Sozialrecht · Stand September 2026
Wie lange bekommt man Grundsicherungsgeld (früher Arbeitslosengeld 2)?
Grundsicherungsgeld hat keine Höchstdauer: Sie bekommen es, solange Sie hilfebedürftig sind, längstens bis zur Altersgrenze für die Rente. Bewilligt wird es in der Regel für zwölf Monate, danach stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Wie lange bekommt man Grundsicherungsgeld?
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1, das nur für eine bestimmte Zeit gezahlt wird, ist die Zahlung des Grundsicherungsgeldes grundsätzlich unbefristet. Sie erhalten es so lange, wie Sie die finanzielle Unterstützung benötigen.[1]
Es stellt die Grundsicherung aller erwerbsfähigen Menschen sicher, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Die Leistung hieß früher Arbeitslosengeld II, dann Bürgergeld; seit dem 1. Juli 2026 heißt sie Grundsicherungsgeld.[2]
Unbefristet heißt aber nicht, dass Sie einmal einen Antrag stellen und dann dauerhaft Geld bekommen. Das Jobcenter entscheidet immer für einen begrenzten Zeitraum und prüft danach neu.
Bewilligungszeitraum: zwölf oder sechs Monate
Über den Anspruch entscheidet das Jobcenter in der Regel für ein Jahr. Diesen Zeitraum nennt man Bewilligungszeitraum. Er gilt einheitlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.[2]
Auf sechs Monate verkürzt wird der Zeitraum vor allem, wenn das Jobcenter nur vorläufig entscheidet oder wenn Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen hoch sind. Vorläufig entscheidet es, wenn die Höhe des Anspruchs noch nicht feststeht, typischerweise bei schwankendem Einkommen oder Selbständigkeit. Nach Ablauf des Zeitraums rechnet es dann endgültig ab und fordert Nachweise an.[2]
Den genauen Zeitraum finden Sie im Bewilligungsbescheid.[1]
Weiterbewilligungsantrag: rechtzeitig stellen
Endet der Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin Anspruch haben. Dafür stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag, online oder mit dem Formular per Post oder persönlich.[1]
Die Frist ergibt sich aus der Regel zum Antrag: Für Zeiten vor der Antragstellung gibt es keine Leistungen, der Antrag wirkt aber auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie ihn stellen.[2]
Beispiel: Ihr Bewilligungszeitraum endet am 31. März. Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag am 20. April, gilt er ab dem 1. April; es entsteht keine Lücke, nur die Zahlung kommt später.
Stellen Sie ihn erst im Mai, gibt es für April kein Grundsicherungsgeld. Sicher ist, den Antrag schon im März abzugeben.[2]
Bis zu welchem Alter gibt es Grundsicherungsgeld?
Grundsicherungsgeld bekommt, wer die Altersgrenze noch nicht erreicht hat. Sie steigt wie die Regelaltersgrenze der Rente stufenweise an; maßgeblich ist das Ende des Monats, in dem Sie das jeweilige Alter vollenden.[2]
| Geburtsjahrgang | Altersgrenze |
|---|---|
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Danach ist das Sozialamt zuständig: Wer im Alter bedürftig ist, bekommt Grundsicherung im Alter. Wer bereits eine Altersrente bezieht, erhält kein Grundsicherungsgeld mehr.[2]
Grundsätzlich kann das Jobcenter verlangen, dass Sie ab 63 eine vorzeitige Altersrente beantragen, wenn Sie darauf Anspruch haben. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt diese Pflicht nicht.[2]
Wann endet das Grundsicherungsgeld vorzeitig?
Die Zahlung des Grundsicherungsgeldes erfolgt nur so lange, wie der Leistungsempfänger die Voraussetzungen erfüllt. Ändern sich beispielsweise die Vermögensverhältnisse, indem die betreffende Person beispielsweise mit jemandem zusammenzieht, eine Erbschaft macht oder aber sich das Einkommen erhöht, werden die Leistungen entweder angepasst oder eingestellt. Solche Änderungen müssen Sie dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.[2]
Ein weiterer wichtiger Grund ist die Annahme einer Beschäftigung. Reicht der Lohn für den Bedarf der ganzen Bedarfsgemeinschaft, endet der Anspruch. Wer dagegen auf Dauer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt nicht mehr als erwerbsfähig und wechselt in die Sozialhilfe.[2]
Außerdem müssen Sie erreichbar sein. Versäumen Sie drei Meldetermine in Folge ohne wichtigen Grund, gelten Sie als nicht erreichbar. Der Anspruch entfällt dann ab dem Folgemonat, bis Sie sich persönlich beim Jobcenter melden, längstens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums.[2]
Wie lange dauern Kürzungen beim Grundsicherungsgeld?
