Ab welchem Betrag zahlt man Einkommensteuer?

Grundsätzlich ist jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, dazu verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Es ist zunächst einmal unerheblich, ob man als Angestellter oder Selbstständiger tätig ist, in Deutschland lebt oder in einem Nachbarland. Damit es gerade bei Geringverdienern nicht zu einer übermäßig hohen finanziellen Belastung kommt, gibt es einige Kriterien, wann die Einkommensteuer wirklich fällig wird. Eine grundsätzliche Verpflichtung bedeutet nicht, dass man auch wirklich Steuern zahlen muss. So gibt es zum Beispiel Freibeträge, die darüber entscheiden, wann die Einkommensteuer tatsächlich fällig wird.

Über dem Grundfreibetrag wird Einkommensteuer fällig

Das Wichtigste bei der Frage, wann Einkommensteuer fällig wird, ist der Grundfreibetrag. Er liegt im Jahr 2010 bei 8.004 Euro. Nur bei demjenigen, der mit seinem Einkommen als Angestellter, Selbstständiger oder durch Mieteinnahmen über diese Grenze kommt, wird die Einkommensteuer fällig. Wer sehr wenig Geld verdient, wird durch die Steuern also nicht belastet. Wie oft und wie viele Steuer man dann zahlen muss, hängt vom Einkommen ab. Je mehr Geld man verdient, desto höher ist der Steuersatz. Bei Angestellten wird die Steuer monatlich überwiesen. Selbstständige zahlen je nach Einkommen jeden Monat, einmal vierteljährlich oder einmal im Jahr die Steuern.

Freibeträge im Rahmen der Einkommensteuer

Wer in der Bundesrepublik Deutschland arbeitet, ist grundsätzlich im Rahmen der Einkommensteuer steuerpflichtig und muss demnach einen Teil seines Einkommens an den Fiskus abführen. Der Grundfreibetrag dürfte dabei wohl den meisten Steuerzahlern bekannt sein, da dieser definiert, ab welchem Betrag man Einkommensteuer zahlen muss.

Im Rahmen der Einkommensteuer existieren neben dem Grundfreibetrag noch weitere Freibeträge, die Verbraucher nutzen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang unter anderem der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag in Zusammenhang mit Kapitalerträgen vorsieht. Darüber hinaus gibt es noch den Übungsleiterfreibetrag, den Versorgungsfreibetrag, den Ausbildungsfreibetrag und den Kinderfreibetrag. Das Einkommensteuergesetz kennt noch weitere Freibeträge, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater aufzusuchen, um mit dessen Hilfe die Steuererklärung zu erstellen. Kinder, Werbungskosten und viele weitere Faktoren können die Steuer reduzieren und mitunter dafür sorgen, dass man noch etwas vom Finanzamt zurückbekommt. Grundsätzlich sorgen die Freibeträge dafür, dass ein geringerer Teil vom Einkommen als Steuer an das Finanzamt geht und somit mehr Einkünfte beim Verbraucher bleiben.

Grundfreibetrag brutto oder netto? – Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Gilt der Grundfreibetrag brutto oder netto? Diese Frage stellen sich regelmäßig zahllose Menschen, die wissen wollen, ab welchem Betrag sie Einkommensteuer zahlen müssen. Zunächst sollte man sich in diesem Zusammenhang mit der Berechnung des zu versteuernden Einkommens befassen, schließlich dient dieses als Grundlage zur Kalkulation der Steuer. Stark vereinfacht ergibt sich die folgende Berechnung:

Bruttoeinkommen
– Werbungskosten
– Sonderausgaben
– außergewöhnliche Belastungen
– Freibeträge
_________________________
= zu versteuerndes Einkommen

Die Einkünfte abzüglich der absetzbaren Aufwendungen ergibt somit die Basis für die Einkommensteuer, die stets vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Die Frage, ob dabei brutto oder netto kalkuliert wird, stellt sich gar nicht. Ein Betrag, der zur Kalkulation der Steuer dient, muss schließlich brutto sein. Erst nachdem die Steuern berechnet wurden, kann das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen ermittelt werden. Nichtsdestotrotz darf man nicht den Fehler machen, die Einkommensteuer auf Basis der Bruttoeinkünfte zu ermitteln, denn diese sind, wie die obige Aufstellung zeigt, keineswegs mit dem zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen.

Im Jahr 2016 liegt der Grundfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuer bei 8.652 Euro. Durch Freibeträge und Absetzungen lässt sich dieser indirekt noch erhöhen, so dass man stets das zu versteuernde Einkommen betrachten muss, um festzustellen, ob man den Grundfreibetrag überschreitet und so der betreffenden Steuerpflicht unterliegt.

Grundfreibetrag und Rente

Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass auch die Rente zu versteuern und somit der Einkommensteuer unterworfen ist. Abgesehen von dem gewöhnlichen Grundfreibetrag, der selbstverständlich auch für Rentner gilt, gilt es zu beachten, dass die Rente bislang nur anteilig zu versteuern ist. Wer schon vor dem 1. Januar 2005 Rente bezogen hat, muss 50 Prozent versteuern. Die Hälfte bleibt somit dauerhaft steuerfrei. Anders sieht es für Menschen aus, die 2014 oder später in Rente gehen, denn dann erfolgt eine volle Versteuerung der Rente.

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