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Vertragsrecht · Stand September 2026

Vertragsgestaltung: Was in einen Vertrag gehört und wo die Vertragsfreiheit endet

Wer mit wem welchen Vertrag schließt und was darin steht, bestimmen die Parteien grundsätzlich selbst, nichtig ist ein Vertrag aber, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt oder eine vorgeschriebene Form fehlt. Vorformulierte Bedingungen, also AGB, unterliegen zusätzlich einer Inhaltskontrolle und sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Was bedeutet Vertragsfreiheit?

Ein Vertrag stellt, egal in welcher Form und ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, stets ein Abkommen zwischen mindestens zwei Personen oder Parteien dar. Man kommt im Alltag nicht umhin, Verträge abzuschließen. Das beginnt beim Arbeitsvertrag und reicht über finanzielle Abkommen für einen Kredit bis hin zum Mietvertrag.

Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich. Welchen Inhalt er hat, legen die Parteien grundsätzlich selbst fest. Solche Geschäfte unterliegen der Vertragsfreiheit, allerdings dürfen die Klauseln eines solchen Vertrags nicht gegen geltendes Recht verstoßen.[1]

Das Vertragsrecht ist so gestaltet, dass sich ohne weitere Vereinbarungen beide Vertragspartner auf das Gesetz berufen können und ein Vertrag im Prinzip nur Mindestvereinbarungen enthalten muss, um gültig zu werden. Alles Weitere regelt der Gesetzgeber, etwa für Kauf, Miete, Werk- und Dienstvertrag. Typisch für das Erstellen eines Textes oder einer Website ist zum Beispiel der Werkvertrag: Der Unternehmer schuldet ein Ergebnis, der Besteller die vereinbarte Vergütung.[1]

Wo endet die Vertragsfreiheit?

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Ebenso nichtig ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt. Das Gesetz nennt als Beispiel den Wucher: Wer die Zwangslage, Unerfahrenheit oder Willensschwäche eines anderen ausnutzt und sich Vorteile versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.[1]

Außerdem gibt es zwingende Vorschriften, von denen der Vertrag nicht abweichen darf, meist zum Schutz der schwächeren Seite. Beispiele sind viele Regeln zum Schutz von Mietern und Verbrauchern. Ein weiteres Beispiel ist das Urheberrecht: Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar. Der Urheber kann dem Kunden aber Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen, und genau das sollte ein Vertrag über Texte, Fotos oder Websites regeln.[2]

Welche Verträge brauchen eine bestimmte Form?

Die meisten Verträge nicht. Wo das Gesetz aber eine Form vorschreibt, ist ein Rechtsgeschäft, dem diese Form fehlt, nichtig. Haben die Parteien selbst eine Form vereinbart, hat ihr Fehlen im Zweifel ebenfalls Nichtigkeit zur Folge.[1]

FormWas sie verlangtBeispiele
Notarielle BeurkundungBeurkundung durch einen NotarGrundstückskauf
SchriftformEigenhändige Unterschrift auf derselben UrkundeBürgschaft, Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Befristung eines Arbeitsvertrags
TextformLesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa E-MailViele Erklärungen im Mietrecht, etwa Mieterhöhung
Keine FormMündlich oder durch schlüssiges HandelnKauf, Werkvertrag, Dienstleistung im Alltag

Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Bei Textform genügt dagegen eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger.[1]

Was mündliche Absprachen wert sind, erklärt die Seite Vertrag per Handschlag, wie ein Vertrag überhaupt zustande kommt, die Seite Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

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Was muss in einem Vertrag stehen?

Mindestens die wesentlichen Punkte: wer die Vertragsparteien sind, was geleistet wird und was es kostet. Solange sich die Parteien nicht über alle Punkte geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Ist verabredet, den Vertrag schriftlich oder notariell festzuhalten, gilt er im Zweifel erst mit dieser Beurkundung als geschlossen.[1]

  • Vollständige Namen und Anschriften der Parteien
  • Genaue Beschreibung der Leistung, bei Werkverträgen mit Ergebnis und Fertigstellungstermin
  • Preis, Fälligkeit und Zahlungsweise
  • Laufzeit und Kündigung, wenn es um ein Dauerschuldverhältnis geht
  • Regeln für Mängel, Verzug und Haftung, soweit Sie vom Gesetz abweichen wollen und dürfen
  • Bei kreativen Leistungen: welche Nutzungsrechte der Kunde erhält
  • Datum und Unterschriften

Im privaten Bereich oder auch bei Darlehen unter Privatpersonen kommen oft etwas freier gehaltene Verträge zustande, da eine gewisse Vertrauensbasis vorhanden ist. Eine solche Vertragsgestaltung bietet weniger Konfliktpotenzial während der Übereinkunft, vermag aber gerade aus diesem Grund später zu Konflikten führen, weil die Bedingungen nicht genau genug niedergelegt wurden.

