht, das anders als die Vorinstanzen zu ihren Gunsten entschied.

Die Betriebsratsgremien werden größer & Gründungen in kleinen Unternehmen werden möglich

Durch das Urteil AfA BAG vom 13.03.2013, 7 ABR 69/11 werden 2014 nicht nur die Betriebsratsgremien größer, sondern auch in kleinen Betrieben wird nun eine Gründung möglich, da die Leiharbeiter als Betriebsangehörige gezählt werden müssen. Damit soll auch der Missbrauch der Leiharbeit erschwert werden, denn bereits im Januar hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Leiharbeiter bei der Anwendung des Kündigungsrechts in einem Unternehmen mitzählen. Die Richter gehen damit auf die veränderten Bedingungen ein, denn in den meisten Betrieben stellen die Leiharbeiter zum Teil mehr als ein Drittel der Belegschaft.

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Der Bundesgerichtshof auch bekannt unter der Abkürzung BGH befindet sich in der Stadt Karlsruhe und ist das höchste (oberste) Gericht. Das oberste Gericht von Deutschland kommt bei ordentlichen Gerichtsbarkeiten zum Einsatz. Als ordentliche Gerichtsbarkeiten gelten Rechtsstreitigkeiten im Zivilverfahren und Strafsachen. Spezialrechtsgebiete wie zum Beispiel Berufsrecht oder Rechtspflege kommen deutlich seltener vor. Die Hauptaufgabe des Bundesgerichtshofes besteht darin, die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte zu überprüfen. Aufgrund der Rechtszweige hat das BGH das Recht die Entscheidungen der ungeordneten Gerichte aufzuheben. Die weiteren vier der fünf obersten Gerichtshöfe sind das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundesarbeitsgericht.

BGH wir begleitet von Richtern

Der Bundesgerichtshof wird von mehreren Richtern begleitet, die in Senate eingeteilt sind. Jeder der Vorsitzenden hat sechs bis acht Mitglieder unter sich. Bei den Entscheidungen der einzelnen Richter haben die untergeordneten Mitglieder nur bedingt ein Mitspracherecht.

Die Anzahl der notwendigen Senate wird durch den Bundesminister der Justiz festgelegt. Zusätzlich zu den Senaten können Hilfssenate und Spezialsenate ernannt werden. Von acht Spezialsenaten haben mindestens sechs Senate die Aufgabe sich mit dem Berufsrecht zu befassen. Die Spezialsenate sind das Senat für Notarsachen, das Senat für Anwaltssachen, das Senat für Wirtschaftsprüfersachen, das Senat für Steuerbevollmächtigten und Steuerberater, das Senat für Patentanwaltssachen sowie das Senat für Landwirtschaft und das Kartellsenat.

Die Urteile

Urteile des BGH sind von allen anderen Gerichten aufgrund ihrer geringeren Rangordnung anzuerkennen. Nach einer Zuteilung eines Falls durch den zuständigen Senat werden die für eine Beurteilung zuständigen Personen individuell festgelegt. Einige Richter werden als sogenannte Berichterstatter eingeteilt und haben die Aufgabe die zugeteilten Fälle vorzubereiten. Die Tätigkeit eines Berichterstatters darf grundsätzlich nicht von einem Senats-Vorsitzenden ausgeführt werden. Es ist jedoch vorgeschrieben, dass alle Fälle von zwei Personen geprüft und vorbereitet werden müssen, was der Vorbeugung von Fehlern dient. In regelmäßigen Abständen muss sich der Senat für Beratungen treffen in Hinsicht auf mögliche Entscheidungen und Stellungnahmen von Gutachtern. Ein Urteil wird von mehreren (fünf) Richtern gefällt und anschließend von einem Richter verkündet

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Mit einer Kontovollmacht erhält man den Zugriff auf das Konto eines anderen. Häufig erhalten Ehepartner diesen Zugriff auf das Konto ihres Partners und auch erwachsenen Kindern stellt man eine Vollmacht aus, damit sie im Notfall schnell reagieren können. Vor allem im Todesfall können Erben so die Finanzen regeln, ohne dafür eine Freigabe abwarten zu müssen. Dazu muss allerdings eine transmortale Bankvollmacht ausgestellt werden, denn nur sie gilt über den Tod hinaus. Sie gilt aber bereits zu Lebzeiten des Kontoinhabers und wenn nur im Todesfall andere über das Konto verfügen sollen, muss eine postmortale Bankvollmacht ausgestellt werden. Als Kontoinhaber oder Erblasser sollte man sich aber genau überlegen, wem man sein Vermögen zu welchem Zeitpunkt anvertraut.

