Amtsgericht Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat seinen Sitz in 93049 Regensburg, Augustenstraße 3. Zuständig ist es für 42 Städte und Gemeinden, darunter Regensburg, Regenstauf und Neutraubling.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Regensburg
Augustenstraße 3
93049 Regensburg
Postanschrift
93066 Regensburg
- 0941 2003-0
- Fax 0941 2003-420
- www.justiz.bayern.de
- XJustiz-ID D3410
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Besuch vor Ort
| Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3 | Mo-Do 08:00-16:00 Uhr, Fr 08:00-12:00 Uhr 1 |
|---|---|
| Sitzungssaalgebäude, Augustenstraße 5 | Mo-Do 08:00-16:30 Uhr, Fr 08:00-14:30 Uhr 1 |
| Sprechzeiten Bürgerservice Justiz | Mo-Mi 08:00-12:00 Uhr, Do 08:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr, Fr 08:00-12:00 Uhr 1 |
| Allgemeine Sprechzeiten (weitere Gerichtsabteilungen) | Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr oder nach individueller Terminvereinbarung 1 |
- Termin: Für den Bürgerservice Justiz sind individuelle Terminvereinbarungen möglich. 1
- Parken: Vor dem Sitzungssaalgebäude befindet sich ein Behindertenparkplatz. 1
- Barrierefreiheit: Das Gebäude des Amtsgerichts und das Sitzungssaalgebäude sind über die Haupteingänge voll zugänglich, jeweils mit einer Rampe vom Bürgersteig zur Eingangstür. 1
- Beim Betreten des Gebäudes finden aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen statt, die je nach Besucheraufkommen einige Minuten dauern können. 1
- Das Betreten der Gebäude mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. 1
- Erscheinen Sie spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit, da der Wartenummernautomat 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit abgestellt wird. 1
Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 www.justiz.bayern.de
Gerichtsbezirk: 42 Städte und Gemeinden
Zum Bezirk des Amtsgerichts Regensburg gehören 42 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 347.600 Einwohnern.
- Regensburg 151.389
- Regenstauf 16.318
- Neutraubling 14.224
- Lappersdorf 13.419
- Hemau 9.408
- Nittendorf 8.920
- Obertraubling 8.779
- Wenzenbach 8.757
- Schierling 8.395
- Sinzing 7.332
- Pentling 6.328
- Barbing 5.861
- Beratzhausen 5.594
- Tegernheim 5.570
- Zeitlarn 5.463
- Bernhardswald 5.366
- Laaber 5.290
- Wörth a.d.Donau 5.196
- Mintraching 5.020
- Donaustauf 4.357
- Thalmassing 3.581
- Pettendorf 3.438
- Alteglofsheim 3.171
- Pfatter 3.119
Alle weiteren 18 Gemeinden anzeigen
- Köfering 2.847
- Kallmünz 2.810
- Wiesent 2.647
- Sünching 2.249
- Brennberg 2.082
- Hagelstadt 2.020
- Aufhausen 1.954
- Deuerling 1.953
- Bach a.d.Donau 1.932
- Pielenhofen 1.661
- Brunn 1.660
- Pfakofen 1.615
- Duggendorf 1.535
- Altenthann 1.515
- Wolfsegg 1.515
- Mötzing 1.408
- Holzheim a.Forst 1.077
- Riekofen 827
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Regensburg § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Regensburg §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Regensburg § 23 Nr. 2 a GVG |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Regensburg § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Regensburg § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Regensburg § 4 BerHG |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Regensburg |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Regensburg |
| Oberlandesgericht | Oberlandesgericht Nürnberg |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Regensburg |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Regensburg |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht Regensburg |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Regensburg |
| Finanzgericht | Finanzgericht Nürnberg |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Regensburg zuständig?
Für 42 Städte und Gemeinden, darunter Regensburg, Regenstauf, Neutraubling, Lappersdorf und Hemau. Die vollständige Liste steht oben unter „Gerichtsbezirk“.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg?
In Zivilsachen an das Landgericht Regensburg (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Regensburg. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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