Strafrecht · Stand Oktober 2026
Pflichtverteidiger: Wann Sie einen bekommen und wer ihn bezahlt
In Fällen der notwendigen Verteidigung bestellt das Gericht einem Beschuldigten ohne Anwalt einen Pflichtverteidiger, etwa bei einem Verbrechensvorwurf, bei Untersuchungshaft oder einer Verhandlung vor dem Landgericht. Sie können ihn selbst benennen. Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse, bei einer Verurteilung müssen Sie sie aber in der Regel erstatten.[1]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt unter anderem vor, wenn
- die Hauptverhandlung voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet,
- Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird,
- das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann,
- Sie einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt werden oder sich auf richterliche Anordnung in einer Anstalt befinden,
- Sie seh-, hör- oder sprachbehindert sind und die Bestellung beantragen.[1]
Außerdem ist ein Verteidiger nötig, wenn wegen der Schwere der Tat, der zu erwartenden Strafe oder der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage seine Mitwirkung geboten erscheint oder wenn Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können.[1] Nach der Rechtsprechung ist das häufig ab einer drohenden Freiheitsstrafe von etwa einem Jahr der Fall.
Wann und wie wird der Pflichtverteidiger bestellt?
Ist Ihnen der Tatvorwurf eröffnet worden und haben Sie noch keinen Verteidiger, wird in Fällen der notwendigen Verteidigung unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn Sie das nach Belehrung ausdrücklich beantragen. Über den Antrag muss spätestens vor einer Vernehmung entschieden werden.[1]
Ohne Antrag wird er bestellt, sobald Sie einem Richter zur Entscheidung über Haft vorgeführt werden sollen, wenn Sie sich in einer Anstalt befinden, wenn erkennbar ist, dass Sie sich nicht selbst verteidigen können, oder spätestens, wenn Sie zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert werden.[1]
Den Antrag stellen Sie vor Anklageerhebung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, danach beim zuständigen Gericht. Entschieden wird vom Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft oder nach Anklage vom Vorsitzenden des Gerichts.[1]
Kann ich den Pflichtverteidiger selbst aussuchen?
Ja. Vor der Bestellung muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer Frist einen Verteidiger zu benennen. Dieser ist zu bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht, etwa weil er nicht rechtzeitig verfügbar ist.[1]
Benennen Sie niemanden, wählt das Gericht aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen anderen geeigneten Anwalt, der Pflichtverteidigungen übernimmt.[1]
Wurde Ihnen ein Anwalt beigeordnet, den Sie nicht ausgesucht haben, oder war die Frist sehr kurz, können Sie binnen drei Wochen nach Bekanntmachung beantragen, einen anderen von Ihnen benannten Anwalt zu bestellen. Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört, wird ebenfalls ein neuer Pflichtverteidiger bestellt.[1]
Beispiel: Herr A. wird wegen schweren Raubes, eines Verbrechens, festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Er hat keinen Anwalt.
Ihm wird von Amts wegen ein Pflichtverteidiger bestellt. Zuvor kann er einen Anwalt benennen, etwa einen Strafverteidiger, den er über den anwaltlichen Notdienst erreicht hat.[1]
Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?
Zunächst zahlt die Staatskasse den Pflichtverteidiger nach den gesetzlichen Gebühren. Der Begriff „Pflichtverteidiger“ bedeutet aber nicht, dass er kostenlos ist.
Werden Sie verurteilt, tragen Sie die Kosten des Verfahrens. Dazu gehören auch die Beträge, die die Staatskasse an Rechtsanwälte gezahlt hat, also die Vergütung des Pflichtverteidigers.[1][2] Werden Sie freigesprochen, bleibt es bei der Staatskasse.
Ein Pflichtverteidiger ist also keine Prozesskostenhilfe. Er dient dem fairen Verfahren, nicht der Entlastung von Kosten. Wer sich schon im Ermittlungsverfahren äußern soll, findet Hinweise zu Rechten bei der Vernehmung unter Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wer ist zuständig?
Im Ermittlungsverfahren entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft, nach Anklage der Vorsitzende des Gerichts. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Ist ein Pflichtverteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger?
Nicht grundsätzlich. Es ist ein normaler Rechtsanwalt, oft ein Fachanwalt für Strafrecht. Sie können ihn auch selbst benennen.
- Kann ich einen Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger machen?
Ja. Ihr Anwalt kann beantragen, Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Er legt dann das Wahlmandat nieder.
- Bekomme ich bei einem Strafbefehl einen Pflichtverteidiger?
In der Regel nicht, weil es sich meist um leichtere Vorwürfe handelt. Anders ist es, wenn per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden soll.
- Was kostet ein Pflichtverteidiger bei einer Verurteilung?
Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die je nach Umfang des Verfahrens von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen. Ratenzahlung ist bei der Gerichtskasse möglich.
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Quellen
- Strafprozessordnung (StPO): § 140 · § 141 · § 142 · § 143a · § 465
- Gerichtskostengesetz (GKG), Kostenverzeichnis Nr. 9007
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