Insolvenzrecht Ratgeber · Stand Oktober 2026
Insolvenzgeld: Lohn bei Insolvenz des Arbeitgebers
Insolvenzgeld ersetzt Arbeitnehmern den Nettolohn der letzten drei Monate vor der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Es wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragt werden.[1]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Lohnansprüche haben. Das gilt auch bei einer Insolvenz im Ausland, wenn Sie in Deutschland beschäftigt waren. Ist der Arbeitnehmer gestorben, steht der Anspruch seinen Erben zu.[1]
Zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt gehören alle Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis, also neben dem Grundlohn etwa auch Zuschläge oder anteilige Sonderzahlungen, soweit sie auf den Drei-Monats-Zeitraum entfallen.[1]
Was gilt als Insolvenzereignis?
Insolvenzgeld wird erst fällig, wenn eines von drei Ereignissen eintritt:
- Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers.
- Das Gericht weist den Antrag auf Eröffnung mangels Masse ab, weil nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind.
- Der Betrieb im Inland wird vollständig eingestellt, ein Insolvenzantrag wurde nicht gestellt und kommt offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht.[1]
Der bloße Insolvenzantrag ist noch kein Insolvenzereignis. Zwischen Antrag und Eröffnung vergehen oft mehrere Wochen, in denen der vorläufige Insolvenzverwalter häufig eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes über eine Bank organisiert. Weist das Gericht den Antrag mangels Masse ab, muss der Arbeitgeber das dem Betriebsrat oder den Beschäftigten unverzüglich mitteilen.[1]
Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Ausgangspunkt ist das Bruttoentgelt, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Davon werden die gesetzlichen Abzüge abgezogen.[1]
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung für diesen Zeitraum zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Krankenkasse direkt. Ihr Versicherungsschutz bleibt also lückenlos.
Beispiel: Herr S. hat für Juli, August und September keinen Lohn mehr bekommen. Am 1. Oktober eröffnet das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über seinen Arbeitgeber.
Er hat Anspruch auf Insolvenzgeld für die drei Monate. Den Antrag muss er bis spätestens 1. Dezember bei der Agentur für Arbeit stellen.[1]
Bis wann muss ich Insolvenzgeld beantragen?
Insolvenzgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu beantragen. Haben Sie die Frist aus Gründen versäumt, die Sie nicht zu vertreten haben, reicht ein Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses. Selbst zu vertreten ist die Verspätung aber schon, wenn Sie sich nicht mit der nötigen Sorgfalt um Ihre Ansprüche gekümmert haben.[1]
Den Antrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit, am einfachsten online über deren eServices. Beizufügen ist eine Insolvenzgeldbescheinigung, die der Insolvenzverwalter oder der Arbeitgeber ausstellt. Warten Sie mit dem Antrag aber nicht auf die Bescheinigung: Sie kann nachgereicht werden, die Frist läuft trotzdem.
Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis?
Die Insolvenz beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Mit der Eröffnung des Verfahrens geht das Recht, das Vermögen des Arbeitgebers zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter über. Er entscheidet, ob der Betrieb fortgeführt wird, und spricht gegebenenfalls Kündigungen aus.[2]
Lohnansprüche für die Zeit nach der Eröffnung sind keine Insolvenzgeld-Fälle mehr, sondern muss der Verwalter aus der Insolvenzmasse bezahlen. Für Ansprüche aus der Zeit vor dem Drei-Monats-Zeitraum bleibt nur die Anmeldung zur Insolvenztabelle. Wird Ihnen gekündigt, gilt für die Kündigungsschutzklage auch in der Insolvenz die Frist von drei Wochen. Mehr dazu unter Kündigung.
Wer ist zuständig?
Lehnt die Agentur für Arbeit den Antrag ab, legen Sie zuerst Widerspruch ein. Danach ist das Sozialgericht zuständig.
Sozialgerichte in DeutschlandKlagen gegen den Arbeitgeber oder den Insolvenzverwalter wegen Lohn oder Kündigung gehören vor das Arbeitsgericht.
Arbeitsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie lange dauert es, bis Insolvenzgeld ausgezahlt wird?
Erst nach dem Insolvenzereignis und dem Antrag. Wer vorher in Not gerät, kann bei der Agentur für Arbeit einen Vorschuss beantragen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, das Arbeitsverhältnis beendet und der Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist.
- Muss ich Insolvenzgeld versteuern?
Insolvenzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz für das übrige Einkommen und ist in der Steuererklärung anzugeben.
- Bekommen auch Minijobber Insolvenzgeld?
Ja. Der Anspruch hängt nicht von der Versicherungspflicht ab, sondern davon, dass Sie Arbeitnehmer im Inland waren und noch Lohn offen haben.
- Gilt die Zwei-Monats-Frist auch, wenn ich von der Insolvenz nichts wusste?
Die Frist beginnt mit dem Insolvenzereignis. Haben Sie sie unverschuldet versäumt, können Sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses nachholen.
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Quellen
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