Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Arbeitsvertrag: Form, Inhalt, Arten und Pflichten im Überblick
Ein Arbeitsvertrag kommt auch mündlich wirksam zustande, der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber schriftlich oder unter Umständen in Textform nachweisen. Die Niederschrift mit Namen, Entgelt und Arbeitszeit muss spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen, die übrigen Angaben innerhalb von sieben Tagen oder einem Monat.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit einem Arbeitsvertrag. Er begründet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist rechtlich gesehen eine besondere Form des Dienstvertrags. Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet, der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.[2]
Wie der Vertrag überschrieben ist, spielt keine Rolle. Zeigt die tatsächliche Durchführung, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Ein angeblich freier Mitarbeiter kann deshalb in Wahrheit Arbeitnehmer sein.[2]
Für alle Deutschen ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes ein im Grundgesetz, in Artikel 12 GG, garantiertes Grundrecht. Deshalb ist jeder Arbeitnehmer frei in seiner Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen und auch frei in der Wahl seines Berufes.
Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht?
Nein, ein Arbeitsvertrag ist auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln wirksam, etwa wenn Sie mit Wissen des Arbeitgebers die Arbeit aufnehmen. Was dann gilt, erklärt die Seite Arbeiten ohne Arbeitsvertrag. Zwingend schriftlich ist nur die Befristung. Fehlt die Schriftform, ist die Befristung unwirksam und der Vertrag gilt als unbefristet.[3]
Unabhängig davon muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, unterschreiben und aushändigen. Seit 2025 genügt dafür die Textform, etwa eine E-Mail mit Dokument, wenn Sie es speichern und ausdrucken können und der Arbeitgeber um einen Empfangsnachweis bittet. Das gilt nicht in Wirtschaftszweigen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa auf dem Bau oder in der Gastronomie. Dort und auf Verlangen des Arbeitnehmers bleibt es beim unterschriebenen Papier.[1]
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Das Nachweisgesetz zählt auf, welche Bedingungen der Arbeitgeber schriftlich festhalten muss. Die wichtigsten:[1]
| Angabe | Spätestens |
|---|---|
| Name und Anschrift der Vertragsparteien, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts samt Zuschlägen und Sonderzahlungen, Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten | am ersten Arbeitstag |
| Beginn, bei Befristung Enddatum, Arbeitsort, Beschreibung der Tätigkeit, Dauer der Probezeit, Regeln zu Arbeit auf Abruf und Überstunden | am siebten Kalendertag |
| Urlaub, Anspruch auf Fortbildung, betriebliche Altersversorgung, Kündigungsverfahren mit Schriftform, Fristen und Klagefrist, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen | nach einem Monat |
Jede Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen muss der Arbeitgeber spätestens an dem Tag mitteilen, an dem sie wirksam wird.[1]
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Es gibt befristete und unbefristete Arbeitsverträge sowie Teilzeitverträge, Minijobs und Leiharbeitsverträge, um die wichtigsten zu nennen. Verträge mit freien Mitarbeitern sind dagegen keine Arbeitsverträge, solange die Tätigkeit tatsächlich frei gestaltet wird.
- Unbefristeter Vertrag: Der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit ist die Grundform des üblichen Arbeitsvertrages in der Bundesrepublik. Er endet durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wann Sie Anspruch darauf haben, steht auf der Seite Unbefristeter Arbeitsvertrag.
- Befristeter Vertrag: Hier ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart, der Vertrag endet ohne weiteres Zutun mit dem Ablauf des vereinbarten Datums. Ohne Sachgrund ist eine Befristung bis zu zwei Jahren mit höchstens drei Verlängerungen zulässig, mit Sachgrund wie Vertretung oder Erprobung auch länger.[3] Mehr auf der Seite Befristeter Arbeitsvertrag: wie oft verlängern?
- Teilzeit: Teilzeitbeschäftigt ist, wessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Auch ein Minijob ist Teilzeit.[3]
- Arbeit auf Abruf: Bei Arbeitsverträgen, die mit Abrufarbeit verknüpft sind, erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeit je nach Arbeitsanfall. Ist keine Wochenarbeitszeit festgelegt, gelten 20 Stunden als vereinbart.[3]
- Minijob: Geringfügige Beschäftigung mit eigenen Regeln zu Verdienstgrenze, Urlaub und Vertrag, siehe Minijob.
- Leiharbeit: Der Arbeitnehmer ist beim Verleiher angestellt und arbeitet in der Organisation und nach den Weisungen eines Entleihers. Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden.
