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Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026

Wildunfall: Wer zahlt, wie Sie ihn beweisen und was Sie sofort tun müssen

Den Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein deckt in der Regel schon die Teilkasko, nicht erst die Vollkasko. Den Wildunfall muss aber der Fahrer beweisen, und wer einem Tier ausweicht, bekommt den Schaden nur ersetzt, wenn das Ausweichen den Umständen nach geboten war.[1]

Geprüft am 01.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Warum es auf dem Land so oft zu Wildunfällen kommt

In besonders ländlichen Gegenden ist das Autofahren bei Dunkelheit immer ein Risiko. Explizit in den Abendstunden und in der Morgendämmerung kommt es hier gehäuft zu Wildunfällen, die ein Risiko für Leib und Leben bedeuten.

Wer als Autofahrer des Nachts auf Wegen fährt, welche durch ein Waldgebiet führen, muss hier immer damit rechnen, dass Rotwild oder auch Wildschweine die Straße wechseln wollen. Absolute Aufmerksamkeit beim Fahren ist Pflicht, da in nur Sekundenschnelle das Tier vor die Motorhaube laufen kann. Aber selbst wer äußerst vorsichtig fährt, hat oftmals keine Chance dem Wild auszuweichen. Rehe rennen aus dem Wald, werden von den Scheinwerfern des Fahrzeugs geblendet, bleiben dadurch womöglich stehen und schon ist der Wildunfall passiert.

Richtig schlimm wird es in der Regel jedoch, wenn der Autofahrer in der Schrecksekunde das Lenkrad herumreißt und dann möglicherweise von der Straße abkommt. Diese Unfälle enden nicht selten tödlich. Ob die Versicherung den Schaden dann zahlt, hängt davon ab, ob das Ausweichen geboten war (siehe unten).

Zahlt die Teilkasko oder erst die Vollkasko?

Viele glauben, beim Wildunfall springe nur die Vollkaskoversicherung ein. Das stimmt so nicht. In den Musterbedingungen des Versicherungsverbands für die Kfz-Versicherung ist der Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes ein Fall der Teilkasko. Weil die Vollkasko die Teilkasko-Risiken mit umfasst, zahlt auch sie. Entscheidend ist im Einzelfall Ihr eigener Vertrag. Manche Versicherer decken auch Zusammenstöße mit anderen Tieren, etwa mit Nutztieren oder Vögeln.

Haarwild sind nach dem Bundesjagdgesetz unter anderem:

  • Rotwild, Damwild und Rehwild,
  • Schwarzwild, also Wildschweine,
  • Feldhase und Wildkaninchen,
  • Fuchs, Dachs, Steinmarder und Baummarder,
  • Wolf, Luchs und Wildkatze.[2]

Der Unterschied ist wichtig für den Beitrag: Eine Schadenfreiheitsklasse gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko. Nach den Musterbedingungen gilt der Vertrag auch dann als schadenfrei, wenn der Versicherer einen Teilkasko-Schaden wie den Zusammenstoß mit Haarwild über die Vollkasko bezahlt.

Wie beweise ich einen Wildunfall?

Bei leichten Wildunfällen taucht allerdings oftmals ein großes versicherungstechnisches Problem auf. Vom Fahrer muss der Beweis erbracht werden, dass hier tatsächlich ein Unfall mit Wild stattgefunden hat. Kann der Fahrer nicht nachweisen, dass es sich bei dem am Fahrzeug entstandenen Schaden um die Folgen des Wildunfalls gehandelt hat, wird die Versicherung in der Regel keinen Schadensersatz leisten.

Wer einen Wildunfall gehabt hat, sollte es deshalb nicht versäumen, die Polizei zu rufen. Diese kann den Schaden noch vor Ort aufnehmen und die diesbezüglichen Spuren sichern. Hilfreich als Beweis sind:

  • eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter,
  • Fotos von Fahrzeug, Unfallstelle und Tier,
  • Haare, Blut oder Gewebe am Fahrzeug, die Sie bis zur Begutachtung nicht abwaschen,
  • Namen und Anschriften von Zeugen.

Nach den Musterbedingungen müssen Sie einen Wildschaden ab einem im Vertrag genannten Betrag ohnehin unverzüglich der Polizei anzeigen. Sie müssen außerdem alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls nötig ist.

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Ausweichen vor dem Tier: Zahlt die Versicherung auch ohne Zusammenstoß?

