Steuerrecht · Stand September 2026
Hilfe bei der Steuererklärung: Wer darf helfen und was geht kostenlos?
Geschäftsmäßig bei der Steuererklärung helfen dürfen nur befugte Personen, vor allem Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie für ihre Mitglieder die Lohnsteuerhilfevereine. Angehörige dürfen unentgeltlich helfen, und wer die Erklärung selbst macht, kann sie kostenlos über ELSTER abgeben.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
Viele greifen bei der Steuererklärung auf Hilfe zurück. Dadurch lässt sich Zeit sparen, da man nicht seitenweise Formulare ausfüllen muss. Man vermeidet möglicherweise auch Fehler und hat so die Möglichkeit, Vergünstigungen zu nutzen, die einem als Laie gar nicht bekannt waren. Geschäftsmäßig darf Hilfe in Steuersachen aber nur leisten, wer dazu befugt ist, egal ob haupt- oder nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich. Das soll vor unqualifizierter Beratung schützen.[1]
| Wer | Hilft wobei |
|---|---|
| Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer | unbeschränkt, bei allen Steuern und Einkünften |
| Lohnsteuerhilfeverein | nur Mitglieder, nur Einkommensteuer, keine Gewerbe- oder Selbstständigen-Einkünfte |
| Angehörige, Freunde, Bekannte | nur unentgeltlich; bei Nicht-Angehörigen unter Anleitung einer qualifizierten Person |
| Finanzamt | Hinweise und Auskunft, keine Erstellung der Erklärung |
Steuererklärung machen lassen: der Steuerberater
Die bekannteste Form, bei der Steuererklärung Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist der Steuerberater. Man gibt ihm alle Belege und er kümmert sich dann darum, dass die Steuererklärung richtig ausgefüllt und fristgerecht beim Finanzamt eingereicht wird. Befugt sind außerdem Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie ihre Gesellschaften.[1]
Ein praktischer Vorteil: Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist. Statt bis 31. Juli des Folgejahres läuft sie dann grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres. Für freiwillige Erklärungen von Arbeitnehmern gilt diese Frist nicht, sie haben ohnehin vier Jahre Zeit. Mehr zu den Terminen im Ratgeber Fristen der Einkommensteuer.[2]
Lohnsteuerhilfeverein: Hilfe für Arbeitnehmer und Rentner
Arbeitnehmer können sich bezüglich ihrer Einkommensteuererklärung nicht nur an einen Steuerberater wenden, sondern auch einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern, die für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten; Arbeitslose stehen Arbeitnehmern gleich. Ein Lohnsteuerhilfeverein benötigt eine offizielle Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde, um Steuerzahlern seine Hilfe anbieten zu können, und muss im Vereinsregister eingetragen sein.[1]
- Wem sie helfen dürfen: Mitgliedern mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, aus Renten und anderen wiederkehrenden Bezügen, aus Unterhaltsleistungen oder aus Leistungen der Altersvorsorge nach § 22 Nr. 5 EStG. Haben sie daneben weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapital, dürfen die Vereine auch diese erklären.
- Wem nicht: Mitgliedern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe oder selbständiger Arbeit oder mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen. Ausnahme sind voll steuerfreie Einnahmen, etwa aus dem Übungsleiterfreibetrag.
- Wobei: nur bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern, außerdem beim Kindergeld, bei Zulagen und Prämien sowie bei Arbeitgeberaufgaben rund um Kinderbetreuung und haushaltsnahe Beschäftigung.[1]
Für Personen, die ihre Einkünfte im Rahmen einer nicht selbstständigen Tätigkeit erwirtschaften, kann ein Lohnsteuerhilfeverein eine gute Alternative zum Steuerberater sein. Lohnsteuerhilfevereine vertreten Arbeitnehmer in einkommensteuerlichen Belangen und sorgen für eine kompetente Hilfe in Sachen Steuer.
