Steuerrecht · Stand September 2026
Einkommensteuererklärung: Wer sie abgeben muss und welche Fristen gelten
Arbeitnehmer müssen eine Einkommensteuererklärung nur in bestimmten Fällen abgeben, zum Beispiel mit Steuerklasse V oder VI oder mit mehr als 410 Euro Nebeneinkünften, Selbständige und Vermieter dagegen fast immer. Die Frist beträgt sieben Monate nach Jahresende, also bis 31. Juli, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis Ende Februar des übernächsten Jahres.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Maßgebend für die Steuererklärung sind das Einkommensteuergesetz sowie die Abgabenordnung. Die Abgabenordnung legt fest, dass die Steuergesetze bestimmen, wer eine Erklärung abgeben muss. Unabhängig davon kann das Finanzamt jeden dazu auffordern, eine Steuererklärung abzugeben.[1]
Ohne Arbeitslohn gilt eine einfache Regel: Wer im Jahr einen Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag hat, muss eine Erklärung abgeben, 2026 also über 12.348 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren über dem doppelten Betrag. Das betrifft vor allem Selbständige, Gewerbetreibende, Vermieter und Rentner mit höheren Renten. Eine Erklärung ist außerdem immer fällig, wenn das Finanzamt zum Ende des Vorjahres einen Verlustvortrag festgestellt hat.[2]
Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen?
Wer als Angestellter arbeitet und nicht zufällig einige bestimmte Voraussetzungen erfüllt, der muss sich mit der Steuer nicht beschäftigen: Die Einkommensteuer ist mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten. Aus § 46 EStG geht hervor, in welchen Fällen auch für Arbeitnehmer die Abgabepflicht gilt. Die wichtigsten:[2]
- Nebeneinkünfte: Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa aus Vermietung oder einer Rente, von zusammen mehr als 410 Euro im Jahr.
- Lohnersatzleistungen: mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld, weil sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
- Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig: Auch wer einen zusätzlichen Nebenjob hat, sich mit diesem Job also in der Steuerklasse 6 befindet, muss mit einer jährlichen Steuererklärung Auskunft über sein Einkommen geben. Ein Minijob mit Pauschalsteuer zählt hier nicht.
- Ehepaare mit Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben.
- Eingetragener Freibetrag: Hat das Finanzamt einen Freibetrag für die Lohnsteuer eingetragen, etwa für hohe Fahrtkosten, und lag der Arbeitslohn im Jahr 2025 über 13.362 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren über 25.494 Euro.[3]
- Heirat nach Scheidung oder Tod im selben Jahr: Wurde die Ehe aufgelöst und hat einer der früheren Ehegatten im selben Jahr wieder geheiratet.[2]
Ob die Erklärung Pflicht ist, klärt auch die Anleitung zur Einkommensteuererklärung, die das Finanzamt jedes Jahr auf ELSTER veröffentlicht.[3]
Welche Fristen gelten für die Einkommensteuererklärung?
Pflichterklärungen sind spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben, also bis 31. Juli. Wer die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für die Jahre bis 2024 galten wegen der Corona-Nachwirkungen längere Übergangsfristen.[1]
| Steuerjahr | Frist ohne Berater | Frist mit Berater |
|---|---|---|
| 2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
| 2025 | 31. Juli 2026 | Ende Februar 2027 |
| 2026 | 31. Juli 2027 | Ende Februar 2028 |
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Das Finanzamt kann eine Erklärung, die ein Berater erstellt, im Einzelfall früher anfordern, etwa wenn die Erklärung im Vorjahr verspätet kam oder eine hohe Nachzahlung zu erwarten ist; die Frist beträgt dann vier Monate. Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Frist nicht vor Ablauf des siebten Monats nach dem Ende des Wirtschaftsjahres. Die Fristen können auf Antrag verlängert werden.[1][3]
Was passiert, wenn man die Frist versäumt?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist oder vom Finanzamt aufgefordert wird, sollte dies fristgerecht erledigen, da ansonsten ein Verspätungszuschlag festgesetzt und mitunter die Besteuerungsgrundlage gemäß § 162 AO geschätzt wird, was für den Steuerpflichtigen ein zum Teil enormer Nachteil sein kann. Die Pflicht zur Abgabe bleibt auch nach einer Schätzung bestehen.[1]
- Verspätungszuschlag: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Lohnsteuer, mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung, höchstens 25.000 Euro.
- Kann oder muss: Bis 14 Monate nach Jahresende entscheidet das Finanzamt nach Ermessen und sieht vom Zuschlag ab, wenn die Verspätung entschuldbar ist. Danach muss es ihn festsetzen, bei Beratererklärungen nach 19 Monaten.
