Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Bußgeld im Straßenverkehr: Bußgeldkatalog, Punkte und Fahrverbot
Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, bekommt bis 55 Euro eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld, darüber einen Bußgeldbescheid nach den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs. Ab einer Geldbuße von 60 Euro wird der Verstoß im Fahreignungsregister in Flensburg mit Punkten gespeichert, bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen kommt ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten hinzu.[1][2]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 7 Min. Lesezeit
Was ist ein Bußgeld im Straßenverkehr?
Die überwiegende Zahl der Verkehrsdelikte hat keine schwerwiegenden Sanktionen wie den Führerscheinentzug zur Folge, sondern wird entweder mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet. Rechtlich sind das Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet, bei geringfügigen Verstößen genügt eine Verwarnung.[3]
Die Sanktionierung richtet sich dabei nach dem sogenannten Bußgeldkatalog und ist in der Bundesrepublik Deutschland somit einheitlich geregelt. Der Bußgeldkatalog ist die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Steht ein Verstoß dort, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Die heute geltenden Beträge für Geschwindigkeitsverstöße stammen aus einer Änderung des Katalogs im Jahr 2021.[1]
Kommt es bei einem Unfall zur Körperverletzung oder Tötung eines Beteiligten und wird als Ursache Fahrlässigkeit festgestellt, handelt es sich ebenfalls nicht nur um ein Bußgelddelikt. Fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind Straftaten, über die ein Strafgericht entscheidet.
Verwarnung oder Bußgeld: Wo liegt der Unterschied?
Bei geringfügigen Verstößen kann die Behörde oder die Polizei Sie verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie einverstanden sind und zahlen. Dann ist die Sache erledigt, Kosten fallen nicht an.[3]
Sieht der Bußgeldkatalog einen Regelsatz von bis zu 55 Euro vor, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben. Liegt der Regelsatz höher, ergeht ein Bußgeldbescheid. Dafür kommen Gebühren und Auslagen hinzu. Wie das Verwarnungsgeld funktioniert und was passiert, wenn Sie nicht zahlen, lesen Sie unter Verwarnungsgeld: zahlen oder nicht?[1]
Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt werden Ordnungswidrigkeiten nur gespeichert, wenn ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens sechzig Euro festgesetzt worden ist und der Verstoß in der Punkteliste der Fahrerlaubnis-Verordnung steht.[2]
- 1 Punkt: verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel ein einfacher Rotlichtverstoß,
- 2 Punkte: besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, etwa Fahren mit 0,5 Promille oder Verstöße mit Regelfahrverbot, sowie Verkehrsstraftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 3 Punkte: Verkehrsstraftaten, bei denen das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet hat.[2]
Ab 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Wie das Punktesystem mit Ermahnung, Verwarnung und Tilgung funktioniert, erklärt der Beitrag Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger gelten in der Probezeit zusätzliche Regeln, siehe Fahranfänger und Probezeit.[2]
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist eine Nebenfolge des Bußgeldes. Die Behörde oder das Gericht kann es für einen bis drei Monate anordnen, wenn der Verstoß unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Bei Alkohol oder Drogen am Steuer ist in der Regel ein Fahrverbot anzuordnen.[2]
Grob sind die Verstöße, für die der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorsieht, zum Beispiel deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ein Rotlichtverstoß bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase. Beharrlich handelt in der Regel, wer innerhalb eines Jahres nach einer rechtskräftigen Geldbuße wegen mindestens 26 km/h zu viel erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt. Dann ist ein Monat Fahrverbot die Regel.[1]
Das Fahrverbot ist kein Entzug der Fahrerlaubnis: Nach Ablauf der Frist bekommen Sie den Führerschein zurück. Hatten Sie in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.[2]
Die Tabelle mit allen Tempoverstößen steht im Beitrag Zu schnell gefahren: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.
Vorfahrt missachtet, Rotlicht, Handy: Was kostet das?
Die Höhe einer Sanktion ist abhängig von der Schwere des Verkehrsdeliktes und der Gefährdung. Einige häufige Verstöße mit den Regelsätzen für Autofahrer:[1]
| Verstoß | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Vorfahrt nicht beachtet, andere wesentlich behindert | 25 Euro | keine | nein |
| Vorfahrt nicht beachtet, andere gefährdet | 100 Euro | 1 | nein |
| Rotes Ampellicht nicht befolgt | 90 Euro | 1 | nein |
| Rotlicht, Rotphase schon länger als 1 Sekunde | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
| Handy oder anderes elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt | 100 Euro | 1 | nein |
| Abstand zu gering bei bis 80 km/h | 25 Euro | keine | nein |
| Mit 0,5 Promille oder mehr gefahren | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Kommt es bei einer Vorfahrtverletzung oder einem anderen Verstoß zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, die der Tatbestand nicht schon enthält, erhöht sich ein Regelsatz über 55 Euro nach einer eigenen Tabelle des Katalogs.[1]
Die Punkte ergeben sich aus der Bewertungsliste der Fahrerlaubnis-Verordnung. Beim Abstand zählt ab 80 km/h, ob der Abstand weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug; dann richten sich Bußgeld und Punkte nach der Geschwindigkeit.[1]
Welche Strafe gibt es für Alkohol am Steuer?
