Kreditvertrag vom Anwalt prüfen lassen?

Muss ein Vertrag unterzeichnet werden, dann sind sich viele Vertragsnehmer unsicher, ob der Vertrag zum einen rechtens ist und/oder ob zum anderen im sogenannten Kleingedruckten möglicherweise Klauseln stehen die sich nachteilig auswirken. Nur die wenigsten Menschen haben eine juristische Ausbildung genossen, sodass sie vielfach gar nicht in der Lage sind, einen Vertrag auch aus juristischer Sicht zu prüfen. Oftmals wird erst nach Vertragsabschluss klar, was der Vertragsnehmer tatsächlich unterzeichnet hat, aber dann ist es für eine Stornierung meistens schon zu spät.

Kreditverträge bei renommierten Banken

Auch beim Abschluss von Kreditverträgen sind sich viele Bankkunden unsicher. In der Regel besteht ein Kreditvertrag aus mehreren Vertragsseiten, die vom Kunden schon vor Ort, d. h. in den Räumlichkeiten der Bank gelesen werden müssen, um dann im Anschluss daran gleich auch unterzeichnet werden zu können. Neben dem eigentlichen Kreditvertrag sind noch Schufa-Klauseln zu unterzeichnen und oftmals müssen sogar noch Versicherungen abgeschlossen werden, damit der Kreditvertrag auch zu Stande kommen kann. Grundsätzlich kann der Bankkunde davon ausgehen, dass die Kreditverträge bei den örtlichen Banken und Kreditinstituten keine Klauseln enthalten, die dem Kreditnehmer sprichwörtlich „den Hals brechen“. In der Regel bedürfen diese Verträge lediglich eine Prüfung hinsichtlich Zins und Tilgung sowie der zusätzlich ausgehandelten Konditionen bezüglich Tilgungsraten, Disagio und den anderen Kreditnebenkosten. Natürlich sollte nicht versäumt werden, den ganzen Kreditvertrag zu lesen –eine anwaltliche Prüfung ist hier jedoch in der Regel nicht erforderlich.

Kreditverträge, die durch einen Anwalt geprüft werden sollten

Da sich auf dem nationalen und internationalen Kreditmarkt jedoch nicht ausschließlich seriöse Anbieter tummeln, sollten Kreditverträge, die von noch unbekannten Anbietern unterbreitet werden mit größter Vorsicht behandelt werden. Nicht selten kommt es vor, dass die Kunden mit tollen Angeboten gelockt werden, jedoch im Nachhinein aufgrund der vertraglichen Bedingungen finanziell ruiniert sind. Verträge dieser Anbieter sollten vorab immer durch einen Anwalt geprüft werden, da dieser auch das „Kleingedruckte“ versteht und hier beratend tätig werden kann. In vielen Fällen enthalten die Kreditverträge unseriöser Anbieter Klauseln, die sich gegenseitig ausschließen und somit überaus nachteilig für den Kreditnehmer sein können. Auch Kreditverträge von privaten Anbietern bedürfen oftmals einer anwaltlichen Prüfung. In der Regel kann es auch bei dieser Art von Verträgen zu negativen Folgen für den Kreditnehmer kommen, die sich zwar nicht immer aus den Klauseln des Vertrages ergeben, sondern sich hier vielfach schon aus den Gesetzen des BGB ableiten lassen. Selbst wenn dem Kreditgeber keine arglistige Täuschung unterstellt werden kann, können sich für den Kreditnehmer negative Folgen aus diesem Vertrag ergeben. Aus diesem Grund sollte man die Kredite vergleichen und auch Kreditverträge zwischen Privatleuten vorab immer ausreichend prüfen.

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