- Kein Pflichtzuschlag, wenn die Steuer auf null festgesetzt wird oder Lohnsteuer und Vorauszahlungen die Steuer schon decken, also bei einer Erstattung.[1]
Das Finanzamt kann außerdem Zwangsgelder festsetzen, um die Abgabe durchzusetzen.[3]
Freiwillige Steuererklärung: vier Jahre Zeit
Arbeitnehmer müssen sich in der Regel nicht weiter um ihre Steuern kümmern, da die zu zahlende Einkommensteuer direkt vom monatlichen Einkommen abgezogen wird und sie das ihnen zur Verfügung stehende Netto-Gehalt ausgezahlt bekommen. Nichtsdestotrotz kann es sich lohnen, sich mit dem unliebsamen Thema Steuern zu befassen und eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben. In der Regel kann man durch eine freiwillige Einkommensteuererklärung eine Steuererstattung vom Finanzamt erwirken, da man darin besondere Ausgaben steuerlich geltend machen kann.[2]
Für die freiwillige Einkommensteuererklärung gilt keine Abgabefrist; gemäß § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO beläuft sich die Frist für die Abgabe auf insgesamt vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Steuerjahres. Die Erklärung für 2022 muss deshalb bis 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein, die für 2023 bis Ende 2027. Diese Frist zur sogenannten Antragsveranlagung darf man aber auf keinen Fall überschreiten.[1]
Lohnend ist die Erklärung besonders, wenn Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren, Ihr Lohn stark geschwankt hat, sich Ihre Steuerklasse zu Ihren Gunsten geändert hat oder Sie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen geltend machen können, für die kein Freibetrag eingetragen war. Wer beispielsweise aus beruflichen Gründen umziehen musste, eine Weiterbildung absolviert hat oder außergewöhnlichen Belastungen gegenüberstand, sollte auch auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung abgeben.[3]
Wer muss die Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben?
All diejenigen, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, einer selbständigen Arbeit oder der Land- und Forstwirtschaft erzielen, müssen ihre Erklärung zur Einkommensteuer elektronisch abgeben. Das gilt nicht, wenn sie daneben Arbeitslohn beziehen und die übrigen Einkünfte sowie die Lohnersatzleistungen jeweils nicht mehr als 410 Euro betragen. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten.[2][3]
Die Finanzbehörden stellen zu diesem Zweck die elektronische Steuererklärung ELSTER zur Verfügung. Für die Übermittlung ist eine Registrierung nötig, die je nach Verfahren bis zu zwei Wochen dauern kann. Belege müssen Sie grundsätzlich nicht mitschicken, sondern nur für Rückfragen aufbewahren. Wer nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet ist, darf die Erklärung weiterhin auf Papier einreichen und muss sie dann eigenhändig unterschreiben, bei Zusammenveranlagung beide Ehegatten.[3][2]
Welche Hilfe bei der Erklärung erlaubt ist und was kostenlos geht, erklärt der Ratgeber Hilfe bei der Steuererklärung. Wie Ehepaare zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen, steht unter Einkommensteuer für Ehepartner.
Wer ist zuständig?
Das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Gegen den Steuerbescheid ist innerhalb eines Monats der Einspruch möglich.
Einkommensteuer im ÜberblickNach erfolglosem Einspruch entscheidet das Finanzgericht.
Finanzgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 also über 12.348 Euro, bei Ehepaaren über 24.696 Euro. Steuerpflichtig ist dabei nicht die ganze Rente, sondern nur der Besteuerungsanteil.
- Muss ich mit Steuerklasse 1 eine Steuererklärung machen?
Nur wenn ein Pflichtfall vorliegt, etwa Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro oder ein eingetragener Freibetrag. Sonst ist die Erklärung freiwillig.
- Muss ich mit einem Minijob eine Steuererklärung machen?
Nicht wegen des Minijobs. Wird er pauschal versteuert, bleibt der Lohn bei der Einkommensteuer außer Ansatz. Eine Pflicht kann sich nur aus anderen Gründen ergeben, etwa wegen Nebeneinkünften über 410 Euro.
- Lohnt sich die Steuererklärung für Studenten und Azubis?
Pflicht ist sie meist nicht, oft aber lohnend: Wer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, bekommt einbehaltene Lohnsteuer häufig ganz oder teilweise zurück, weil der Grundfreibetrag aufs Jahr gerechnet wird.
- Welche Frist gilt, wenn das Finanzamt mich auffordert?
Die Frist, die in der Aufforderung steht. Hatten Sie bis dahin keine Pflicht zur Abgabe, zählt ein Verspätungszuschlag erst ab dem Ablauf dieser Frist.
Quellen
- Abgabenordnung (AO): § 149 · § 152 · § 169 · § 170 · Art. 97 § 36 EGAO
- Einkommensteuergesetz (EStG) und Durchführungsverordnung: § 25 · § 46 · § 56 EStDV · § 32a
- ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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