Ab wann kann man in Rente gehen?

Das Mindestalter für den Renteneintritt wird ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dieser Prozess soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. Wer dieses Alter erreicht, hat Anspruch auf die volle gesetzliche Rente, deren Höhe anhand der geleisteten Beiträge ermittelt wird. Außerdem ist der Renteneintritt ohne Abschläge auch für Personen möglich, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre Beiträge geleistet haben. Langjährig Versicherte können nach einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand treten, wobei ein Abschlag von der Rente fällig wird. Dieser beträgt für Bürger des Jahrgangs 1948 7,2% und steigt bis zum Jahrgang 1964 schrittweise auf 14,4%.

Sonderregelungen für den Renteneintritt bestimmter Personengruppen

Für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze für den Renteneintritt ab 2012 ebenfalls schrittweise erhöht und zwar von 63 auf 65 Jahre. Betroffen sind hiervon Personen, die ab dem Jahr 1952 geboren sind. Selbiges gilt auch für die Neureglungen für Bergleute, die langjährig unter Tage tätig waren. Bei dieser Gruppe wird das Eintrittsalter in Etappen auf das 62. Lebensjahr angehoben. Frauen, die 1951 oder früher geboren sind, können bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, müssen dann aber einen Abschlag von 18% hinnehmen.

Unter welchen Bedingungen ist eine vorgezogene Altersrente möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht der deutsche Gesetzgeber auch eine vorgezogene Altersrente. Man kann also durchaus vor dem Erreichen der jeweils geltenden Altersgrenze in Rente gehen. In diesem Zusammenhang fällt auch oftmals der Begriff Frührente, wobei sich Verbraucher fragen, wann sie dazu die Möglichkeit haben.

Gemäß § 36 SGB VI kann die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Der Rentner muss dann allerdings mit Abzügen rechnen. In § 37 SBG VI ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen geregelt. Demnach kann diese Rente ebenfalls vorgezogen und vorzeitig ab dem 62. Lebensjahr bezogen werden. Die konkreten Modalitäten der Frührente hängen von verschiedenen Faktoren ab, so dass es sich lohnen kann, mit der Rentenversicherung in Kontakt zu treten und die individuellen Optionen in einer ausführlichen Beratung zu klären.

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