Wann habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe?

Deutschland ist ein Sozialstaat. Daher wird hier niemand im Stich gelassen, der mit seinem eigenen Einkommen unter ein bestimmtes Minimum fällt. Auf Sozialhilfe Anspruch hat allerdings nicht jeder. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit man diese Art der staatlichen Unterstützung erhält. Wer hier nicht zugehört, wird zum Beispiel durch die Renten- oder Pflegeversicherungen versorgt.

Grundsätzlich muss man folgende Kriterien erfüllen, wenn man auf Sozialhilfe Anspruch erheben möchte: Minderjährige haben prinzipiell das Recht auf Leistungen, ebenso wie Rentner, die kein Einkommen durch die Rentenversicherung haben. Außerdem ist jeder Erwachsene berechtigt, diese sogenannte Grundsicherung zu erhalten, der auf Dauer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Wer erwerbsfähig ist und nur keine Arbeit findet, erhält dagegen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2.

Bedürftigkeit begründet den Sozialhilfe-Anspruch

Der wichtigste Faktor für einen Sozialhilfe Anspruch ist die Bedürftigkeit. Das bedeutet, dass das eigene Einkommen nicht ausreicht – oder dass man überhaupt kein Einkommen hat. Wichtig zu wissen ist, dass auch Renten, Mieteinnahmen und ähnliche Gelder zum Einkommen gehören. Man muss also nicht zwangsläufig erwerbsfähig sein, um Geld zu verdienen. Nur wer mit allen Einkommen der Familie durchschnittlich nicht auf ein bestimmtes Mindesteinkommen an Geld kommt, hat auf Sozialhilfe Anspruch.

Sozialhilfe trotz Arbeit? – Hartz 4 für Aufstocker

Als Aufstocker werden diejenigen bezeichnet, die zwar erwerbstätig sind, aber trotzdem auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Trotz Arbeit sind viele Menschen in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen und beziehen zusätzlich Hartz 4, weil ihr Verdienst zum Leben einfach nicht ausreicht. Wer lediglich ein geringes Einkommen erwirtschaftet, kann im Falle einer Bedürftigkeit ergänzende Leistungen beziehen. In der Politik ist dann die Rede von erwerbstätigen Beziehern von Arbeitslosengeld II.

Der Anspruch von Erwerbstätigen auf Grundsicherung ergibt sich im Wesentlichen aus § 11 und § 11b SGB 2. Neben dem Regelbedarf können die Grundsicherungsleistungen ebenfalls die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie etwaige Mehrbedarfe umfassen. Dass es keine Dauerlösung sein sollte, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, von der man nicht leben kann, dürfte sich von selbst verstehen. Der deutsche Gesetzgeber sichert Aufstockern daher nicht nur Sozialhilfe zu, sondern sieht zudem einen Anspruch auf Arbeitsförderleistungen vor.

Anspruch auf Sozialhilfe für Rentner

Nach einem langen Berufsleben will man sich entspannt zurücklehnen und seinen wohlverdienten Ruhestand genießen können. Vielen Rentnern ist dies allerdings nicht vergönnt, weil die Rente nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausreicht. Mitunter sorgen die Kinder für eine finanzielle Unterstützung, doch dies ist auch nicht immer möglich. Die Angst vor einer drohenden Altersarmut geht längst um und sorgt für eine prekäre Situation im Alter. Hier kommt das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland wieder ins Spiel, denn alte Menschen werden nicht einfach im Stich gelassen, sondern erhalten gegebenenfalls finanzielle Unterstützung in Form von Sozialhilfe. Nichtsdestotrotz ist es ein Skandal, dass Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet und fleißig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, dennoch auf Sozialleistungen angewiesen sind und oftmals nicht von ihrer Rente leben können.

Grundsicherung für Rentner

Das Sozialrecht sieht für Menschen mit niedrigen Renten die sogenannte Grundsicherung als Sozialleistung vor. Unabhängig davon, ob man eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente bezieht, kann man diese Form der Sozialhilfe beanspruchen, wenn man mit der Rente nicht auskommt. Wie der Name bereits aussagt geht es bei der Grundsicherung nicht darum, einen bestimmten Lebensstil zu finanzieren, sondern um die Sicherung der Existenz. Demnach handelt es sich um eine Leistung für bedürftige Rentner. Folglich ist das monatliche Einkommen ausschlaggebend, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Menschen mit Wohnsitz im Ausland, Asylbewerber und auch Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren maßgeblich selbst zu ihrer Bedürftigkeit beigetragen haben, indem sie ihr Vermögen beispielsweise verschenkt haben oder einfach leichtfertig nicht fürs Alter vorgesorgt haben, haben zuweilen jedoch keinen Anspruch auf diese soziale Leistung. Grundsätzlich sollten sich Rentner, denen nur eine geringe Rente zur Verfügung steht, deswegen nicht schämen und gegebenenfalls einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

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