Rente

Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland tätig ist, zahlt hier auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und müssen vom Angestellten und seinem Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlt werden. Der Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und beträgt seit dem 1. Januar 2007 19,9 % des Arbeitseinkommens; für Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt ein abweichender Beitrag von 26,4 Prozent. Die häufigste Form der Leistungsgewährung ist die gesetzliche Rente im Ruhestand.

Sie berechnet sich anhand der bisher geleisteten Beiträge und beträgt nach 45 Beitragsjahren etwa zwei Drittel des durchschnittlichen Nettogehalts. Wer diese Wartezeit erreicht oder das 67. Lebensjahr vollendet hat, kann ohne Abzüge in den Ruhestand treten. Im Rahmen der Rente für langjährig Versicherte ist ein Renteneintritt im Alter von 63 möglich, sofern für mindestens 35 Jahre Beiträge entrichtet wurden. Diese vorzeitige Rente ist allerdings mit einem Abschlag von 14,4 Prozent auf den eigentlichen Rentenanspruch verbunden. Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, haben zudem einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden am Tag wegen teilweiser Erwerbsminderung. Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen zudem Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Ergänzung der gesetzlichen Rente durch private Vorsorge

Die gesetzliche Rente alleine wird bei vielen im Alter nicht für das Halten des bisherigen Lebensstandards ausreichend. Daher empfehlen Ökonomen und Politiker, zusätzlich eine private Altersvorsorge abzuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dafür sogar eine staatliche Förderung möglich. So können Arbeitnehmer beispielsweise über die Riester-Rente jährliche Zulagen erhalten, Selbstständige und andere Interessenten können bei der Basisrente von der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge profitieren. Darüber hinaus gibt es noch diverse private Rentenversicherungen, die nicht staatlich gefördert werden. Daher sollte im Einzelfall genau geprüft werden, welche Altersvorsorge entsprechend der individuellen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Verhältnisse am besten dazu geeignet ist, sich eine zusätzliche Rente im Alter zu verschaffen.

Bei der Kalkulation sollte auch berücksichtigt werden, dass die Auszahlungen in der Regel steuerpflichtig sind. Ausnahmen gelten lediglich für Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Sie genießen Bestandsschutz und bleiben daher entsprechend der damaligen Gesetzeslage steuerfrei. Bei neueren Verträgen ist die Rente hingegen auf jeden Fall zu versteuern, wobei je nach Vertragsart unterschiedliche Regelungen gelten. Die Riester-Rente ist bereits jetzt in vollem Umfang steuerpflichtig, bei der Rürup-Rente wird dies erst ab 2040 der Fall sein, bis dahin steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich an.

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