Der Kontoinhaber bleibt haftbar

Solange der Kontoinhaber lebt, ist auch er für seine Finanzen zuständig. Wurde eine Bankvollmacht erteilt und der Bevollmächtigte macht Schulden mit dem Konto, über das er eine Vollmacht erhalten hat, so steht nach wie vor der Kontoeigentümer in der Pflicht. Er muss dafür sorgen, dass das Minus ausgeglichen wird. Daher sollte man sich gut überlegen, wem man eine Kontovollmacht ausstellt und welchem Zweck sie dienen soll. Mit einer transmortalen Bankvollmacht kann der Bevollmächtigte voll und ganz über das Vermögen verfügen und selbst Transaktionen in Auftrag geben oder Daueraufträge stoppen. Sie sollte nur ausgestellt werden, wenn ein absolutes Vertrauen herrscht. Soll ein Angehöriger nach dem Tod des Kontoinhabers finanziell abgesichert werden, kann anstelle des Erbscheins eine Bankvollmacht ausgestellt werden, die erst nach dem Tod gültig wird.

Erben absichern dank Vollmacht

Stirbt ein Kontoinhaber, so kann sein Partner den Konto Zugriff nur mit Bevollmächtigung erhalten. Dafür muss ein Erbschein ausgestellt werden oder es wurde bereits zu Lebzeiten eine Bankvollmacht verfügt. Die vor dem Tod abgeschlossene Bankvollmacht bringt vor allem Vorteile, wenn mehrere Erben vorhanden sind, denn sie dürfen nur gemeinschaftlich über das Vermögen verfügen, wenn keine Bevollmächtigung existiert. Da ohne Vollmacht erst ein Erbschein ausgestellt werden muss, können mehrere Wochen vergehen, ehe die Bank einen Zugriff auf das Konto gewährt.

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Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme von leitenden Angestellten. Neben den zulässigen Arbeitszeiten werden darin auch die zulässigen Überstunden geregelt. Gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen. Als Werktage gelten dabei alle Tage von Montag bis Samstag. Für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gelten stets Einschränkungen.

Auf Weisung des Arbeitgebers darf die werktägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag erhöht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Freizeitausgleich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, sodass die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag nicht übersteigt. Alternativ ist es zudem möglich, die Arbeitszeit im Rahmen eines Tarifvertrags auf bis zu 10 Stunden pro Tag zu erhöhen. Dies ist teilweise auch ohne Freizeitausgleich möglich.

Verbot von Überstunden

Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht, da diese durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt sind. Das Ableisten von Überstunden ist für Jugendliche grundsätzlich untersagt. Ist eine Mehrarbeit aufgrund dringender Notfälle nicht zu vermeiden, so muss diese innerhalb von drei Wochen durch Freizeit wieder ausgeglichen werden. Eine über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeit muss in jedem Fall gesondert vergütet werden.

Schwerbehinderte können von ihrem Arbeitgeber übrigens verlangen, dass sie von einer Mehrarbeit freigestellt werden. Als Mehrarbeit zählen dabei alle Arbeitsstunden, die über eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen. Ein Verbot zur Mehrarbeit gilt zudem auch für schwangere Frauen.

Vergütung der Mehrarbeit

Das Thema Überstundenvergütung ist in fast allen Betrieben ein Streitthema. Arbeitnehmer haben jedoch nur dann einen Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeit, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Sofern keine anderweitige vertragliche Regelung besteht, müssen die Überstunden zum normalen Arbeitsentgelt vergütet werden. Zusätzlich kann für die Ableistung der Überstunden auch ein spezieller Zuschlag vereinbart werden. Je nach Branche ist ein Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent an Werktagen und von 50 Prozent an Sonn- und Feiertagen üblich. An Sonntagen ist ein Zuschlag von bis zu 50 Prozent und Feiertagen von bis zu 125 Prozent steuerfrei, sodass sich der Nettolohn dadurch in jedem Fall erhöht.

Das Gesetz zur elterlichen Sorge wurde zum 19.5.2013 geändert. Vor allem für Eltern, die nicht verheiratet sind, hat sich damit einiges geändert. Die Bundesjustizministerin sieht mit den Veränderungen eine notwendige Anpassung an die gesellschaftlichen Realitäten, denn in den letzten Jahrzehnten hat sich die Gesellschaft sehr verändert und immer weniger werdende Eltern ziehen eine Hochzeit noch vor der Geburt in Betracht.

