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Arbeitsgericht Duisburg

Das Arbeitsgericht Duisburg hat seinen Sitz in 47058 Duisburg, Aakerfährstraße 40. Zuständig ist es für Duisburg.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Duisburg
Aakerfährstraße 40
47058 Duisburg

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Duisburg umfasst Duisburg mit rund 502.300 Einwohnern.

  • Duisburg 502.270

Wofür das Arbeitsgericht Duisburg zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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