Welche Vorteile haben Ehepartner?

Der Staat möchte Familien unterstützen. Deshalb kann man sich über günstige Steuermodelle freuen, wenn man nicht als Alleinstehender durch das Leben geht. Kinder sind dabei nicht zwangsläufig Voraussetzung, denn es gibt auch für Ehepartner Vorteile, die sich bei der Einkommensteuer nutzen lassen. Die Rede ist dabei vom sogenannten Ehegattensplitting. Man hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen und so die möglichst niedrige Steuerlast als Ehepaar zu bekommen. So erhalten Ehepartner finanzielle Vorteile, die sie zum Beispiel zur Gründung einer Familie nutzen können.

Ehepartner Vorteile bei der Einkommensteuer

Heiratet man, wechselt man von der teuren Steuerklasse eins in eine andere Klasse. Hier kann man als Ehepartner Vorteile nutzen, denn die zur Wahl stehenden Steuerklassen drei bis fünf sind günstiger als die Steuerklasse für Alleinstehende. Grundsätzlich hat man die Wahl zwischen zwei Modellen. So können beide Ehepartner in die Steuerklasse vier wechseln und gleich hohe Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Das bietet für die Ehepartner Vorteile, da so jeder gleich stark belastet wird.

Verdient einer aber viel und der andere wenig, bietet es sich an, dass der Geringverdiener in die Steuerklasse drei wechselt und dort hohe Steuern zahlt, während der Besserverdienende in der Steuerklasse fünf weniger zahlen muss.

Splitting für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Aus steuerlicher Sicht besteht der wesentliche Vorteil einer Ehe darin, dass eine gemeinsame Veranlagung der Partner möglich ist. Im Gegensatz zu unverheirateten Paaren werden die Ehegatten durch das Splitting nicht getrennt veranlagt, so dass sich die Steuerlast optimieren lässt. Obwohl üblicherweise vom Ehegattensplitting die Rede ist, ist diese Variante nicht nur Ehepartnern vorbehalten, sondern kann auch von eingetragenen Lebenspartnern in Anspruch genommen werden.

Eingetragene Lebenspartner und Ehepaare werden durch das deutsche Steuerrecht also gleichgestellt und kommen gleichermaßen in den Genuss der Vorteile des Splittings. Dieses soll ohnehin zu einer Gleichstellung führen, denn im Zuge dessen wird die Steuer schließlich gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Weiterhin besteht eine Aufgabe des Ehegattensplittings darin, alle Paare mit einem gleichen Gesamteinkommen Einkommensteuer in gleicher Höhe an das Finanzamt zahlen müssen. Die Zusammenveranlagung der Einkünfte durch das Ehegattensplitting leistet somit einen wichtigen Beitrag zur gerechten Besteuerung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern.

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