Probezeit, Arbeitszeit und Urlaub
- Probezeit: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.[2] Unbezahltes Probearbeiten vor dem Vertrag ist ein eigenes Thema, siehe Probearbeiten.
- Arbeitszeit: Werktäglich höchstens acht Stunden, mit Ausgleich bis zu zehn. Einzelheiten auf den Seiten Arbeitszeit, Ruhepausen und Überstunden.
- Urlaub: Gesetzlich mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer Sechstagewoche, siehe Urlaubsanspruch.
- Kündigungsfrist: Grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende, für den Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit länger.[2]
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag?
Aus einem Arbeitsvertrag ergeben sich für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer bestimmte Pflichten, die in Hauptleistungs- und Nebenleistungspflichten unterteilt werden. Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht, während sich der Arbeitgeber zur Lohn- und Gehaltszahlung für die geleistete Arbeit verpflichtet. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen.[2]
Es gibt außerdem Nebenleistungspflichten. Dazu gehören beim Arbeitnehmer die Verschwiegenheitspflicht, Rücksichtnahme- und Schutzpflichten sowie ein Wettbewerbsverbot, während der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gegenüber eine Fürsorgepflicht hat. Ob Sie nebenher noch arbeiten dürfen, erklärt die Seite Nebentätigkeit, welche Zusatzleistungen es gibt, die Seite Sonderzahlungen. Wer Pflichten verletzt, riskiert eine Abmahnung.
Was darf im Arbeitsvertrag nicht stehen?
Weiteren Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben neben gesetzlichen Regelungen und dem Grundgesetz als übergeordnetem Recht auch der Tarifvertrag sowie die gemeinsam von Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschaffenen Betriebsvereinbarungen. Das letzte Glied in dieser Kette ist der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossene Individualarbeitsvertrag. Seine Gestaltung ist grundsätzlich frei. Es liegt jedoch im Wesen des Arbeitsrechts, diese Vertragsfreiheit zum Schutz des Arbeitnehmers einzuschränken. Deshalb darf der Arbeitsvertrag nicht zulasten des Arbeitnehmers gegen die übergeordneten Regelungen verstoßen.
Unwirksam sind etwa weniger Urlaub als gesetzlich vorgesehen, ein Lohn unter dem Mindestlohn oder eine Befristung ohne Schriftform. Welche Fragen der Arbeitgeber vor Vertragsschluss stellen darf, steht auf der Seite Fragerecht des Arbeitgebers.
Wie endet ein Arbeitsvertrag?
Regelmäßig wird das Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags durch ordentliche oder außerordentliche, auch fristlose Kündigung genannt, beendet. Anders beim befristeten Arbeitsvertrag, der nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder des Zweckes automatisch endet. Möglich ist außerdem ein Aufhebungsvertrag. Kündigung und Aufhebungsvertrag sind nur schriftlich mit Unterschrift wirksam.[2]
Wechselt der Betrieb den Inhaber, endet der Vertrag nicht, sondern geht auf den neuen Inhaber über, siehe Betriebsübergang. Die Kündigungsarten erklärt die Seite Kündigungsarten.
Wer ist zuständig?
Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig.
Arbeitsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Was tun, wenn ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekomme?
Der Vertrag gilt trotzdem. Sie können vom Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen die wesentlichen Bedingungen schriftlich aushändigt. Tut er das nicht, handelt er ordnungswidrig. Notieren Sie Beginn, Lohn und Arbeitszeiten selbst, falls es später Streit gibt.
- Wie lange muss ich einen Arbeitsvertrag aufbewahren?
Eine gesetzliche Frist für Arbeitnehmer gibt es nicht. Heben Sie ihn mindestens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Ablauf möglicher Ansprüche auf, etwa für Zeugnis, Lohnnachzahlung oder Rente.
- Kann ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn kündigen?
Ja, sofern der Vertrag das nicht ausschließt. Es gilt dann die vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist. Manche Verträge sehen für diesen Fall eine Vertragsstrafe vor.
- Was ist ein Individualarbeitsvertrag?
So heißt der Einzelvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, im Unterschied zum Tarifvertrag, den Gewerkschaft und Arbeitgeberverband für viele Beschäftigte schließen.
Quellen
- Nachweisgesetz (NachwG): § 2 · § 3
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 611a · § 622 · § 623
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): § 2 · § 12 · § 14 · § 16
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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