Einlagensicherung deutscher Banken

Der Begriff Einlagensicherung ist für die Anleger spätestens nach der letzten Finanzkrise kein Fremdwort mehr. Gesetzliche und freiwillige Maßnahmen der Kreditinstitute sollen dafür sorgen, dass die Anleger im Falle einer Insolvenz des Instituts geschützt sind und ihre Einlagen nicht verloren gehen oder zumindest Anteile davon erhalten bleiben. Wer sein mühsam erspartes Geld einer Bank anvertraut, möchte natürlich nicht in die Pflicht genommen werden, wenn das Institut Fehlentscheidungen trifft und in die Insolvenz gehen muss. Schon 1937 gab es die ersten Stützungsfonds der genossenschaftlichen Banken und in den Folgejahren wurde immer wieder nachbessert. Lange Zeit jedoch erfolgte das auf freiwilliger Basis und erst 1997 wurde eine verbindliche Richtlinie der EU verabschiedet, die Banken zur Teilnahme an Sicherungssystemen verpflichtet. Seit Dezember 2010 sind 100.000.- Euro Einlage gesetzlich abgesichert und diese Garantie soll verhindern, dass in Krisenzeiten ein Run auf die Banken stattfindet, die natürlich nicht alle Anleger gleichzeitig mit Bargeld versorgen können. Die Auszahlungsfrist wurde auf 30 Tage festgelegt und auch die 10 % Verlustbeteiligung der Anleger wurden abgeschafft. Der Begriff Staatsgarantie in Verbindung mit der Einlagensicherung wurde nach der letzten Finanzkrise überall diskutiert, doch bisher gibt es keine Vereinbarungen für Schutzmaßnahmen, die über die momentanen Einlagensicherungen der Banken hinausgehen. Doch die gesetzlichen Mindestanforderungen reichen nicht allen Anlegern aus und da kommen die Banken ins Spiel, die freiwillige Sicherungsmaßnahmen aktiviert haben. Die private Einlagensicherung der Banken geht über die gesetzlichen Mindestbeträge hinaus und wer größere Summen anlegen möchte, sollte sich vorab über diese individuellen Sicherungssysteme der bevorzugten Bank informieren.

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