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Arbeitsgericht Krefeld

Das Arbeitsgericht Krefeld hat seinen Sitz in 47798 Krefeld, Preußenring 49. Zuständig ist es für 10 Städte und Gemeinden, darunter Krefeld, Viersen und Willich.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Krefeld
Preußenring 49
47798 Krefeld

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 10 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Krefeld gehören 10 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 529.300 Einwohnern.

  • Krefeld 231.406
  • Viersen 78.373
  • Willich 49.413
  • Nettetal 41.955
  • Kempen 34.105
  • Tönisvorst 29.251
  • Schwalmtal 18.826
  • Brüggen 16.198
  • Grefrath 15.117
  • Niederkrüchten 14.619

Wofür das Arbeitsgericht Krefeld zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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