Die Rechte unverheirateter Väter wurden gestärkt

Seit der Reform des Sorgerechts haben Väter, die nicht mit den Müttern ihrer Kinder verheiratet sind, mehr Rechte, denn es gibt nun ein klares Leitbild, das die gemeinsame elterliche Sorge in diesen Fällen stützt. Von seiner Sorgeverantwortung kann ein unverheirateter Vater nun nur noch ausgeschlossen werden, wenn es dem Wohl des Kindes dient und er kann auch das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn es dazu berechtigte Gründe gibt. Für viele unverheiratete Eltern, die sich nach der Geburt getrennt haben, entstehen so neue Situationen, denn der Vater kann nicht mehr einfach grundlos aus der Erziehung ausgeschlossen werden und sein Recht auf den Umgang mit seinem Kind wurde gestärkt.

Ein gemeinsames Sorgerecht wird angestrebt

Das neue Gesetz sieht vor, dass unverheiratete Eltern sich auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen. Gelingt diese Einigung nicht, hat der Vater nun die Möglichkeit beim Jugendamt vorzusprechen, das dann als Vermittler fungieren soll. Wird trotzdem keine Einigung erreicht, kann er einen Sorgerechtsantrag beim Gericht einreichen. Die Mutter erhält dann die Möglichkeit einer Stellungnahme, die frühestens sechs Wochen nach der Geburt verlangt werden kann. Wird keine Stellungnahme abgegeben, kann das Gericht in einem schriftlichen Verfahren und ohne eine persönliche Anhörung der Eltern eine Entscheidung treffen. Der Zugang zur Alleinsorge wird dem Vater damit auch ohne das Einverständnis der Mutter ermöglicht und wenn das Wohl des Kindes am besten beim Vater gefördert werden kann, entscheiden die Gerichte auch dementsprechend. Unverheiratete Eltern sollten aber versuchen ein gemeinschaftliches Sorgerecht anzustreben, weil dies dem Wohl des Kindes am meisten dient. Die Jugendämter unterstützen beide Seiten und stehen auch für schriftliche Vereinbarungen zwischen Vater und Mutter zur Verfügung.

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen und ist noch relativ jung. Erst mit der Erfindung des Buchdrucks wurde die Idee geboren, dass auch geistiges Eigentum geschützt werden muss und erst im späten Mittelalter wuchs das Verlangen ein Urheberrecht einzuführen. Wissen wurde bis dahin nämlich vorwiegend in Klöstern produziert und erhalten. Man kopierte und übersetzte dort Schriften, kommentierte sie und bewahrte sie für nachfolgende Generationen auf. Erst im 12. Jahrhundert sahen sich die Mönche vermehrt als Autor und damit als Urheber eigenständiger Texte und daraus entwickelte sich ein Bedürfnis nach Anerkennung. Das wurde vor allem durch die Angaben der Autorennamen verdeutlicht, die vermehrt unter den Kopien und Kommentaren auftauchten. Als dann die Universitäten gegründet wurden und das Wissen in weltliche Bildungseinrichtungen wanderte, wurden die Bücher und anderes Lehrmaterial auch gegen Geld gehandelt.

Vom ersten Gesetz bis heute

1810 führte man in Baden ein Urheberrecht ein, das dem französischen Vorbild angepasst wurde. Doch erst nach der Gründung des Deutschen Kaisereichs wurde 1871 im ganzen Land ein Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste eingeführt. Heute verbinden wir mit dem Begriff Urheberrecht auch die Urheberrechtsverletzung und das Internet hat maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Menschen sich mit dem Urheberrecht auseinandersetzen müssen. 

Welche Produkte und Schöpfungen urheberechtlich geschützt sind und wie man als Urheber seine Rechte gegenüber Nachahmern durchsetzt, gehört im Netz schon fast zum Grundwissen für Seitenbetreiber und Unternehmen. Vor allem die internationale Produktpiraterie kostet die Industrie jedes Jahr Millionen und neben Software werden auch häufig Bilder oder Texte gesetzeswidrig genutzt. Das Erfordernis der Originalität ist ein Kernpunkt des heutigen Urheberrechts und für verschiedene Teilbereiche geistiger Schöpfungen wurden inzwischen zusätzliche Passagen ins Gesetzbuch aufgenommen. So gibt es für Fotografien, Auftragsarbeiten oder Werke von mehreren Autoren verschiedene Definitionen und Regelungen, die sicherstellen sollen, dass geistiges Eigentum anderer nicht einfach ungefragt genutzt werden kann.

