Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in 14482 Potsdam, Försterweg 2 - 6.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2 - 6
14482 Potsdam
- 0331 9818-5
- Fax 0331 9818-4500
- www.berlin.de
- XJustiz-ID F6081
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Wofür das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zuständig ist
- Klagen gegen Sozialbehörden, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse oder Jobcenter, nach einem erfolglosen Widerspruch. Frist: ein Monat. (§§ 78, 87 SGG)
- Kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen. (§ 183 SGG)
- Ohne Anwalt möglich: Sie können den Rechtsstreit selbst führen. (§ 73 SGG)
- Örtlich zuständig ist das Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz. (§ 57 SGG)
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Häufige Fragen
- Was kostet eine Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg?
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen nichts; das Verfahren ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten können anfallen.
- Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
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