Wer bekommt Erziehungsgeld, wer Kindergeld?

Dass das Erziehungsgeld in Deutschland Geschichte ist, wird rasch deutlich, aber es kann dennoch interessant sein, sich mit der historischen Entwicklung der staatlichen Familienförderung zu befassen. Als Basis diente das Bundeserziehungsgeldgesetz, das am 1. Januar des Jahres 1986 in Kraft trat und dafür sorgte, dass für ab diesem Zeitpunkt geborene Kinder Erziehungsgeld in Anspruch genommen werden konnte. Abgesehen von gewissen Einkommensgrenzen legte das Bundeserziehungsgeldgesetz unter anderem auch fest, dass der anspruchsberechtigte Elternteil maximal einer Teilzeittätigkeit mit höchstens 30 Wochenstunden nachgehen durfte. Davon waren jedoch Schüler/innen und Studierende mit Kind ausgeschlossen, so dass diese ihrer Ausbildung trotz des Bezugs von Erziehungsgeld uneingeschränkt nachgehen konnten.

Die Geschichte des Erziehungsgeldes endete am 31. Dezember 2006, denn an diesem Tag wurde das Bundeserziehungsgeldgesetz außer Kraft gesetzt. Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, ermöglichten den Eltern allerdings den Zugang zu einer insgesamt zweijährigen Übergangszeit. Mittlerweile ist dies längst abgelaufen, doch das Erziehungsgeld ist nach wie vor ein Thema. Dafür sorgt nicht nur der Umstand, dass es durch das Elterngeld ersetzt wurde, sondern auch die Tatsache, dass einzelne Bundesländer ein sogenanntes Landeserziehungsgeld etabliert haben.

Der Unterschied zwischen Erziehungsgeld und Elterngeld

In Anbetracht der Tatsache, dass das Elterngeld das Erziehungsgeld ersetzt hat, sind zahlreiche Übereinstimmungen durchaus zu erwarten. Nichtsdestotrotz existieren gewisse Unterschiede, die Familien mit Kindern kennen sollten, um sich nicht auf veraltete Punkte zu beziehen. Der wesentliche Unterschied zwischen dem früheren Erziehungsgeld und dem heutigen Elterngeld besteht darin, dass keine Pauschale gezahlt wird, sondern die Höhe des Elterngeldes vom vorherigen Nettoeinkommen abhängt. Außerdem sorgen die Partnermonate des Elterngeldes dafür, dass beide Elternteile in die Kindererziehung eingebunden werden. Mütter und Väter erfahren so eine umfassende Gleichberechtigung, was dem heutigen Zeitgeist Rechnung trägt.

Während Kindergeld einkommensunabhängig für jedes Kind gezahlt wird, soll das Erziehungsgeld nach einer Geburt Eltern finanziell und einkommensabhängig bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres unterstützen. Beim Erziehungs- und Kindergeld bestehen somit Unterschiede in der Bezugsdauer. Beide Varianten fungieren nicht als Lohnersatzleistungen, sondern als zusätzliches finanzielles Angebot des Gesetzgebers. Während die Kindergeldzahlung nach wie vor gemäß den geltenden Voraussetzungen der Familienkassen erfolgt, wurde das Erziehungsgeld lediglich für neue Erdenbürger gezahlt, die vor dem Stichtag 1. Januar 2007 geboren wurden.

Erziehungsgeld und Kindergeld: Unterschiede orientieren sich am Einkommen

Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden, gelten nicht mehr die Richtlinien für das Erziehungsgeld, sondern gezahlt wird seitdem ersatzweise Elterngeld. Die Unterschiede für das Erziehungs- und Kindergeld beziehen sich in erster Linie auf das Einkommen der Eltern. Das Elterngeld wird bei den Erziehungsgeldstellen der einzelnen Länder beantragt. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem jährlichen Nettoeinkommen abzüglich einer Werbungskostenpauschale. Für das erste halbe Lebensjahr des Neugeborenen werden höhere Einkommensgrenzen zugrunde gelegt. Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenze, kann für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes kein Anspruch geltend gemacht werden.

