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Arbeitsgericht Oberhausen

Das Arbeitsgericht Oberhausen hat seinen Sitz in 46045 Oberhausen, Friedrich-List-Straße 18. Zuständig ist es für 2 Städte und Gemeinden, darunter Oberhausen und Mülheim an der Ruhr.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Oberhausen
Friedrich-List-Straße 18
46045 Oberhausen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 2 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Oberhausen gehören 2 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 386.700 Einwohnern.

  • Oberhausen 213.646
  • Mülheim an der Ruhr 173.050

Wofür das Arbeitsgericht Oberhausen zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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