Erbschaften mit Auslandsbezug sind in der heutigen Zeit recht häufig und werfen immer wieder besondere Fragen auf, da die erbrechtlichen Bestimmungen einzelner Länder mitunter stark voneinander abweichen. Folglich stellt sich zunächst die Frage, welches Erbrecht in einem konkreten Erbfall mit Auslandsbezug Anwendung findet. Für künftige Erblasser, die angemessen vorsorgen möchten, und auch Erben im konkreten Erbfall ist ein Erbe mit Auslandsbezug folglich mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Zunächst einmal gilt es aber festzustellen, wann es sich um einen Erbfall mit Auslandsbezug handelt. Dies ist der Fall, wenn ein ausländischer Staatsbürger verstirbt oder der verstorbene Inländer zuletzt im Ausland wohnhaft war.

Verschiedene Staaten gehen unterschiedlich mit internationalen Erbfällen um

Dies zeigt sich unter anderem auch anhand der Tatsache, dass entweder das Staatsangehörigkeitsprinzip oder das Wohnsitzprinzip gilt. Beide Prinzipien sollen für Klarheit sorgen, wenn es darum geht, zu klären, welches Erbrecht in dem konkreten Erbfall mit Auslandsberührung ausschlaggebend ist. Jeder Staat entscheidet hierbei frei, welches Prinzip er seinen erbrechtlichen Bestimmungen innerhalb seines IPR zugrundelegt. Viele Staaten der Welt greifen in diesem Zusammenhang auf das Wohnsitzprinzip zurück.

Das Wohnsitzprinzip als Grundlage des internationalen Erbrechts

Im sogenannten IPR, dem Internationalen Privatrecht, regelt jedes Land unter anderem, wie es mit internationalen Erbfällen umgeht. Liegt ein Erbfall mit Auslandsberührung vor, kommt so gegebenenfalls das Wohnsitzprinzip zum Einsatz, das unter anderem auch im Rahmen des Steuerrechts zur Anwendung kommen kann. Der Gesetzgeber macht es so am letzten Wohnsitz des verstorbenen Erblassers fest, welchem nationalen Erbrechtsbestimmungen der betreffende Erbfall unterliegt.

In Ländern, in denen das Wohnsitzprinzip gilt, ist demnach in erster Linie nur der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers für den internationalen Erbfall relevant. So gehen zahlreiche Länder der Welt mit Erbfällen mit Auslandsberührung um. So gilt das Wohnsitzprinzip unter anderem in Dänemark, Brasilien und Norwegen. Als Angehöriger eines Staates, der im Zusammenhang mit dem internationalen Erbrecht auf das Wohnsitzprinzip zurückgreift, wird man erbrechtlich stets nach den Gesetzen seiner Heimat behandelt, ob man noch dort wohnhaft ist oder nicht. Erblasser, die vor ihrem Tod in einem der betreffenden Staaten wohnhaft waren, unterliegen somit dem jeweiligen Erbrecht, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Das Wohnsitzprinzip lässt somit grundsätzlich keinen großen Spielraum zu und legt von Gesetzes wegen eindeutig fest, wann welches Erbrecht anzuwenden ist. Künftige Erblasser und auch Erben, die von einem Erbe mit Auslandsberührung ausgehen, können sich somit im IPR informieren und anhand dessen herausfinden, wie der konkrete Erbfall gehandhabt wird.

Erfindungen werden meist nicht über Nacht zu erfolgreichen Produkten, die den Alltag erleichtern, besonders edel aussehen oder Prozesse beschleunigen. Häufig vergehen Monate oder sogar Jahre von einer Idee bis hin zum fertigen Produkt und wenn dann die Konkurrenz nicht einfach günstig eine Kopie erstellen und vertreiben soll, muss die Erfindung mit einem Patent geschützt werden. Der Weg zu einer Patentanmeldung ist allerdings nicht einfach und selbst wenn ein Schutzrecht gewährt wurde, muss es über die Jahre hinweg immer wieder durchgesetzt werden. Eine Patentanwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Erfindung zu schützen und im Leistungsumfang ist auch die Ausarbeitung einer rechtssicheren Schutzrechtsanmeldung enthalten. Damit unterstützt der Profi bereits die Patentanmeldung und auch später kann er bei der Realisierung von Ansprüchen helfen oder bei Streitigkeiten über Ländergrenzen hinweg unterstützend eingreifen.

