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Sozialgericht Berlin

Das Sozialgericht Berlin hat seinen Sitz in 10557 Berlin, Invalidenstraße 52. Zuständig ist es für Berlin.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Sozialgericht Berlin
Invalidenstraße 52
10557 Berlin

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Besuch vor Ort

GeschäftsstelleMo-Mi 8.30-15 Uhr, Do 8.30-15 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 17 Uhr, Fr 8.30-13 Uhr 1
Telefonische Erreichbarkeit der GeschäftsstellenMo-Do 7-17 Uhr, Fr 7-15 Uhr 1
  • Mit Bus und Bahn: S-Bahn (S3, S5, S7, S9, S15), U-Bahn U5, Bus und Tram (M8, M10, M5) bis S+U Berlin Hauptbahnhof. 1
  • Parken: Zwei ausgewiesene Behindertenparkplätze befinden sich in der Heidestraße direkt neben dem Gerichtsgebäude. 2
  • Barrierefreiheit: Neben dem Haupteingang (Invalidenstraße 52) befindet sich links ein ebenerdiger behindertengerechter Zugang, alle Räume sind über einen Aufzug erreichbar, im Erdgeschoss gibt es behindertengerecht eingerichtete Toiletten. 2
  • Besucherinnen und Besucher können ohne Anmeldung montags bis freitags vorbeikommen und sich eine Sitzung anschauen; die Verhandlungen finden in der Regel vormittags statt und sind grundsätzlich öffentlich. 1
  • Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucherinnen und Besucher am Eingang zum Gerichtsgebäude einer Einlasskontrolle unterziehen. 1

Angaben von der Website des Gerichts, abgerufen am 25.09.2026. Vor einem Besuch bitte dort prüfen, insbesondere an Feiertagen. Quellen: 1 www.berlin.de · 2 www.berlin.de

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Sozialgerichts Berlin umfasst Berlin mit rund 3.685.300 Einwohnern.

  • Berlin 3.685.265

Wofür das Sozialgericht Berlin zuständig ist

  • Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
  • Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
  • Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
  • Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)

Häufige Fragen

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