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Arbeitsgericht Düsseldorf

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat seinen Sitz in 40227 Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21. Zuständig ist es für 8 Städte und Gemeinden, darunter Düsseldorf, Ratingen und Langenfeld (Rheinland).

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf

Postanschrift
Postfach 10 13 45
40004 Düsseldorf

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 8 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Düsseldorf gehören 8 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 980.100 Einwohnern.

  • Düsseldorf 618.685
  • Ratingen 89.368
  • Langenfeld (Rheinland) 59.975
  • Hilden 55.157
  • Erkrath 43.706
  • Monheim am Rhein 43.630
  • Mettmann 39.542
  • Haan 30.086

Wofür das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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