Anmeldung, Geltendmachung & Durchsetzung verlangen fundiertes Wissen

Eine Idee allein reicht nicht aus, um dafür ein Patent zu erhalten. Die Behörde verlangt Zeichnungen, technische Beschreibungen und eine genaue Formulierung der Patentansprüche. Doch selbst wenn diese Hürden erfolgreich genommen werden konnten, muss das eigene Patent in vielen Fällen durchgesetzt und verteidigt werden. Ohne einen kompetenten Partner an der Seite wird dieser Kampf meist schwierig und im Leistungsumfang einer sind Leistungen in Bezug auf Geltendmachung, Durchsetzung und Verteidigung von Patenten natürlich enthalten. Dabei geht es nicht immer nur um die Funktionsweise, sondern auch um das Design eines Produkts. Optisch angepasste Plagiate sind mehr als ein Ärgernis und der Profi weiß, wo und wie er schnell eingreifen kann, um die Rechte seines Mandanten zu verteidigen. Die Rechtsanwälte verfügen im Idealfall über eine jahrzehntelange Erfahrung und leisten schon bei der Einreichung eines Patents wertvolle Hilfe. Eine rechtssichere Schutzrechtsanmeldung bedarf der Berücksichtigung vieler Punkte und wer hier Fehler macht, verliert am Ende vielleicht alles. Auch die Realisierung von Ansprüchen bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist für viele Patentinhaber allein nicht zu stemmen und eine kompetente Patenanwaltskanzlei kann hier gute Dienste leisten.

Die Leistungen im Überblick

• Beratung über das gesamte Spektrum des gewerblichen Schutzrechts

• Ausarbeitung & Durchführung von Schutzrechtsanmeldungen

• Weltweite Geltendmachung und Verteidigung von Schutzrechten

• Beratung und Unterstützung zum Patentmusterschutz

• Durchsetzung von Marken- & Designschutz

• Beratung und Ausarbeitung für Lizenzverträge

Bei Auslandsreisen hat wohl jeder Mensch schon einmal eine Fremdwährung in Händen gehalten. Wer also einen Geldtausch macht, beteiligt sich im weitesten und kleinsten Sinne am Handel mit Währungen. Beim Forex-Handel hält man im Gegensatz dazu diese Devisen nicht physisch in der Hand sondern die Währung wird virtuell gelagert und mit den Kurssprüngen dann wenn es gut läuft auch Gewinne erzielt.

Gesetze und Bestimmungen zum Handel werden strenger

Regulierte Finanzmärkte haben auch die Regierungen schon längst im Auge. Immer strengere Standards müssen die Händler erfüllen. Ebenso müssen die Banken und Trader eine angemessene Kapitaldecke nachweisen. Finanzbehörden haben das Recht Berichte einzufordern und ebenso kann die Lizenz entzogen werden bei Verstößen. Das geht bis hin zu empfindlichen Geldstrafen.

Auch die Regulierungsbehörden und die staatlichen Aufsichtsbehörden tun sich schwer mit Regulierungen, denn der Markt bietet eine große Grauzone. Der US – Verbraucherschutzverein NASAA setzt an beim außerbörslichen Handel da dieser ungemein risikoreich sein kann. Hier tummeln sich auch Betrüger, denen man besser aus dem Weg geht. An solch dubiosen Geschäftspraktiken sollte man sich besser nicht beteiligen.

Helfen können hier nur eine große Transparenz in den Geschäftspraktiken und die schon längst geforderte Regulierung der Finanzmärkte. Dazu gibt es zusätzlich eine Auflistung, die hier in englischer Sprache zu finden ist: fsa.gov.uk/register. Über jedes offizielle Verfahren gegen Firmen, die auffällig wurden wird hier Buch geführt.

Kursbewegungen am Markt nutzen

Viele Möglichkeiten gibt es für Geldanleger, durch das Handeln auf den Märkten mitzuverdienen. Der An- und Verkauf von Aktien Indizes, Rohstoffen und Forex bieten hierzu Einstiegsschritte. Zunächst einmal kann man zum Testen bei einem seriösen Händler: https://www.varengoldbankfx.com/de/ ein kostenfreies Demokonto eröffnen. Hiermit geht man noch keinerlei Verpflichtungen ein und kann lernen, wie das ganze System funktioniert.

Tipp: Man schützt sich auch, wenn die Einlagen zugriffsbegrenzt angelegt werden. Im Falle einer Insolvenz werden dann nicht weitere Gläubigerforderungen erfüllt, sondern durch die Einschränkung ist ein gewisser Schutz vorhanden.