Erziehungsgeld wurde durch Elterngeld ersetzt

In den vergangenen Jahren hat der deutsche Gesetzgeber bei der finanziellen Unterstützung von Familien einige Veränderungen vorgenommen. Dazu gehört unter anderem auch, dass das Erziehungsgeld mittlerweile weggefallen ist. Diese Ausgleichsleistung konnte lediglich für Kinder in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 1. Januar 1986 und 31. Dezember 2006 geboren wurden. Das Kindergeld ist aber dennoch nicht die einzige Leistung, die jungen Familien zusteht. Als Ersatz für das Erziehungsgeld wurde für Geburten ab dem 1. Januar 2007 das Elterngeld eingeführt.

Parallel zum Kindergeld und Elterngeld gibt es in einigen Bundesländern noch das sogenannte Landeserziehungsgeld. Dies ist in Thüringen, Sachsen und Bayern der Fall, wo es während des zweiten beziehungsweise dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt wird. Auf Bundesebene existiert dahingegen kein Erziehungsgeld mehr, während das Kindergeld unangetastet bleibt.

Wo kann man Erziehungsgeld beantragen?

Obwohl das Erziehungsgeld mittlerweile längst durch das Elterngeld abgelöst wurde, ist das Erziehungsgeld in vielen Familien ein Thema. Mütter und Väter, die über kein allzu üppiges Budget verfügen, wissen jede Unterstützung zu schätzen und fragen sich daher unter anderem auch, wo man Erziehungsgeld beantragen kann. Die Antwort lautet nirgends, weil dieses ersetzt wurde und folglich nicht mehr zur Verfügung steht. Stattdessen gibt es nun das Elterngeld. Die Frage müsste also richtigerweise folgendermaßen lauten: Wo kann man Elterngeld beantragen? Die Antwort darauf zu geben, ist alles andere als einfach, denn je nach Bundesland und Gemeinde kann es sehr unterschiedliche Verwaltungsstrukturen geben. Grundsätzlich ist zwar immer die örtliche Elterngeldstelle zuständig, doch diese kann beispielsweise im Bürgerbüro oder auch beim Jugendamt angesiedelt sein. Hier bedarf es seitens der Eltern daher einer gewissen Recherche, um bei der richtigen Stelle zu landen.

Wie lange bekommt man Erziehungsgeld?

Die Frage danach, wie lange man Erziehungsgeld in Anspruch nehmen kann, kommt ebenfalls immer wieder auf. Das einstige Erziehungsgeld wurde Mitte der 1980er-Jahre mit einer maximalen Bezugsdauer von zehn Monaten eingeführt. Im Laufe der Zeit wurde die Bezugsdauer immer wieder erhöht, so dass man zuletzt für bis zu 24 Monate Erziehungsgeld in Anspruch nehmen konnte. Mittlerweile gibt es anstelle des Erziehungsgeldes das Elterngeld, das für bis zu 14 Monate bezogen werden kann. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, die Bezugsdauer zu verdoppeln, indem man monatlich nur die Hälfte des eigentlichen Anspruchs bezieht.

Was ist das Landeserziehungsgeld?

Neben dem klassischen Erziehungsgeld, das seit dem 31. Dezember 2006 Geschichte ist, gibt es noch das sogenannte Landeserziehungsgeld, das nach wie vor Bestand hat. In einzelnen Bundesländern Deutschlands steht dieses als zusätzliche Leistung für Familien zur Verfügung. Während des zweiten und dritten Lebensjahres des Kindes erhalten Familien in Abhängigkeit von ihrem Einkommen diese finanzielle Unterstützung. Folglich setzt das Landeserziehungsgeld, das einzelne Bundesländer auf freiwilliger Basis offerieren, dort an, wo das Elterngeld üblicherweise endet. Nach 12 beziehungsweise 14 Monaten ist damit für gewöhnlich Schluss, so dass das anschließende Landeserziehungsgeld eine willkommene Finanzspritze darstellt.

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