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Steuerrecht · Stand September 2026

Erziehungsgeld: Was es war und was es heute stattdessen gibt

Das Bundeserziehungsgeld gibt es nicht mehr: Es galt für Kinder, die von 1986 bis Ende 2006 geboren wurden, und ist für Geburten ab dem 1. Januar 2007 durch das Elterngeld ersetzt. Unter dem Namen Landeserziehungsgeld zahlt heute noch Sachsen eine eigene Leistung im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Was ist Erziehungsgeld?

Dass das Erziehungsgeld in Deutschland Geschichte ist, wird rasch deutlich, aber es kann dennoch interessant sein, sich mit der historischen Entwicklung der staatlichen Familienförderung zu befassen. Als Basis diente das Bundeserziehungsgeldgesetz, das am 1. Januar des Jahres 1986 in Kraft trat und dafür sorgte, dass für ab diesem Zeitpunkt geborene Kinder Erziehungsgeld in Anspruch genommen werden konnte.[2]

Das Erziehungsgeld war eine Leistung des Bundes für Mütter und Väter, die ihr neugeborenes Kind selbst betreuten. Es betrug 600 DM im Monat. In den ersten sechs Lebensmonaten gab es das Geld unabhängig vom Einkommen, danach nur unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Wer es bezog, durfte daneben nicht voll erwerbstätig sein; zuletzt waren höchstens 30 Wochenstunden erlaubt.[2]

Gleichzeitig mit dem Erziehungsgeld führte das Gesetz den Erziehungsurlaub ein, den Vorläufer der heutigen Elternzeit.[2]

Seit wann gibt es Erziehungsgeld und wie lange wurde es gezahlt?

Das einstige Erziehungsgeld wurde Mitte der 1980er-Jahre mit einer maximalen Bezugsdauer von zehn Monaten eingeführt. Im Laufe der Zeit wurde die Bezugsdauer immer wieder erhöht, so dass man zuletzt für bis zu 24 Monate Erziehungsgeld in Anspruch nehmen konnte.

Geburt des KindesLängste Bezugsdauer
ab 1. Januar 198610 Monate
ab 1. Januar 198812 Monate
ab 1. Juli 198915 Monate
ab 1. Juli 199018 Monate
zuletzt, bis 31. Dezember 200624 Monate

Die Geschichte des Erziehungsgeldes endete mit den Geburten des Jahres 2006. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2006 geboren wurden, galt das Bundeserziehungsgeldgesetz weiter; für alle späteren Geburten gibt es Elterngeld.[2]

Unterschied zwischen Erziehungsgeld, Elterngeld und Kindergeld

In Anbetracht der Tatsache, dass das Elterngeld das Erziehungsgeld ersetzt hat, sind zahlreiche Übereinstimmungen durchaus zu erwarten. Der wesentliche Unterschied zwischen dem früheren Erziehungsgeld und dem heutigen Elterngeld besteht darin, dass keine Pauschale gezahlt wird, sondern die Höhe des Elterngeldes vom vorherigen Nettoeinkommen abhängt. Außerdem sorgen die Partnermonate des Elterngeldes dafür, dass beide Elternteile in die Kindererziehung eingebunden werden.[3]

Erziehungsgeld (bis 2006)Elterngeld (seit 2007)Kindergeld
Höhefester Betrag, 600 DM im Monat65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens, 300 bis 1.800 Euro259 Euro je Kind und Monat
Einkommen der ElternEinkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonatkein Anspruch über 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommenunabhängig vom Einkommen
Dauerzuletzt bis zu 24 Monate12 Monate, mit Partnermonaten 14; Elterngeld Plus doppelt so langbis 18, in Ausbildung bis 25
ZuständigErziehungsgeldstelleElterngeldstelleFamilienkasse

Das Elterngeld wird bei geringem Einkommen aufgestockt: Wer vor der Geburt weniger als 1.000 Euro verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz, bis zu 100 Prozent. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.[3]

Während Kindergeld einkommensunabhängig für jedes Kind gezahlt wird, sollte das Erziehungsgeld nach einer Geburt Eltern finanziell unterstützen. Beide Leistungen standen nebeneinander, und auch heute wird das Kindergeld zusätzlich zum Elterngeld gezahlt. Wie viel Kindergeld es gibt, steht auf der Seite Höhe des Kindergeldes.

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Was ist Elterngeld und wer bekommt es?

Elterngeld bekommt, wer in Deutschland wohnt, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Nicht voll erwerbstätig ist, wer im Durchschnitt höchstens 32 Wochenstunden arbeitet.[3]

Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld, mit zwei Partnermonaten auf 14. Statt eines Monats Basiselterngeld können Sie zwei Monate Elterngeld Plus beziehen, dann in halber Höhe.[3]

Anträge, Berechnung und Sonderfälle erklärt die Übersicht Elterngeld; wie viel Sie bekommen, zeigt die Seite Elterngeld berechnen.

