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Bankrecht Ratgeber · Stand Oktober 2026

Dispozinsen und Kontoüberziehung: Ihre Rechte als Bankkunde

Der Dispositionskredit ist ein Verbraucherdarlehen, das Ihnen die Bank auf dem Girokonto bis zu einer bestimmten Höhe einräumt. Den Zinssatz muss sie deutlich und auch auf ihrer Website angeben. Nutzen Sie den Dispo sechs Monate am Stück zu mehr als 75 Prozent, muss die Bank Ihnen eine Beratung über günstigere Alternativen anbieten.[1][2]

Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 3 Min. Lesezeit

Was ist ein Dispositionskredit?

Räumt die Bank Ihnen im Rahmen des Girokontos das Recht ein, das Konto in bestimmter Höhe zu überziehen, ist das eine Überziehungsmöglichkeit und rechtlich ein Verbraucherdarlehen. Die Bank muss Sie in regelmäßigen Zeitabständen über die wesentlichen Angaben unterrichten, insbesondere den Sollzins. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann sie nicht verlangen, Sie können den Dispo also jederzeit kostenfrei ausgleichen.[1]

Zinsen fallen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag und die Dauer der Nutzung an. Gerade deshalb unterschätzen viele, was ein Dispo über längere Zeit kostet: Die Zinsen liegen meist deutlich über denen eines Ratenkredits.

Wo finde ich den Dispozins meiner Bank?

Banken, die Überziehungsmöglichkeiten anbieten, müssen in ihren Preisinformationen den Sollzinssatz klar, eindeutig und in auffallender Weise angeben. Haben sie einen Internetauftritt, muss der Zinssatz dort ebenso angegeben werden.[2]

Dasselbe gilt für den Zins bei geduldeter Überziehung.[2] Vergleichen lohnt sich: Die Unterschiede zwischen Banken betragen oft mehrere Prozentpunkte.

Beispiel: Herr N. nutzt seinen Dispo dauerhaft mit rund 3.000 Euro. Bei 12 Prozent Zinsen zahlt er rund 360 Euro im Jahr. Ein Ratenkredit über 3.000 Euro zu 6 Prozent effektivem Jahreszins würde im ersten Jahr weniger als die Hälfte an Zinsen kosten und wäre nach drei Jahren getilgt.

Nach sechs Monaten mit mehr als 75 Prozent Auslastung muss die Bank ihm eine Beratung anbieten.[1]

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Wann muss die Bank eine Beratung anbieten?

Nehmen Sie den Dispo ununterbrochen sechs Monate lang durchschnittlich mit mehr als 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrags in Anspruch, muss die Bank Ihnen eine Beratung anbieten. Das Angebot erfolgt in Textform auf dem üblichen Kommunikationsweg.[1]

Nehmen Sie es an, berät die Bank in einem persönlichen Gespräch, auch per Telefon oder Video, über kostengünstigere Alternativen und die Folgen einer weiteren Überziehung und weist gegebenenfalls auf Beratungsstellen hin. Lehnen Sie ab oder kommt kein günstigeres Produkt zustande, muss die Bank das Angebot wiederholen, sobald die Voraussetzungen erneut vorliegen, es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich keine weiteren Angebote.[1]

Was gilt bei geduldeter Überziehung?

Überziehen Sie ohne eingeräumten Dispo oder über den Rahmen hinaus und lässt die Bank das zu, spricht man von geduldeter Überziehung. Verlangt die Bank dafür ein Entgelt, muss das im Kontovertrag auf einem dauerhaften Datenträger vereinbart sein, und sie muss Sie regelmäßig informieren.[1]

Bei einer erheblichen Überziehung von mehr als einem Monat muss die Bank Sie unverzüglich unterrichten. Dauert die Überziehung mehr als drei Monate und übersteigt sie die Hälfte Ihrer durchschnittlichen monatlichen Geldeingänge, muss sie wie beim Dispo eine Beratung anbieten. Verstößt die Bank gegen diese Pflichten, kann sie über die Rückzahlung hinaus keine Kosten und Zinsen verlangen.[1]

Ein P-Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt, ein Dispo ist dort nicht möglich. Mehr unter P-Konto.

Wer ist zuständig?

Beschwerde über die Bank

Bei Streit mit der Bank helfen die Ombudsleute der Bankenverbände und die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank. Aufsicht führt die BaFin.

Verbraucherschlichtung

Häufige Fragen

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Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 504 · § 504a · § 505
  2. Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), Art. 247a § 2

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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