Ordnungswidrig handelt, wer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l oder mehr in der Atemluft ein Kraftfahrzeug führt. Für Cannabis liegt die Grenze bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum.[2]
Nur ein Bußgeld ist hier nicht mehr möglich. Beim ersten Verstoß kommen ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße hinzu. Ist bereits eine Alkohol- oder Drogenfahrt im Fahreignungsregister eingetragen, sind es 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, bei mehreren Eintragungen 1.500 Euro und drei Monate.[1]
Wer fahruntüchtig ist oder andere gefährdet, begeht eine Straftat. Ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholfahrten verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung eine MPU. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?
- Anhörung: Nach dem Verstoß erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Es genügt, wenn Ihnen Gelegenheit gegeben wird, sich zu äußern. Zur Sache müssen Sie nichts sagen, Ihre Personalien müssen Sie aber angeben.[3]
- Bußgeldbescheid: Der Bescheid nennt die Tat, Zeit und Ort, die Beweismittel, die Geldbuße und Nebenfolgen wie ein Fahrverbot.[3]
- Einspruch: Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einlegen. Hält die Behörde am Bescheid fest, entscheidet das Amtsgericht. Einzelheiten stehen unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.[3]
- Rechtskraft und Zahlung: Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.[3]
Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt nach sechs Monaten. Die Frist beginnt neu, wenn sie unterbrochen wird, etwa durch die erste Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheids.[2]
Der Bescheid geht oft an den Halter, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Was dann gilt, erklärt Fahrer oder Halter: Wer muss das Bußgeld zahlen?
Kann das Bußgeld höher ausfallen als im Katalog?
In diesem Zusammenhang müssen Verkehrsteilnehmer jedoch berücksichtigen, dass der deutsche Bußgeldkatalog durchaus einen gewissen Spielraum vorsieht. Die Beträge sind Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen und im ersten Abschnitt des Katalogs von fahrlässiger Begehung ausgehen. Bei Vorsatz verdoppelt sich ein Regelsatz über 55 Euro.[1]
Stellt die Behörde oder ein Richter eine besondere Schwere fest, kann das Bußgeld durchaus höher ausfallen. Wie viel Bußgeld am Ende gezahlt werden muss, lässt sich so pauschal also gar nicht sagen und hängt gegebenenfalls vom Einzelfall ab. Ein Bußgeldrechner kann erste Anhaltspunkte liefern, aber keine verlässliche Aussage darüber machen, ob der Führerschein abgegeben werden muss oder in welcher Höhe ein Bußgeld zu zahlen ist. Wird ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen, soll das Bußgeld angemessen erhöht werden.[1]
Wer ist zuständig?
Den Bescheid erlässt die Bußgeldbehörde, die das Land bestimmt, meist eine Stelle der Polizei, des Landkreises oder der Stadt. Bei ihr legen Sie auch den Einspruch ein.
Einspruch gegen den BußgeldbescheidNimmt die Behörde den Bescheid nicht zurück, entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Bußgeldbehörde ihren Sitz hat.[3]
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Kann ich ein Bußgeld in Raten zahlen?
Ja, wenn Ihnen die sofortige Zahlung nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist. Dann wird eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlung bewilligt. Zahlen Sie eine Rate nicht rechtzeitig, kann die Vergünstigung entfallen.
- Was passiert, wenn ich den Bußgeldbescheid nicht bezahle?
Nach Rechtskraft wird die Geldbuße vollstreckt. Zahlen Sie nicht und legen Sie auch nicht dar, dass Sie zahlungsunfähig sind, kann das Gericht Erzwingungshaft anordnen, wegen einer Geldbuße bis zu sechs Wochen.
- Gilt der Bußgeldkatalog auch für Radfahrer und Fußgänger?
Ja. Für Radfahrer und Fußgänger gibt es teils eigene Tatbestände. Wo keine bestehen und der Regelsatz über 55 Euro liegt, wird er für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer halbiert. Das Verwarnungsgeld soll bei Radfahrern in der Regel 15 Euro, bei Fußgängern 5 Euro betragen.
- Wie hoch kann ein Bußgeld im Straßenverkehr höchstens sein?
Für normale Verkehrsverstöße bis zu 2.000 Euro, für Fahrten unter Alkohol oder Drogen bis zu 3.000 Euro. Der Bußgeldkatalog nennt die Regelsätze, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.
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Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit Bußgeldkatalog: § 1 · § 2 · § 3 · § 4 · Anlage (Bußgeldkatalog) · Anhang (Tabelle 1)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 4 · § 24a · § 25 · § 26 · § 28
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): § 55 · § 56 · § 65 · § 66 · § 67 · § 68
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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