BAföG
Eine solide Ausbildung ist seit jeher ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Berufslaufbahn. Wer in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchte, jedoch nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um sich während der Ausbildungszeit finanzieren zu können, kann in der Regel auf staatliche Unterstützung bauen, bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Die finanzielle Situation der Eltern wird somit nicht zum Hindernis für eine erfolgreiche Ausbildung. Daher erhöht das BAföG die Chancengleichheit im Bereich Bildung und ermöglicht insbesondere Kindern aus einkommensschwächeren Familien eine vollfinanzierte Ausbildung und eine eigenständige Berufswahl.
Ein grundsätzliches Ziel des BAföG ist es jedoch auch, nur solche Ausbildungen zu fördern, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Ein Kernpunkt des BAföG ist die Förderung von Auszubildenden, wobei diese unabhängig von Abstammung, Begabung und jeweiliger persönlicher Interessenlage gefördert werden. Das BAföG wurde am 1. September 1971 erstmals eingeführt. Ein wesentlicher Unterschied zur aktuellen heutigen Förderung bestand in der Rückzahlung der erhaltenen Fördersumme. Damals musste die BAföG-Leistung nicht zurückgezahlt werden. Heutzutage sind Empfänger von BAföG-Leistungen dazu verpflichtet, einen Teilbetrag der erhaltenen Fördersumme zurückzuzahlen. In der Regel beträgt der Rückzahlungsbetrag 50 % der in der Regelstudienzeit erhaltenen Fördersumme. Es gibt BAföG-Leistungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule, die auch eine gesonderte Auslandsförderung enthalten können. Aber auch der Besuch einer weiterführenden Bildungseinrichtung kann nach dem BAföG gefördert werden.
Der Kreis der Förderungsberechtigten wurde durch das neue BAföG erweitert
Das neue BAföG ist im Januar 2010 in Kraft getreten. Aus dem 23. Gesetz zur Änderung des BAföG ergeben sich viele Vorteile für Förderungsberechtigte. Der Kreis der Förderungsberechtigten wurde erweitert und die Förderungsbeträge wurden erhöht. Wer bereits BAföG-Leistungen in Anspruch nimmt, kann auch rückwirkend ab dem 1. Oktober 2010 von der Anhebung der Bedarfssätze und anderen Verbesserungen profitieren. Sollte sich jedoch erst aus den Neuregelungen ein Anspruch auf Förderung ergeben, besteht keine Möglichkeit, BAföG-Leistungen rückwirkend geltend zu machen.
Im Wesentlichen wurden die Sozialpauschalen auf den neusten Stand gebracht und die Bedarfssätze wurden um 2 % heraufgesetzt. Die Freibeträge wurden um 3 % erhöht. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anhebung der Altersgrenze von Studenten in Masterstudiengängen. Wer bereits über 30 Jahre alt ist und eine Förderung nach dem BAföG anstrebt, kann nun bis zu einer Obergrenze von 35 Jahren gefördert werden. Wer ein Stipendium für Begabte oder ein leistungsabhängiges Stipendium bekommen hat, erhält keinerlei Abzüge, sofern das Stipendium 300 Euro pro Monat nicht übersteigt. Schüler, die einen Aufenthalt im Ausland planen, können von einer Verbesserung der Auslandsförderung profitieren.