Strafrecht · Stand Oktober 2026
Führungszeugnis beantragen: Online, beim Bürgeramt, Kosten und Inhalt
Ein Führungszeugnis beantragen Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts oder online mit dem Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz. Es kostet 13 Euro und zeigt, welche Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister darin aufzunehmen sind. Geringe Erststrafen erscheinen dort nicht.[1][2]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Wo und wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erhält auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters.[1] Es gibt zwei Wege:
- Bei der Meldebehörde: Sie stellen den Antrag persönlich beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts und weisen sich aus. Schriftlich geht es nur mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift.
- Online: Über das Portal des Bundesamts für Justiz oder ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz. Sie benötigen die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels.[1]
Vertreten lassen können Sie sich in beiden Fällen nicht. Wer im Ausland wohnt, stellt den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz. Das Zeugnis wird nur Ihnen zugeschickt, ein Führungszeugnis für eine Behörde geht dagegen direkt an diese Behörde.[1]
Was kostet ein Führungszeugnis?
Die Gebühr beträgt 13 Euro, gleich ob einfaches oder erweitertes Führungszeugnis und ob Sie es beim Bürgeramt oder online beantragen.[2] Beim Bürgeramt zahlen Sie vor Ort, beim Online-Antrag elektronisch über das Portal.
Wer ein Führungszeugnis für ein Ehrenamt braucht oder nur geringes Einkommen hat, kann beim Bundesamt für Justiz eine Gebührenbefreiung beantragen. Bei einem Ehrenamt reicht in der Regel eine Bestätigung der Einrichtung.
Was steht im Führungszeugnis?
Ins Führungszeugnis kommen grundsätzlich die Verurteilungen, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Nicht aufgenommen werden aber unter anderem:[1]
- Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
- die Verwarnung mit Strafvorbehalt,
- Jugendstrafen bis zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt und nicht widerrufen wurden,
- Maßregeln, Nebenstrafen und Nebenfolgen allein, etwa ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis ohne Strafe.[1]
Andere Verurteilungen verschwinden nach bestimmten Fristen aus dem Führungszeugnis, auch wenn sie im Register noch gespeichert sind:[1]
| Verurteilung | steht im Führungszeugnis |
|---|---|
| Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Monate, wenn sie nicht ohnehin herausfällt | 3 Jahre |
| Freiheitsstrafe über drei Monate bis ein Jahr, zur Bewährung ausgesetzt, ohne weitere Freiheitsstrafe im Register | 3 Jahre |
| übrige Verurteilungen | 5 Jahre, verlängert um die Dauer der Freiheitsstrafe |
| bestimmte Sexualstraftaten mit mehr als einem Jahr Strafe | 10 Jahre |
Beispiel: Herr W. wurde vor zwei Jahren per Strafbefehl zu 40 Tagessätzen wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt. Sonst ist nichts eingetragen.
Sein Führungszeugnis ist leer. Die Verurteilung steht zwar im Bundeszentralregister, wird aber nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, weil sie 90 Tagessätze nicht übersteigt und die einzige Eintragung ist.[1]
Wann brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn ein Gesetz es vorsieht oder wenn es benötigt wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine vergleichbare Tätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen. Typisch sind Kitas, Schulen, Sportvereine, Jugendarbeit und Pflegeeltern.[1]
Für den Antrag brauchen Sie eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Zeugnis verlangt, mit der Bestätigung, dass die Voraussetzungen vorliegen. Im erweiterten Führungszeugnis erscheinen Verurteilungen wegen Sexualdelikten und bestimmter anderer Straftaten auch dann, wenn sie im einfachen Führungszeugnis wegen geringer Höhe fehlen würden.[1]
Führungszeugnis für eine Behörde
Verlangt eine Behörde ein Führungszeugnis, etwa für eine Gewerbeerlaubnis, einen Waffenschein oder eine Beamtenstelle, beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird der Behörde direkt übersandt. Enthält es Eintragungen, können Sie verlangen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht geht, wo Sie es einsehen. Danach wird es weitergeleitet oder auf Ihren Wunsch vernichtet.[1]
In ein Führungszeugnis für Behörden werden zum Teil auch Eintragungen aufgenommen, die im privaten Führungszeugnis fehlen, etwa bestimmte Verwaltungsentscheidungen. Wie eine Geldstrafe bemessen wird, erklärt die Seite Geldstrafe in Deutschland.
Wer ist zuständig?
Ein Behördenführungszeugnis mit Eintragungen können Sie vorab beim Amtsgericht einsehen. Eine Auskunft über alle Eintragungen zu Ihrer Person erteilt das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie lange dauert es, bis das Führungszeugnis kommt?
In der Regel wenige Tage bis zwei Wochen, je nach Postweg und Antragsweg. Online-Anträge werden meist schneller bearbeitet.
- Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?
Gesetzlich gibt es keine Gültigkeitsdauer. Arbeitgeber und Behörden verlangen aber meist ein Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist.
- Kann ich das Führungszeugnis für jemand anderen beantragen?
Nein. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen. Nur die gesetzliche Vertretung, etwa Eltern für ihr Kind, kann den Antrag stellen.
- Steht ein Bußgeld im Führungszeugnis?
Nein. Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsbußgelder werden nicht ins Bundeszentralregister eingetragen, sondern allenfalls ins Fahreignungsregister in Flensburg.
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Quellen
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG): § 30 · § 30a · § 30c · § 32 · § 34
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG), Kostenverzeichnis
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