Familienrecht Ratgeber
Der Bereich Familienrecht befasst sich mit allen juristischen Angelegenheiten, die unmittelbar mit dem Leben einzelner Personen sowie ihrer Beziehungen untereinander zu tun haben. Einen Großteil des Familienrechtes befasst sich somit mit Sachverhalten des Familienstandes, beispielsweise Rechtsstreitigkeiten über eine geschlossene Ehe bzw. deren Scheidung, ebenso wie Streitigkeiten um das Sorgerecht und den Verbleib von gemeinsamen Kindern sowie eventuelle Unterhaltszahlungen. Auch Sachverhalte zur Rente und die vertragliche Absicherung des eigenen Nachlasses in Gestalt eines Testaments oder Erbvertrags fallen in den Bereich des Familienrechts. Weitere Bereiche des Familienrechts sind die Bevormundung bzw. Bevollmächtigung anderer Personen, die Übernahme von Pflegschaften sowie andere Formen der gesetzlichen Vertretung.
Im Leben eines einzelnen Menschen ergeben sich verschiedene Szenarien und Situationen, die einen rechtlichen Beistand notwendig machen. Hierbei ist nicht zwingend von juristischen Sachverhalten die Rede, bei denen vor einem Gericht das eigene Recht durchgesetzt werden muss, vielmehr werden im großen Rechtsgebiet des Familienrechts auch alltägliche und gesellschaftliche Gebahren wie die Rechtmäßigkeit einer Heirat juristisch festgelegt. Dennoch kommt es auch fernab solch positiver Ereignisse immer wieder dazu, dass Änderungen in der familiären Struktur Auswirkungen auf das Miteinander in sozialer wie finanzieller Hinsicht haben können. Das Familienrecht klärt all diese Situationen und stellt einen wesentlichen, juristischen Maßstab dar, um Sachverhalte zwischen Ehepartnern, Kindern und ihren Eltern sowie älteren Mitmenschen im Bezug auf ihre Hinterbliebenen zu klären.
Inhaltsverzeichnis
Familienrecht – Scheidung, Unterhalt, Eherecht und Vaterschaft
Das Ehe– und Scheidungsrecht stellt einen Kernbereich im Bereich Familienrecht dar. Durch dieses Rechtsgebiet wird nicht nur die Rechtmäßigkeit von Eheschließungen sowie die Gesamtheit an Voraussetzungen festgelegt, nach welchen alleine eine Ehe geschlossen werden darf. Gerade im Fall einer Scheidung benötigt es klare, gesetzliche Richtlinien, um die Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens zu klären, sofern dieses nicht bereits durch den Ehevertrag eindeutig zugeordnet werden kann. Auch der Verbleib gemeinsamer Kinder sowie Streitigkeiten rund um das Sorgerecht der Kinder werden auf Grundlage des Familienrechts geregelt, wobei ebenso der Rahmen für finanzielle Leistungen einzelner Elternteile abgesteckt wird. Diese Unterhaltsleistungen sind an verschiedene Faktoren geknüpft und müssen im Regelfall auf sehr individueller Basis berechnet werden.
Ein weiteres Kerngebiet im Bereich Familienrecht umfasst das Erb- und Schenkungsrecht. Durch dieses wird im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages eindeutig festgelegt, was mit dem Vermögen einer Person nach dessen Ableben geschehen soll. Das Familienrecht regelt hierbei in der speziellen Form des Erbrechts Pflichtanteile und ihre Höhen, die nahen Verwandten wie dem Ehepartner oder Kindern des Verstorbenen in jedem Fall zustehen. Unabhängig von diesen Pflichtteilen kann der Verstorbene vor seinem Tod im Rahmen der Bestimmungen des Familienrechtes vorgeben, welche Verteilung seines Hab und Guts er sich wünscht.
Abschließend durch das Familienrecht geklärt werden gesetzliche Vertretungen und Vormundschaften gegenüber erwachsenen Personen. Sollten diese aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sprechen, regelt das Familienrecht, wer die Vormundschaft für eine Person übernehmen kann und in welchem Rahmen sie ausgeübt werden kann.
Definition Familienrecht
Juristische Laien, die sich mit dem Familienrecht auseinandersetzen, drohen zuweilen, sich in einzelnen Detailfragen zu verlieren. All diejenigen, die sich zunächst einen umfassenden Überblick verschaffen wollen, sollten zunächst die Definition des Begriffs zurate ziehen. Greift man auf die rechtswissenschaftliche Definition des Familienrechts zurück, ist darunter eine zivilrechtliche Disziplin zu verstehen, die sich den Rechtsverhältnissen zwischen Personen widmet, die durch Verwandtschaft, Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie miteinander verbunden sind. Familiäre Strukturen sind demnach auch in juristischer Hinsicht von Belang und bedürfen zuweilen einer rechtlichen Klärung.
Zentrale Themen des Familienrechts sind unter anderem:
- Ehe
- Scheidung
- Lebenspartnerschaft
- Sorgerecht
- Adoption
- Abstammung
- Unterhalt
- Pflege
Das Familienrecht tangiert demnach zahlreiche Bereiche des alltäglichen Lebens. Vielen Menschen ist dies aber gar nicht bewusst, weil sie sich keine Gedanken um juristische Aspekte ihrer Lebensweise machen und ihr Leben einfach den eigenen Vorstellungen entsprechend führen. Grundsätzlich ist dies richtig und zunächst unproblematisch, solange es zu keinen Differenzen kommt, die zuweilen sogar vor dem Familiengericht landen.
Wo ist das Familienrecht geregelt?
Spätestens wenn rechtliche Auseinandersetzungen anstehen, stellt sich die Frage, wo das Familienrecht geregelt ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, das Maß aller Dinge. Das Vierte Buch des BGB befasst sich umfassend mit dem Familienrecht und liefert die gesetzlichen Bestimmungen zum materiellen Familienrecht. In den §§ 1297 bis 1921 BGB ist demnach das deutsche Familienrecht verankert. Zusätzlich können aber auch weitere Gesetze von Belang sein. So finden sich beispielsweise zur eingetragenen Lebenspartnerschaft keine Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier ist das Lebenspartnerschaftsgesetz, kurz LPartG, ausschlaggebend.
Kommt es im Familienrecht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Zivilprozessordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das auch als Familienverfahrensrecht bezeichnet wird, maßgebend.
Das Internationale Privatrecht (IPR) kann ebenfalls von Belang sein und sollte daher nicht vollkommen außer Acht gelassen werden. In der heute stark globalisierten Welt spielen auch im Familienrecht IPR-Regelungen zunehmend eine große Rolle. Wenn zwei Menschen aus unterschiedlichen Ländern heiraten wollen, Kinder aus einer internationalen Partnerschaft hervorgegangen sind oder eine mit einem Ausländer geschlossene Ehe geschieden werden soll, ist das Internationale Privatrecht ausschlaggebend dafür, welche Gesetze in dem konkreten Fall zum Einsatz kommen. Zuweilen können derartige familienrechtliche Angelegenheiten sehr komplex sein, weshalb sich Betroffene an einen Anwalt für Familienrecht wenden sollten, der zugleich auch mit dem IPR vertraut ist.