• Home
  • Amtsgerichte in Deutschland

Amtsgerichte in Deutschland

Das Amtsgericht ist typischerweise das Gericht, mit dem die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten in Berührung kommen. Dafür sorgt einerseits die breit gefächerte Zuständigkeit der Amtsgerichte und andererseits die hohe Anzahl an Amtsgerichten in Deutschland. Die Länder errichten Amtsgerichte auf Grundlage des Landesgesetzes und weisen diesen einzelnen Gerichtsbezirken zu. Auf diese Art und Weise soll eine Nähe geschaffen werden, die die Amtsgerichte zu den zentralen Anlaufstellen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren macht. Selbst wenn die Zuständigkeit im konkreten Einzelfall bei einem anderen Gericht liegt, können Bürger/innen zunächst das nächstgelegene Amtsgericht aufsuchen und dort beispielsweise Erklärungen zu Protokoll geben. Juristische Laien, die sich über die Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland informieren und vielleicht selbst einem gerichtlichen Verfahren entgegensehen, tun gut daran, sich zunächst dem Amtsgericht zu widmen. Trotz aller Bürgernähe herrscht allerdings eine gewisse Distanz, die sich nur durch umfassende Informationen abbauen lässt. Aus diesem Grund gibt es im Folgenden detaillierte Informationen rund um die Amtsgerichte in Deutschland, die grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger angehen.

Die Rolle des Amtsgerichts innerhalb der Gerichtsbarkeiten

Zunächst stellt sich zumeist die Frage nach der Rolle des Amtsgerichts innerhalb der vielfältigen Gerichtsbarkeiten. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass es sich bei den Amtsgerichten um Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit handelt. Dies gilt zwar auch für die Landesgerichte, Oberlandesgerichte, das Bayerische Oberste Landesgericht sowie den Bundesgerichtshof, doch das Amtsgericht tritt hier stets als Eingangsinstanz in Erscheinung. Fälle der ordentlichen Gerichtsbarkeit landen somit immer zuerst bei den Amtsgerichten. Juristische Laien tun also gut daran, die Amtsgerichte als zentrale Instanzen der Judikative wahrzunehmen. Es gibt zwar ohne Frage höhere Instanzen, doch die Amtsgerichte sind üblicherweise die richtigen Anlaufstellen. Selbst wenn dem mal nicht so sein sollte, kann man in der Geschäftsstelle erfahren, wohin man sich wenden muss.

Die Amtsgerichte wirken angesichts der Vielzahl anderer Gerichte in Deutschland zwar mitunter wie kleine Lichter, erweisen sich aber immer wieder aufs Neue als elementare Basis der Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bedeutung der Amtsgerichte ist folglich nicht zu unterschätzen. Insbesondere der Umstand, dass sie in den meisten Fällen die Rechtsprechung übernehmen und so für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und auch die Sanktionierung von Fehlverhalten sorgen, macht sie zu wichtigen Einrichtungen des deutschen Rechtsstaates.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts ergibt sich folglich stets aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit. § 13 Gerichtsverfassungsgesetz entsprechend fallen so Familiensachen, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen, für die kein anderes Gericht aufgrund spezieller Vorschriften zuständig ist, sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Grundsätzlich kann man hier somit die folgende Differenzierung vornehmen:

  • Zivilsachen
    In Zusammenhang mit sogenannten Zivilsachen ist das Amtsgericht grundsätzlich zuständig. Diese lassen sich einerseits den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und andererseits den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuordnen. Letztere machen den Kern der Zivilsachen am Amtsgericht aus, wobei die Zuständigkeit der Amtsgerichte nur bis zu einem Streitwert von maximal 5.000 Euro reicht, wie aus § 23 Nr. 1 GVG hervorgeht. In Familiensachen sowie Mietangelegenheiten ist das Amtsgericht dahingegen unabhängig vom Streitwert zuständig. Bei Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen, Insolvenzverfahren und Nachlasssachen ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts zudem ebenfalls immer gegeben.
  • Strafsachen
    Strafsachen sind ebenfalls ein wichtiges Aufgabengebiet der Amtsgerichte, die allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zuständig sind. So darf in betreffenden Verfahren keine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten sein. Kann man davon ausgehen, dass der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung unterzubringen ist, ist auch keine Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben. Weiterhin werden verschiedene Straftaten stets dem Landgericht oder Oberlandesgericht zugewiesen, so dass das Amtsgericht übergangen wird.
  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    Wenn es um die Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geht, ist das örtliche Amtsgericht in vielen Fällen ebenfalls zuständig. Dies gilt unter anderem für Registersachen und Teilungssachen. In Zusammenhang mit Nachlasssachen fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, während es in Grundbuchsachen auch als Grundbuchamt in Erscheinung tritt. In Zusammenhang mit der Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft und Unterbringung agiert das Amtsgericht dahingegen als Betreuungsgericht. Als ordentliches Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit kümmert sich das Amtsgericht folglich um die unterschiedlichsten Belange.

