Zum Inhalt springen

Bankrecht Ratgeber · Stand Oktober 2026

Lastschrift zurückbuchen: 8 Wochen ohne Grund, 13 Monate ohne Mandat

Eine SEPA-Basislastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Haben Sie gar kein Lastschriftmandat erteilt, gilt eine Frist von 13 Monaten. Die Rückbuchung ändert aber nichts daran, ob Sie die Rechnung schulden.[1]

Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 3 Min. Lesezeit

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?

Bei SEPA-Basislastschriften haben Sie gegen Ihre Bank einen Anspruch auf Erstattung ohne Angabe von Gründen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab der Belastung geltend machen.[1]

Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Ihrem Erstattungsverlangen den vollständigen Betrag erstatten. Bei der grundlosen Rückgabe innerhalb der acht Wochen darf sie nicht ablehnen. Die Gutschrift erfolgt so, dass Ihnen keine Zinsnachteile entstehen.[1]

FallFrist
SEPA-Basislastschrift mit Mandat8 Wochen ab Belastung, ohne Begründung
Lastschrift ohne gültiges Mandat (nicht autorisiert)13 Monate ab Belastung
Widerruf vor der Abbuchungbis Ende des Geschäftstags vor Fälligkeit

Die Rückgabe veranlassen Sie meist direkt im Online-Banking über die Funktion „Lastschrift zurückgeben“ oder telefonisch bei Ihrer Bank.

Was gilt bei Abbuchungen ohne Mandat?

Hat jemand ohne Ihr Mandat abgebucht, ist der Zahlungsvorgang nicht autorisiert. Die Bank muss den Betrag dann unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach Ihrer Meldung, und das Konto so stellen, als hätte es die Belastung nie gegeben.[1]

Dafür haben Sie 13 Monate ab dem Tag der Belastung Zeit, sofern die Bank Sie über die Buchung informiert hat, etwa im Kontoauszug. Melden müssen Sie den Missbrauch aber unverzüglich, sobald Sie ihn bemerken.[1]

Beispiel: Herr R. entdeckt im Kontoauszug seit vier Monaten eine monatliche Abbuchung von 29,90 Euro durch einen Anbieter, bei dem er nie Kunde war.

Weil kein Mandat besteht, kann er alle vier Buchungen zurückfordern, auch die, die länger als acht Wochen zurückliegen. Die Bank muss bis zum Ende des nächsten Geschäftstags erstatten.[1]

Anzeige

Kann ich eine Lastschrift vorher stoppen?

Ja. Den Zahlungsauftrag bei einer Lastschrift können Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Fälligkeitstag widerrufen.[1] Außerdem können Sie Ihrer Bank Weisungen erteilen, etwa Lastschriften eines bestimmten Gläubigers sperren oder auf einen Höchstbetrag begrenzen lassen.

Ein erteiltes SEPA-Mandat können Sie gegenüber dem Zahlungsempfänger jederzeit für die Zukunft widerrufen. Das beendet aber nicht den Vertrag. Sie müssen dann auf anderem Weg zahlen.

Was passiert nach der Rückbuchung?

Die Rückbuchung betrifft nur den Zahlungsweg. Schulden Sie den Betrag, etwa aus einem Handy- oder Stromvertrag, bleibt die Forderung bestehen. Der Gläubiger erhält von seiner Bank eine Rücklastschriftgebühr berechnet und kann diese als Schaden von Ihnen verlangen, wenn die Rückbuchung unberechtigt war. Zudem geraten Sie in Zahlungsverzug.

Eine Rückbuchung ist deshalb sinnvoll bei falschen Beträgen, doppelten Abbuchungen oder Forderungen, die Sie bestreiten. Bestreiten Sie die Forderung dann auch schriftlich beim Gläubiger. Kommt später ein Inkasso-Schreiben, hilft die Seite Inkasso-Schreiben erhalten.

Wer ist zuständig?

Streit mit der Bank

Lehnt die Bank eine Erstattung ab, muss sie auf die Beschwerdemöglichkeit bei der BaFin und die Schlichtungsstellen hinweisen. Gerichtlich ist bis 10.000 Euro das Amtsgericht zuständig.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Auch interessant: Überweisung zurückholen · Inkasso-Schreiben erhalten

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 675x · § 675u · § 676b · § 675p

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Anzeige