Bußgeld

Die überwiegende Zahl der Verkehrsdelikte hat keine schwerwiegenden Sanktionen wie den Führerscheinentzug zur Folge, sondern wird entweder mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet. Entschieden wird nach Schwere des Delikts und unter Berücksichtigung der Anzahl der bereits vorhandenen Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Zu den Verkehrsdelikten, die neben einem Bußgeld auch Punkte zur Folge haben, zählen Abstandsunterschreitungen bei einer Geschwindigkeit von über 100 Km/h, erstmalige Überschreitung der 0,5-Promillegrenze oder ein erstmaliger Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von mehr als 31 Km/h und außerorts von mehr als 41 Km/h sowie die Teilnahme an illegalen Straßenrennen werden mit einem Bußgeld und Punkten geahndet (Stand 12/2010).

Verkehrsdelikte mit Führerscheinentzug

Verkehrsdelikte, die eine massive Gefährdung des Straßenverkehrs bedeuten, haben einen Führerscheinentzug zur Folge. Dazu zählen das Rückwärtsfahren oder Fahren gegen die Fahrtrichtung ebenso wie Überholen bei nicht eindeutig geklärter Verkehrslage und Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss im Wiederholungsfall. Kommt es im Rahmen dieser Delikte zu einer zusätzlichen Sachbeschädigung, erhöht sich das Strafmaß. Missachten von Rotphasen oder Überfahren von Stoppschildern haben nur in Verbindung mit Gefährdung oder Sachbeschädigung den Führerscheinentzug zur Folge.

Kommt es bei einem Unfall zur Körperverletzung oder Tötung eines Beteiligten und wird als Ursache Fahrlässigkeit festgestellt, handelt es sich ebenfalls nicht nur um ein Bußgelddelikt.

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