Zusammenfassend lässt sich das Amtsgericht somit als die gerichtliche Instanz für Streitverfahren rund um Straf- und Zivilsachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschreiben. Gleichzeitig spielt für die Zuständigkeit eines Amtsgerichts aber auch der Ort des Geschehens eine entscheidende Rolle, denn seitens der Länder wird jedem Amtsgericht ein eigener Gerichtsbezirk zugeordnet. Maßgebend ist dabei stets der jeweilige Gerichtsstand, der sich üblicherweise aus dem Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz einer beteiligten Partei ergibt. Die betreffenden Regelungen liefert die Zivilprozessordnung.

Auf den ersten Blick wirkt es mitunter recht komplex, die Zuständigkeit des Amtsgerichts zu klären. In der Praxis ist es aber weitaus einfacher, denn in der Regel wendet man sich einfach an das für den eigenen Wohnort zuständige Amtsgericht. Aufgrund der breit gefächerten Aufgabengebiete der Amtsgerichte stehen die Chancen dann gut dafür, dass man dort direkt an der richtigen Adresse ist. Andernfalls kann man beim Rechtsanwalt oder auch beim Amtsgericht erfragen, welche gerichtliche Instanz zuständig ist.

Der Aufbau und die Besetzung des Amtsgerichts

Das Amtsgericht kommt in vielen Belangen als erste Instanz in Betracht und ist für viele Menschen das einzige Gericht, mit dem sie im Laufe ihres Lebens in Berührung kommen. Interessierte Bürger/innen sind möglicherweise auch an einem Blick hinter die Kulissen interessiert und möchten gerne erfahren, wie die Amtsgerichte aufgebaut und besetzt sind. Grundsätzlich muss hier mindestens ein Richter vorhanden sein, obgleich die meisten Amtsgerichte in Deutschland eine stärkere Besetzung aufweisen. Die Leitung übernimmt dann der Direktor des Amtsgerichts, während die allgemeine Dienstaufsicht dem Präsidenten des Landgerichts obliegt. Handelt es sich jedoch um ein großes Amtsgericht mit einigen Richterstellen, weist die Landesjustizverwaltung diesem einen eigenen Präsidenten zu.

Dem Amtsgericht übergeordnete Instanzen

Die Amtsgerichte sind gewissermaßen auf der untersten Ebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit angesiedelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zuständigkeit aber bei der nächsthöheren Instanz liegen. Dies wäre dann das Landgericht, Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof. Wer gegen das Urteil eines Amtsgerichts vorgehen möchte, kann in Berufung gehen und landet dann ebenfalls bei der übergeordneten Instanz. Gegen das Urteil des Berufungsgerichts kann man vorgehen, indem man eine Revision anstrebt. So kann selbst eine unscheinbare Angelegenheit, deren Zuständigkeit eindeutig beim örtlichen Amtsgericht liegt, mitunter durch mehrere Instanzen gehen und vielleicht sogar beim Bundesgerichtshof landen. Die Berufung beziehungsweise Revision muss dazu allerdings zulässig sein, was vorab vom nächsthöheren Gericht geprüft wird.

Amtsgerichte in Baden-Württemberg

Amtsgerichte in Bayern

Amtsgerichte in Berlin

Amtsgerichte in Brandenburg

Amtsgerichte in Hansestadt Bremen

Amtsgerichte in Hansestadt Hamburg

Amtsgerichte in Hessen

Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern

Amtsgerichte in Niedersachsen

Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen

Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz

Amtsgerichte in Saarland

Amtsgerichte in Sachsen

Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt

Amtsgerichte in Schleswig-Holstein

Amtsgerichte in Thüringen

4.7/571 ratings