Insolvenzrecht Ratgeber · Stand Oktober 2026
P-Konto: So funktioniert der Pfändungsschutz auf dem Girokonto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt jeden Monat einen Grundbetrag vor der Kontopfändung, seit 1. Juli 2026 sind das 1.590 Euro. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Ihr Verlangen in ein P-Konto umwandeln, auch wenn es im Minus ist.[1]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Was ist ein P-Konto?
Pfändet ein Gläubiger Ihr Konto, darf die Bank grundsätzlich nichts mehr auszahlen. Damit Sie trotzdem Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen können, gibt es das Pfändungsschutzkonto. Es ist kein eigenes Kontomodell, sondern ein normales Zahlungskonto mit einem gesetzlichen Schutzmechanismus.
Jede natürliche Person kann jederzeit von ihrer Bank verlangen, dass ein dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Das gilt auch, wenn das Konto im Minus ist. Ein P-Konto darf allerdings ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden, einen Dispokredit gibt es also nicht.[1]
Jede Person darf nur ein P-Konto unterhalten und muss der Bank versichern, dass sie kein weiteres hat.[1]
Wie viel ist auf dem P-Konto geschützt?
Geschützt ist jeden Kalendermonat ein Betrag in Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrags, aufgerundet auf die nächsten vollen 10 Euro. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Freibetrag bei 1.587,40 Euro, auf dem P-Konto sind also 1.590 Euro geschützt.[1][2]
Haben Sie in einem Monat nicht den ganzen geschützten Betrag verbraucht, wird der Rest in die drei folgenden Kalendermonate übertragen und bleibt dort zusätzlich zum normalen Freibetrag geschützt. Abhebungen werden dabei immer mit dem ältesten Guthaben verrechnet.[1]
Ist die Berechnung der Bank aus Ihrer Sicht falsch, müssen Sie das spätestens bis zum Ende des sechsten Monats nach der Berechnung bei der Bank beanstanden.[1]
Wie erhöhe ich den Freibetrag?
Der Grundbetrag reicht nicht, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld und Sozialleistungen für andere Personen auf Ihr Konto fließen. Diese Erhöhungsbeträge kennt die Bank aber nicht von selbst. Sie müssen sie mit einer Bescheinigung nachweisen. Ausstellen dürfen sie:
- die Familienkasse, der Sozialleistungsträger oder eine andere Stelle, die die Geldleistungen gewährt, etwa das Jobcenter,
- der Arbeitgeber,
- eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder eine andere geeignete Person im Sinne der Insolvenzordnung.[1]
Familienkasse, Jobcenter und andere Leistungsträger, die Leistungen auf Ihr Konto überweisen, sind auf Antrag verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen. Die Bank muss sie ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage beachten. Eine unbefristete Bescheinigung gilt zwei Jahre, danach kann die Bank eine neue verlangen.[1]
Beispiel: Herr B. hat ein P-Konto und ist einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Ohne Bescheinigung schützt die Bank 1.590 Euro.
Er lässt sich von einer Schuldnerberatungsstelle die Unterhaltspflicht bescheinigen und legt das Papier am Montag vor. Ab Mittwoch muss die Bank den höheren Freibetrag beachten.
Ab wann gilt der Schutz nach einer Pfändung?
Wurde Ihr Konto bereits gepfändet, können Sie die Umwandlung in ein P-Konto immer noch verlangen. Die Bank muss das Konto dann zum Beginn des vierten Geschäftstags nach Ihrem Verlangen als P-Konto führen.[1]
Wird ein Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt, gilt der Schutz auch für das schon gepfändete Guthaben.[1]
Wollen Sie das P-Konto später wieder als normales Konto führen, können Sie das mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende verlangen.[1]
Was kostet ein P-Konto?
Das Gesetz enthält keine eigene Gebührenregel für das P-Konto. Der Bundesgerichtshof hat aber mehrfach entschieden, dass Banken für die Führung als P-Konto keine höheren Entgelte verlangen dürfen als für ein vergleichbares Girokonto. Verlangt Ihre Bank einen Aufschlag, lohnt sich eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale oder der Schlichtungsstelle der Bank.
Wer gar kein Konto hat, kann bei jeder Bank ein Basiskonto beantragen und dieses als P-Konto führen lassen. Lohnpfändungen betreffen dagegen nicht das Konto, sondern das Gehalt beim Arbeitgeber. Welche Beträge dort geschützt sind, steht unter Pfändungsfreigrenze 2026.
Wer ist zuständig?
Reicht der geschützte Betrag nicht, etwa wegen einer Nachzahlung oder besonderer Belastungen, kann das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag einen abweichenden Freibetrag festsetzen.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Kann ich ein P-Konto im Minus eröffnen?
Ja. Die Bank muss auch ein Konto mit negativem Saldo auf Ihr Verlangen als P-Konto führen. Danach wird es nur noch auf Guthabenbasis geführt.
- Darf ich zwei P-Konten haben?
Nein. Jede Person darf nur ein P-Konto unterhalten. Wer mehrere hat, riskiert, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Gläubigers nur eines als P-Konto bestehen lässt.
- Was passiert mit Geld, das ich im Monat nicht ausgebe?
Das nicht verbrauchte Guthaben bis zum Freibetrag bleibt in den drei folgenden Monaten zusätzlich geschützt. Erst danach fällt es an den Gläubiger.
- Ist das Kindergeld auf dem P-Konto geschützt?
Ja, wenn Sie der Bank eine Bescheinigung der Familienkasse oder einer anderen berechtigten Stelle vorlegen. Dann erhöht sich der Freibetrag um das Kindergeld.
- Wer stellt die Bescheinigung aus?
Familienkasse, Jobcenter oder andere Leistungsträger, der Arbeitgeber oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Leistungsträger, die auf Ihr Konto überweisen, müssen sie auf Antrag ausstellen.
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Quellen
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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