Was ist Landeserziehungsgeld und wer bekommt es?

Parallel zum Kindergeld und Elterngeld haben einzelne Bundesländer eigene Leistungen geschaffen, die dort ansetzen, wo das Elterngeld endet. Unter dem Namen Landeserziehungsgeld gibt es sie heute in Sachsen.[1]

Sachsen zahlt das Landeserziehungsgeld im zweiten oder dritten Lebensjahr, wenn Sie

  • Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen,
  • keinen staatlich geförderten Platz in einer Kita oder Kindertagespflege nutzen und
  • höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.[1]

Es beträgt für das erste Kind 150 Euro, für das zweite 200 Euro und ab dem dritten Kind 300 Euro im Monat. Gezahlt wird es für fünf bis zwölf Monate. Die volle Höhe gibt es bis zu einem pauschalierten Jahresnettoeinkommen von 24.600 Euro bei Paaren und 21.600 Euro bei Alleinerziehenden; ab dem dritten Kind gilt keine Einkommensgrenze. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.[1]

Erziehungsgeld in Bayern: Familiengeld, Krippengeld und Kinderstartgeld

Bayern zahlt für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind, im zweiten und dritten Lebensjahr das Bayerische Familiengeld: 250 Euro im Monat je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, unabhängig vom Einkommen. Einen eigenen Antrag brauchen Sie meist nicht, der Elterngeldantrag gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld.[1]

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, gibt es weder Familiengeld noch Krippengeld. Stattdessen hat die Staatsregierung ein einmaliges Kinderstartgeld von 3.000 Euro vorgesehen, das zum ersten Geburtstag gezahlt werden soll. Ob und wie Sie es bekommen, sagt Ihnen das Zentrum Bayern Familie und Soziales.[1]

Wo kann man Erziehungsgeld beantragen?

Obwohl das Erziehungsgeld mittlerweile längst durch das Elterngeld abgelöst wurde, ist das Erziehungsgeld in vielen Familien ein Thema. Mütter und Väter, die über kein allzu üppiges Budget verfügen, wissen jede Unterstützung zu schätzen und fragen sich daher unter anderem auch, wo man Erziehungsgeld beantragen kann. Die Antwort lautet nirgends, weil dieses ersetzt wurde und folglich nicht mehr zur Verfügung steht. Stattdessen gibt es nun das Elterngeld.

Die Frage müsste also richtigerweise folgendermaßen lauten: Wo kann man Elterngeld beantragen? Welche Stelle zuständig ist, bestimmt jedes Land selbst; zuständig ist die Elterngeldstelle für den Wohnsitz des Kindes. Je nach Bundesland kann sie beim Landkreis, bei der Stadt, beim Jugendamt oder bei einer Landesbehörde angesiedelt sein. Einzelheiten stehen auf der Seite Elterngeld beantragen.[3]

Wer ist zuständig?

Elterngeld und Landesleistungen

Die Elterngeldstelle für Ihren Wohnsitz. In Sachsen ist sie beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt und zahlt auch das Landeserziehungsgeld. In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales für das Familiengeld zuständig.

Wo man Elterngeld beantragt
Streit über Elterngeld

Gegen einen Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Klagen über Elterngeld gehören vor das Sozialgericht.

Sozialgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Gibt es noch Erziehungsgeld?

    Nein, nicht vom Bund. Das Bundeserziehungsgeld gab es nur für Kinder, die bis Ende 2006 geboren wurden. Heute gibt es Elterngeld, dazu in Sachsen ein Landeserziehungsgeld.

  • Wer zahlt das Landeserziehungsgeld?

    Das jeweilige Bundesland. In Sachsen zahlt es die Elterngeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie wohnen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, frühestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn.

  • Wer hat Anspruch auf Erziehungsgeld?

    Heute niemand mehr. Früher bekamen es Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuten und nicht voll arbeiteten, für Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Januar 1986 bis 31. Dezember 2006. Wer heute ein Kind betreut, beantragt Elterngeld.

  • Wie hoch war das Erziehungsgeld 1990?

    Das Erziehungsgeld betrug 600 DM im Monat. Für Kinder, die ab dem 1. Juli 1990 geboren wurden, konnte es bis zu 18 Monate lang bezogen werden, ab dem siebten Lebensmonat nur unterhalb der Einkommensgrenzen.

Auch interessant: Elterngeld: Anspruch, Höhe und Antrag

Quellen

  1. Landesleistungen: Sächsisches Sozialministerium und Zentrum Bayern Familie und Soziales: Sachsen: Landeserziehungsgeld · Bayern: Familiengeld · Bayern: Krippengeld
  2. Bundesfamilienministerium und Bundeszentrale für politische Bildung: Geschichte des Erziehungsgeldes: Geschichte des Ministeriums · Elterngeld statt Erziehungsgeld · bpb: 1. Januar 1986
  3. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): § 1 · § 2 · § 4 · § 12

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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