Bankrecht Ratgeber · Stand Oktober 2026
Überweisung zurückholen: Was bei Fehlüberweisung und Betrug möglich ist
Eine Überweisung kann nach Eingang bei der Bank grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden. Haben Sie eine falsche IBAN angegeben, muss Ihre Bank sich aber bemühen, das Geld zurückzuholen, und der Empfänger muss es zurückzahlen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Bank den Betrag sofort erstatten.[1]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Kann ich eine Überweisung stornieren?
Ein Zahlungsauftrag kann nach seinem Zugang bei Ihrer Bank nicht mehr widerrufen werden. Haben Sie für die Ausführung einen bestimmten Termin vereinbart, etwa bei einer Terminüberweisung oder einem Dauerauftrag, können Sie den Auftrag bis zum Ende des Geschäftstags vor diesem Termin widerrufen.[1]
Danach ist ein Widerruf nur möglich, wenn die Bank dies mit Ihnen vereinbart hat. Dafür darf sie ein Entgelt verlangen.[1] Viele Banken versuchen auf Wunsch einen sogenannten Rückruf, solange das Geld die Bank noch nicht verlassen hat. Bei Echtzeitüberweisungen ist das praktisch ausgeschlossen, weil das Geld binnen Sekunden beim Empfänger ist.
Eine normale Überweisung muss spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Bank des Empfängers eingehen.[1]
Was passiert bei einer falschen IBAN?
Banken dürfen eine Überweisung ausschließlich anhand der angegebenen Kundenkennung, also der IBAN, ausführen. Stimmt die Überweisung mit der IBAN überein, gilt sie als ordnungsgemäß ausgeführt, auch wenn der Name nicht passt. Bei einer ungültigen IBAN, die keinem Konto zugeordnet werden kann, muss Ihre Bank Sie unverzüglich informieren und das Geld zurückgeben.[1]
Seit Oktober 2025 prüfen Banken im Euroraum vor jeder Überweisung, ob Name und IBAN zusammenpassen, und zeigen das Ergebnis an. Überweisen Sie trotz Warnung, tragen Sie das Risiko.
Ging das Geld wegen Ihres Tippfehlers an einen falschen Empfänger, haftet Ihre Bank nicht für den Betrag. Sie muss sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, ihn zurückzuholen. Die Bank des Empfängers muss dafür alle nötigen Informationen liefern. Gelingt die Rückholung nicht, erhalten Sie auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen, um selbst gegen den Empfänger vorzugehen.[1]
Beispiel: Frau K. will ihrem Vermieter 900 Euro Miete überweisen und vertippt sich bei der IBAN. Das Geld landet auf dem Konto eines Fremden.
Ihre Bank bittet die Empfängerbank um Rückbuchung. Der Fremde muss nicht zustimmen, ist aber zur Herausgabe verpflichtet, weil er das Geld ohne Rechtsgrund erhalten hat. Zahlt er nicht freiwillig, erhält Frau K. von ihrer Bank Namen und Anschrift und kann ihn notfalls verklagen.[1]
Muss der Empfänger das Geld zurückzahlen?
Ja. Wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet.[1] Wer eine Fehlüberweisung erhält, darf das Geld also nicht behalten. Wer es bewusst ausgibt, kann sich zudem strafbar machen.
Schwieriger ist es, wenn Sie bewusst an einen Betrüger überwiesen haben, etwa nach einem gefälschten Online-Shop oder einer Nachricht angeblich vom Kind mit neuer Handynummer. Dann war die Überweisung autorisiert, und die Bank muss nicht erstatten. Melden Sie den Fall sofort Ihrer Bank, damit sie die Empfängerbank warnen und das Konto eventuell einfrieren lassen kann, und erstatten Sie Strafanzeige.
Was gilt bei Überweisungen ohne Ihre Zustimmung?
Hat ein Dritter ohne Ihre Zustimmung überwiesen, etwa nach einem Hackerangriff, muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten und das Konto auf den alten Stand bringen, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach Ihrer Meldung.[1] Bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn Sie eine TAN auf eine Betrugsmasche hin herausgegeben haben, kann die Bank Schadensersatz verlangen.
Melden Sie nicht autorisierte oder fehlerhafte Buchungen unverzüglich. Ansprüche gegen die Bank sind ausgeschlossen, wenn Sie sie nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung gemeldet haben.[1] Mehr zum Missbrauch von Karten und Online-Banking steht unter Kreditkartenmissbrauch.
Wer ist zuständig?
Bei Streit mit der Bank helfen die Schlichtungsstellen der Bankenverbände und der Bundesbank. Klagen gegen einen Empfänger auf Rückzahlung gehören bis 10.000 Euro vor das Amtsgericht.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie lange kann ich eine Überweisung zurückholen?
Widerrufen können Sie nur bis zum Eingang bei Ihrer Bank, bei Terminüberweisungen bis zum Vortag. Danach geht es nur über einen Rückruf mit Zustimmung des Empfängers oder den Anspruch auf Herausgabe gegen ihn.
- Kostet ein Überweisungsrückruf Gebühren?
Die Bank darf für die Bearbeitung eines Widerrufs nach der Ausführung ein Entgelt verlangen, wenn das im Vertrag vereinbart ist. Die Höhe steht im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Kann ich eine Echtzeitüberweisung zurückholen?
Praktisch nicht, weil das Geld sofort gutgeschrieben wird. Es bleibt nur der Weg über den Empfänger.
- Haftet die Bank, wenn der Name nicht zur IBAN passt?
Die Bank führt nach der IBAN aus. Seit Oktober 2025 warnt sie aber vor Abweichungen. Hat sie keine Prüfung angezeigt, obwohl sie dazu verpflichtet war, kann sie haften.
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Quellen
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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