Aufgrund einer Pflichtverletzung oder eines Meldeversäumnisses kann es dazu kommen, dass das Grundsicherungsgeld gekürzt wird. Sofern kein wichtiger Grund vorliegt, gilt:[2]
- Pflichtverletzung, etwa eine abgebrochene Maßnahme: 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate,
- wiederholt versäumter Termin: 30 Prozent für einen Monat,
- Weigerung, eine konkret angebotene Arbeit aufzunehmen: Wegfall des Regelbedarfs für höchstens zwei Monate.[2]
Holen Sie die Pflicht nach oder erklären Sie ernsthaft, ihr künftig nachzukommen, wird die Kürzung aufgehoben, sobald sie mindestens einen Monat gedauert hat. Einzelheiten stehen unter Kürzung des Grundsicherungsgeldes.[2]
Wann wird das Grundsicherungsgeld ausgezahlt?
Grundsicherungsgeld wird im Voraus gezahlt. Das überwiesene Geld steht Ihnen in der Regel einen Kalendertag vor dem Monat zur Verfügung, für den es gezahlt wird. Verzögerungen auf dem Zahlungsweg kann das Jobcenter nicht beeinflussen.[1]
Die Leistung wird für jeden Kalendertag berechnet, der Monat mit 30 Tagen. Beginnt oder endet der Anspruch im laufenden Monat, gibt es nur den anteiligen Betrag.[2]
„Frist 2 Jahre Arbeitslosengeld“: Was gemeint ist
Viele suchen nach einer Zwei-Jahres-Frist. Beim Grundsicherungsgeld gibt es sie nicht. Gemeint ist meist das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit. Dort gilt die Rahmenfrist: Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.[3]
Zwei Jahre Arbeitslosengeld, also 24 Monate, gibt es nur ab 58 Jahren und mit mindestens 48 Monaten Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren. Unter 50 Jahren sind es höchstens zwölf Monate.[3]
Einzelheiten erklären Anspruch auf Arbeitslosengeld und Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?. Den Unterschied der beiden Leistungen zeigt Arbeitslosengeld 1 und 2 im Vergleich.
Wer ist zuständig?
Das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Den Weiterbewilligungsantrag können Sie online stellen, die Zugangsdaten erhalten Sie im Jobcenter.
Grundsicherungsgeld im ÜberblickWiderspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Jobcenter. Danach entscheidet das Sozialgericht.
Sozialgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Bekommt man nach dem Arbeitslosengeld automatisch Grundsicherungsgeld?
Nein. Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft, schließt sich das Grundsicherungsgeld nicht automatisch an. Sie müssen es rechtzeitig beim Jobcenter beantragen.
- Wird das Grundsicherungsgeld im Urlaub weitergezahlt?
Ja, wenn das Jobcenter der Abwesenheit vorher zugestimmt hat. Ohne wichtigen Grund soll es in der Regel höchstens drei Wochen im Kalenderjahr zustimmen. Wer ohne Zustimmung verreist, gilt als nicht erreichbar.
- Bekommt man Grundsicherungsgeld auch bei Krankheit?
Ja. Legen Sie dem Jobcenter zeitnah eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Sind Sie länger als sechs Wochen krank, schaltet das Jobcenter den ärztlichen Dienst ein, der die Erwerbsfähigkeit beurteilt.
- Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1?
Je nach Versicherungszeit in den letzten fünf Jahren und Lebensalter 6 bis 24 Monate. Unter 50 Jahren sind es höchstens zwölf Monate.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld, Auszahlung und Dauer
- Sozialgesetzbuch II (Grundsicherungsgeld): § 7 · § 7a · § 7b · § 8 · § 9 · § 12a · § 19 · § 31a · § 31b · § 32 · § 37 · § 41 · § 41a
- Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld): § 142 · § 143 · § 147
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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