Arbeitsgericht Duisburg
Das Arbeitsgericht Duisburg hat seinen Sitz in 47058 Duisburg, Aakerfährstraße 40. Zuständig ist es für Duisburg.
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Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Arbeitsgericht Duisburg
Aakerfährstraße 40
47058 Duisburg
- 0203 3005-0
- Fax 0203 3005-262
- www.arbg-duisburg.nrw.de
- XJustiz-ID R6303
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Duisburg umfasst Duisburg mit rund 502.300 Einwohnern.
- Duisburg 502.270
Wofür das Arbeitsgericht Duisburg zuständig ist
- Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
- Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
- Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
- Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
- Wer zahlt den Anwalt vor dem Arbeitsgericht Duisburg?
In der ersten Instanz jede Seite ihren eigenen, auch wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG).
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