Kommt es gar nicht zum Zusammenstoß, weil Sie ausweichen und dabei im Graben oder an einem Baum landen, liegt kein Wildunfall im Sinne der Teilkasko vor. Der Schaden kann trotzdem ersetzt werden, und zwar als Rettungskosten. Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder zu mindern, muss der Versicherer sie erstatten, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. Das gilt auch, wenn die Rettung erfolglos bleibt.[1]

Geboten ist das Ausweichen vor allem bei großen Tieren wie Hirsch, Reh oder Wildschwein, bei denen ein Zusammenstoß einen erheblichen Schaden erwarten lässt. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs ist ein riskantes Ausweichmanöver dagegen oft nicht geboten, weil der drohende Schaden gering ist. Handelt der Fahrer grob fahrlässig, darf der Versicherer seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen, auch den Ersatz der Rettungskosten.[1]

Beispiel: Nachts springt ein Reh vor das Auto. Die Fahrerin weicht aus, das Auto prallt gegen einen Leitpfosten. Das Reh läuft unverletzt weiter.

Ohne Zusammenstoß greift die Teilkasko-Leistung für Haarwild nicht unmittelbar. Die Fahrerin kann aber Rettungskosten verlangen, wenn sie beweist, dass sie wegen des Rehs ausgewichen ist. Spuren des Tiers fehlen hier, deshalb sind Polizeibericht und Zeugen besonders wichtig.[1]

Was tun nach einem Wildunfall?

  1. Halten Sie an, schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf, bei schnellem Verkehr in etwa 100 Metern.[3]
  2. Kümmern Sie sich um Verletzte und sichern Sie den Verkehr.[3]
  3. Rufen Sie die Polizei. Sie verständigt in der Regel den Jagdausübungsberechtigten oder Förster.
  4. Fassen Sie ein verletztes Tier nicht an und verfolgen Sie es nicht.
  5. Machen Sie Fotos und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.
  6. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.

In den meisten Fällen wird auch der zuständige Förster informiert, der das verletzte Tier am Unfallort von seinen Schmerzen erlöst, oder dieses, wenn es nur angefahren wurde und weggelaufen ist, in den späteren Tagen suchen wird. Ob Sie einen Wildunfall auch selbst melden müssen, regeln die Jagdgesetze der Länder unterschiedlich. Mit dem Anruf bei der Polizei sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Darf ich das tote Tier mitnehmen?

Nein. Das Recht, sich Wild anzueignen, hat allein der Jagdausübungsberechtigte, nicht der Autofahrer.[2] Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts Wild an sich nimmt, begeht Jagdwilderei. Darauf stehen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Überlassen Sie das Tier dem Jagdausübungsberechtigten oder dem Förster.

Pflichten gegenüber der Versicherung und Fristen

Nach einem Versicherungsfall müssen Sie nach Möglichkeit dafür sorgen, den Schaden abzuwenden und zu mindern, und Weisungen des Versicherers befolgen, soweit das zumutbar ist. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich, muss der Versicherer nicht zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, wobei Sie beweisen müssen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Er bleibt aber leistungspflichtig, soweit die Pflichtverletzung für die Feststellung des Schadens keine Rolle gespielt hat.[1]

Die Musterbedingungen der Kfz-Versicherung verlangen, jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen. Ermittelt die Polizei, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Maßgeblich sind die Fristen in Ihrem eigenen Vertrag.

Wie ein Verkehrsunfall allgemein abgewickelt wird, steht unter Verkehrsunfall.

Wer ist zuständig?

Streit mit der Kaskoversicherung

Lehnt die Versicherung ab, bleibt die Klage. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Klagen gegen den Versicherer können Sie auch am Gericht Ihres Wohnsitzes erheben.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Gilt ein Zusammenstoß mit einem Hund oder einer Kuh als Wildunfall?

    Nein, Haustiere und Nutztiere sind kein Haarwild. Ob der Schaden trotzdem versichert ist, hängt vom Vertrag ab. Viele Tarife decken inzwischen Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Läuft ein Hund oder eine Kuh auf die Straße, kommt außerdem eine Haftung des Tierhalters in Betracht.

  • Steigt meine Versicherung nach einem Wildunfall?

    Beim Zusammenstoß mit Haarwild in der Regel nicht. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse, und nach den Musterbedingungen bleibt der Vertrag schadenfrei, auch wenn der Versicherer den Wildschaden über die Vollkasko bezahlt. Beim Ausweichen ohne Zusammenstoß hängt es davon ab, wie der Versicherer den Schaden einordnet und abrechnet. Fragen Sie vor der Regulierung nach, maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

  • Muss ich nach einem Wildunfall die Selbstbeteiligung zahlen?

    Ja, wenn Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung für die Teil- oder Vollkasko vorsieht. Sie wird vom Schaden abgezogen.

  • Was mache ich, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist?

    Merken Sie sich die Stelle und die Fluchtrichtung und informieren Sie die Polizei. Sie verständigt den Jäger, der das verletzte Tier sucht. Für den Beweis gegenüber der Versicherung sind Spuren am Auto und Fotos dann besonders wichtig.

Auch interessant: Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung

Quellen

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG): § 81 · § 82 · § 83 · § 90
  2. Bundesjagdgesetz (BJagdG): § 1 · § 2
  3. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 15 · § 34

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 01.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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