Strafrecht · Stand Oktober 2026
Strafbefehl erhalten: Einspruch einlegen oder akzeptieren?
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren, ohne Hauptverhandlung. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Mit Einspruch kommt es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.[1]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Was ist ein Strafbefehl?
Bei Vergehen kann die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragen, die Strafe durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festzusetzen. Das tut sie, wenn sie nach den Ermittlungen eine Verhandlung nicht für erforderlich hält. Mit dem Antrag wird zugleich Anklage erhoben.[1]
Typische Fälle sind Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ladendiebstahl, Beleidigung oder einfache Körperverletzung. Verbrechen, also Taten mit mindestens einem Jahr Mindeststrafe, können nicht per Strafbefehl geahndet werden.
Durch Strafbefehl dürfen nur bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden:
- Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot und Einziehung,
- Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren,
- Absehen von Strafe,
- wenn Sie einen Verteidiger haben, auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.[1]
Was steht im Strafbefehl?
Der Strafbefehl enthält unter anderem die Bezeichnung der Tat mit Zeit und Ort, die angewendeten Vorschriften, die Beweismittel, die festgesetzte Strafe und eine Belehrung über den Einspruch mit Frist und Form. Er weist darauf hin, dass er rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird.[1]
Lesen Sie den Strafbefehl deshalb sofort genau und notieren Sie das Zustelldatum, das auf dem gelben Umschlag steht.
Wie lege ich Einspruch ein?
Sie können gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das ihn erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Einspruch kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden.[1]
Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Haben Sie die Frist ohne Verschulden versäumt, etwa wegen Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts, können Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.[1]
Beispiel: Frau M. erhält einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 60 Euro. Die Tat räumt sie ein, ihr Nettoeinkommen liegt aber nur bei 1.200 Euro im Monat.
Sie beschränkt den Einspruch auf die Tagessatzhöhe und legt ihre Einkommensnachweise bei. Das Gericht kann darüber mit Zustimmung aller Beteiligten ohne Verhandlung entscheiden und darf dabei nicht zu ihrem Nachteil abweichen.[1]
Was passiert nach dem Einspruch?
Ist der Einspruch zulässig, setzt das Gericht eine Hauptverhandlung an. Dort ist es an den Strafbefehl nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt wurde. Es kann freisprechen, das Verfahren einstellen, aber auch eine höhere Strafe verhängen.[1]
Sie können sich in der Verhandlung durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Den Einspruch können Sie bis zur Urteilsverkündung zurücknehmen, wenn sich die Verhandlung ungünstig entwickelt.[1]
Erscheinen Sie dagegen zum Termin weder selbst noch durch einen bevollmächtigten Verteidiger und ist das nicht genügend entschuldigt, wird der Einspruch ohne Verhandlung verworfen.[1]
Einspruch oder akzeptieren?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn Sie die Tat bestreiten, die Beweise schwach sind, die Tagessatzhöhe nicht zu Ihrem Einkommen passt oder ein Fahrverbot Sie beruflich hart trifft. Mit Einspruch entstehen aber zusätzliche Kosten, und die Strafe kann sich verschärfen.
Ein angenommener Strafbefehl ist eine Verurteilung und wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Ins Führungszeugnis kommt eine erste Geldstrafe bis 90 Tagessätze aber nicht. Wie die Geldstrafe berechnet wird, steht unter Geldstrafe in Deutschland. Bei einem Vorwurf mit drohendem Fahrerlaubnisentzug oder Freiheitsstrafe sollten Sie vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat einholen.
Wer ist zuständig?
Den Strafbefehl erlässt das Amtsgericht, Strafrichter oder Schöffengericht. Der Einspruch geht an dasselbe Gericht, das Aktenzeichen steht oben im Strafbefehl.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Bin ich mit einem Strafbefehl vorbestraft?
Ja, ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung und wird im Bundeszentralregister eingetragen. Ins Führungszeugnis kommt eine erste Geldstrafe bis 90 Tagessätze aber nicht.
- Muss ich den Einspruch begründen?
Nein. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, etwa wenn Sie nur die Tagessatzhöhe angreifen.
- Kann die Strafe nach dem Einspruch höher werden?
Ja. Das Gericht ist an den Strafbefehl nicht gebunden. Ein Verschlechterungsverbot gibt es nur, wenn Sie den Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränken und ohne Verhandlung entschieden wird.
- Kann ich die Geldstrafe in Raten zahlen?
Ja. Nach Rechtskraft können Sie bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Ratenzahlung beantragen.
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Quellen
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