Kostenlose Hilfe: ELSTER und Steuersoftware
Wer nicht auf den Steuerberater zurückgreifen möchte, der kann auch auf andere Art und Weise bei der Steuererklärung Hilfe bekommen. Das amtliche Portal Mein ELSTER ist kostenlos, läuft im Browser ohne Installation, auch auf Tablet und Smartphone, und übermittelt die Erklärung ohne Ausdruck und Postversand ans Finanzamt.[3]
Für einfache Fälle gibt es einfachELSTERplus mit einem geführten Ablauf Schritt für Schritt. Geeignet ist es für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ihre Erklärung allein abgeben, ein ELSTER-Zertifikat haben, Arbeitslohn beziehen und keine Angaben zu Kindern machen möchten; für 2025 sind auch Angaben zur Altersvorsorge und zu Renten möglich.[3]
Es gibt mittlerweile auch eine ganze Zahl von kommerziellen Computerprogrammen, die man hierbei einsetzen kann. Das Programm gibt Hinweise darauf, bei welchen Lebens- und Einkommensverhältnissen man welche Anlagen überhaupt berücksichtigen muss. Außerdem ist es mit dieser elektronischen Hilfe möglich, die gesamte Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Kann mir das Finanzamt bei der Steuererklärung helfen?
Ausfüllen wird das Finanzamt die Erklärung nicht. Es soll aber Erklärungen und Anträge anregen, die offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder falsch abgegeben worden sind. Außerdem gibt es, soweit erforderlich, Auskunft über Ihre Rechte und Pflichten im Verfahren.[2]
Den fertigen Einkommensteuerbescheid bekommen Sie, wenn Sie die Erklärung selbst über ELSTER abgegeben haben, in der Regel elektronisch zum Abruf in Ihr Benutzerkonto; er gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Wer den Bescheid lieber auf Papier möchte, kann die postalische Bekanntgabe beantragen.[2]
Dürfen Freunde oder Familie bei der Steuererklärung helfen?
Ja, wenn sie dafür kein Geld nehmen. Unentgeltliche Hilfe in Steuersachen ist vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung ausgenommen. Für Angehörige, also etwa Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister, gilt das ohne weitere Bedingung.[1]
Wer regelmäßig unentgeltlich Nicht-Angehörigen hilft, muss sicherstellen, dass die Hilfe durch eine qualifizierte Person oder unter deren Anleitung erbracht wird, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder eine Person mit Befähigung zum Richteramt. Gegen Bezahlung dürfen weder Freunde noch Buchhalter noch Vereine ohne Anerkennung Steuererklärungen machen.[1]
Wer ist zuständig?
Ihr Wohnsitzfinanzamt. Dorthin übermitteln Sie oder Ihr Berater die Erklärung, am einfachsten elektronisch über ELSTER.
Ratgeber EinkommensteuererklärungEinspruch beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, danach Klage beim Finanzgericht. Beim Einspruch dürfen Steuerberater und, im Rahmen ihrer Befugnis, Lohnsteuerhilfevereine vertreten.
Finanzgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wo bekomme ich kostenlose Hilfe bei der Steuererklärung?
Über das kostenlose Portal Mein ELSTER und, für einfache Fälle, einfachELSTERplus mit geführtem Ablauf. Unentgeltlich helfen dürfen außerdem Angehörige.
- Wer kann meine Steuererklärung für mich machen?
Gegen Bezahlung nur ein Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder, für Mitglieder mit Arbeitslohn oder Rente, ein anerkannter Lohnsteuerhilfeverein. Angehörige dürfen es unentgeltlich.
- Dürfen Lohnsteuerhilfevereine Rentnern helfen?
Ja. Renten zählen zu den wiederkehrenden Bezügen, bei denen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder beraten dürfen.
- Hilft ein Lohnsteuerhilfeverein auch bei einem Nebengewerbe?
Nein. Sobald ein Mitglied Einkünfte aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit hat oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze macht, darf der Verein nicht helfen. Ausgenommen sind voll steuerfreie Einnahmen wie aus dem Übungsleiterfreibetrag.
Quellen
- Steuerberatungsgesetz (StBerG): § 2 · § 3 · § 4 · § 6 · §§ 13, 14 · § 14
- Abgabenordnung (AO): § 89 · § 122a · § 149
- ELSTER, Startseite und einfachELSTERplus
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