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Arbeitsgericht Solingen

Das Arbeitsgericht Solingen hat seinen Sitz in 42651 Solingen, Wupperstraße 32. Zuständig ist es für 5 Städte und Gemeinden, darunter Leverkusen, Solingen und Wermelskirchen.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Solingen
Wupperstraße 32
42651 Solingen

Postanschrift
Postfach 10 12 03
42612 Solingen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 5 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Solingen gehören 5 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 415.900 Einwohnern.

  • Leverkusen 168.581
  • Solingen 165.626
  • Wermelskirchen 34.375
  • Leichlingen (Rheinland) 28.078
  • Burscheid 19.272

Wofür das Arbeitsgericht Solingen zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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