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Strafrecht · Stand September 2026

Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt: Ablauf, Rechte und Ausgang

Sobald die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht einer Straftat erfährt, muss sie den Sachverhalt erforschen und am Ende entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Als Beschuldigter müssen Sie einer Ladung der Staatsanwaltschaft folgen, aber nichts zur Sache sagen; bei der Polizei besteht für Beschuldigte keine Pflicht zu erscheinen.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Wann ermittelt die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Den Anstoß gibt meist eine Anzeige, es genügt aber jeder andere Weg, auf dem sie vom Verdacht erfährt. Bei Antragsdelikten wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung ist zusätzlich ein Strafantrag nötig.[1]

Bei den Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft objektiv ermitteln, d. h. belastende und entlastende Umstände gegenüberstellen. Sie soll auch aufklären, was für die Höhe einer möglichen Strafe wichtig ist, etwa die persönlichen Verhältnisse.[1]

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?

Meist wird zur Klärung eines Anfangsverdachts das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingesetzt, dessen Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Polizei muss Straftaten erforschen und ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft übersenden. Diese Ermittlungsergebnisse sind für die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft maßgeblich und daher von größter Wichtigkeit.[1]

  1. Anzeige oder Kenntnis vom Verdacht: Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren ein.
  2. Ermittlungen: Die Befugnisse, die die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen hat, werden im § 161 StPO geordnet. Sie darf von allen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art selbst vornehmen oder durch die Polizei vornehmen lassen.
  3. Vernehmung des Beschuldigten: Er ist spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, außer das Verfahren wird eingestellt. In einfachen Sachen genügt ein Anhörungsbogen zur schriftlichen Äußerung.
  4. Abschluss: Die Staatsanwaltschaft stellt ein oder erhebt Anklage. Mit Erhebung der öffentlichen Anklage ist das Ermittlungsverfahren beendet.[1]

Eingriffe wie eine Durchsuchung oder Untersuchungshaft brauchen in der Regel einen Richter. Einen Haftbefehl kann die Staatsanwaltschaft nicht erlassen, das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gerichte und somit des Haftrichters.[1]

Vorladung als Beschuldigter: Muss ich hingehen?

Das hängt davon ab, wer lädt:[1]

Ladung durchBeschuldigterZeuge
Polizeikeine Pflicht zu erscheinenPflicht nur, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt
StaatsanwaltschaftPflicht zu erscheinen, aber keine Pflicht zur AussagePflicht zu erscheinen und auszusagen
RichterPflicht zu erscheinen, keine Pflicht zur AussagePflicht zu erscheinen und auszusagen

Bei Beginn jeder Vernehmung muss Ihnen eröffnet werden, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird. Sie sind darauf hinzuweisen, dass es Ihnen freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und dass Sie jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, einen Verteidiger befragen dürfen. Angaben zur Person wie Name und Anschrift müssen Sie dagegen machen.[1]

Ob eine Aussage sinnvoll ist, lässt sich meist erst nach Akteneinsicht beurteilen.

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Welche Rechte haben Zeugen?

Die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft wird im § 161a StPO beschrieben. Gemäß diesem Paragrafen sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, der Ladung der Staatsanwaltschaft bezüglich der Aussage zur Sache oder der Weitergabe des Gutachtens Folge zu leisten. Bleibt ein Zeuge unberechtigt fern, kann die Staatsanwaltschaft Ordnungsmittel verhängen; Haft kann nur das Gericht festsetzen.[1]

  • Zeugnisverweigerungsrecht: Angehörige wie Verlobte, Ehegatten und nahe Verwandte des Beschuldigten dürfen die Aussage ganz verweigern.
  • Auskunftsverweigerungsrecht: Jeder Zeuge darf Fragen offenlassen, deren Antwort ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde.
  • Anwaltlicher Beistand: Zeugen können sich eines anwaltlichen Beistands bedienen, der bei der Vernehmung anwesend sein darf.[1]

Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Geistliche dürfen über das schweigen, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut wurde. Das Zeugnisverweigerungsrecht eines Rechtsanwaltes muss von der Staatsanwaltschaft respektiert werden. Ermittlungen gegen ihn, die solche Erkenntnisse bringen würden, sind unzulässig; dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden, Aufzeichnungen sind unverzüglich zu löschen.[1]

Akteneinsicht: Was steht in der Ermittlungsakte?

Der Verteidiger ist befugt, die Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen. Solange der Abschluss der Ermittlungen nicht in der Akte vermerkt ist, kann ihm die Einsicht versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Protokolle über die eigene Vernehmung und Sachverständigengutachten dürfen ihm nie vorenthalten werden.[1]

Wer keinen Verteidiger hat, darf die Akten ebenfalls einsehen, aber nur, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Statt Einsicht können Kopien bereitgestellt werden. Über die Akteneinsicht entscheidet im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft.[1]

Wie endet das Ermittlungsverfahren?

Am Ende steht eine von mehreren Entscheidungen:[1]

AusgangVorschriftVoraussetzung und Folge
Einstellung mangels Tatverdachts§ 170 Abs. 2 StPODie Ermittlungen bieten keinen genügenden Anlass zur Anklage. Der Beschuldigte erfährt davon, wenn er vernommen wurde oder um einen Bescheid gebeten hat.
Einstellung wegen Geringfügigkeit§ 153 StPONur bei Vergehen: geringe Schuld und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung.
Einstellung gegen Auflage§ 153a StPONur bei Vergehen, mit Zustimmung des Beschuldigten, etwa gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse. Keine Vorstrafe.
Strafbefehl§ 407 StPONur bei Vergehen: Das Gericht setzt die Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung fest.
Anklage§ 170 Abs. 1 StPODie Staatsanwaltschaft reicht eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht ein.

Gegen einen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen; sonst steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen einer Einstellung nach § 153a, kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.[1]

Was eine Geldstrafe per Strafbefehl kostet und wann sie im Führungszeugnis steht, erklärt der Beitrag Geldstrafe in Deutschland. Für Beschuldigte unter 21 gelten Sonderregeln: Jugendstrafrecht.

Wer ist zuständig?

Ermittlungen und Akteneinsicht

Die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren führt. Staatsanwaltschaften sind bei den Landgerichten eingerichtet; das Aktenzeichen steht auf der Vorladung oder dem Anhörungsbogen.

Landgerichte in Deutschland
Strafbefehl und Anklage

Das Amtsgericht erlässt Strafbefehle und verhandelt die meisten Strafsachen. Dort wird auch der Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Strafprozessordnung (StPO): § 52 · § 55 · § 68b · § 114 · § 136 · § 147 · § 152 · § 153 · § 153a · § 160 · § 160a · § 161 · § 161a · § 163 · § 163a · § 170 · § 407 · § 410

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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