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Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat seinen Sitz in 45886 Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79. Zuständig ist es für 3 Städte und Gemeinden, darunter Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 3 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen gehören 3 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 462.000 Einwohnern.

  • Gelsenkirchen 267.930
  • Bottrop 118.535
  • Gladbeck 75.499

Wofür das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zuständig ist

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. (§ 4 KSchG)
  • Ohne Anwalt möglich: In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. (§ 11 ArbGG)
  • Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt. (§ 12a ArbGG)
  • Gütetermin: Die Verhandlung beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden. (§ 54 ArbGG)

Häufige Fragen

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