Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern
Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz in 17235 Neustrelitz, Tiergartenstraße 5.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern
Tiergartenstraße 5
17235 Neustrelitz
Postanschrift
Postfach 13 45
17223 Neustrelitz
- 03981 255-0
- Fax 03981 255-251
- www.mv-justiz.de
- XJustiz-ID N6312
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist
- Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
- Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
- Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
- Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)
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Häufige Fragen
- Was kostet eine Klage vor dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern?
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen nichts; das Verfahren ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten können anfallen.
- Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
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