Wann gelten die Regeln für AGB?

In vielen Fällen besteht ein vorgefertigter Vertrag, der vom Anbieter der Ware oder der Dienstleistung bereitgestellt wird und vom Kunden zu unterzeichnen ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt. Dazu gehören auch Klauseln in einem gekauften Mustervertrag.[1]

Für solche Klauseln gilt eine eigene Kontrolle:

  • Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss auf sie hinweist und die andere Seite zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen kann.
  • Überraschende Klauseln, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders.
  • Klauseln, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Das kann sich auch daraus ergeben, dass eine Klausel nicht klar und verständlich ist.
  • Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt das Gesetz.[1]

Gegenüber Verbrauchern verbietet das Gesetz zusätzlich eine lange Liste bestimmter Klauseln, etwa kurzfristige Preiserhöhungen oder lange Laufzeiten. Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen bei Verbraucherverträgen erlaubt sind, erklärt die Seite Kündigungsschreiben aufsetzen.

Wie beweist man, was vereinbart wurde?

Wer sich auf eine Vereinbarung beruft, muss sie im Streit beweisen. Am einfachsten gelingt das mit einer schriftlichen Fassung, die beide unterschrieben haben. Auch E-Mails, Chatverläufe, Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind Beweismittel. Bei mündlichen Absprachen helfen Zeugen oder eine kurze schriftliche Bestätigung im Anschluss.

Beide Parteien sollten den Vertrag gründlich durchlesen und durchaus nachfragen, wenn etwas nicht verstanden wird oder nicht zusagt. Gibt es hinterher doch Probleme, lässt sich ein unbeteiligter Dritter als Schlichter einsetzen. Hinter manchen Klauseln verbirgt sich mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Bei größeren Summen oder langen Laufzeiten lohnt sich eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift.

Musterverträge: Worauf sollte man achten?

Musterverträge aus dem Internet oder aus Formularbüchern sind ein guter Ausgangspunkt, aber kein fertiger Vertrag. Prüfen Sie, ob der Mustervertrag zu Ihrer Situation passt, ob er aktuell ist und ob er für Verträge mit Verbrauchern oder unter Unternehmern gedacht ist. Wer ein Muster für viele Verträge verwendet, stellt AGB und muss die strengeren Regeln einhalten.

Streichen Sie, was nicht passt, und ergänzen Sie, was fehlt, vor allem die genaue Beschreibung der Leistung. Eine unklare Klausel wird im Streit zulasten dessen ausgelegt, der sie gestellt hat. Wie Sie einen Vertrag wieder lösen, zeigt die Seite Widerruf, Rücktritt und Anfechtung.

Wer ist zuständig?

Streit aus einem Vertrag

Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Für Mietstreit über Wohnraum immer das Amtsgericht.

Amtsgerichte in Deutschland
Offene Forderung aus dem Vertrag

Unbestrittene Geldforderungen lassen sich ohne Klage über das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Häufige Fragen

  • Ist ein Vertrag ohne Unterschrift gültig?

    Ja, soweit das Gesetz keine Form vorschreibt. Die Unterschrift dient dann vor allem dem Beweis. Bei Grundstückskauf, Bürgschaft oder der Kündigung eines Arbeitsvertrags ist der Vertrag ohne die vorgeschriebene Form dagegen nichtig.

  • Was passiert, wenn eine Klausel im Vertrag unwirksam ist?

    Bei AGB bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, statt der Klausel gilt das Gesetz. Bei individuell ausgehandelten Verträgen ist im Zweifel der ganze Vertrag nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den unwirksamen Teil geschlossen worden wäre. Viele Verträge enthalten deshalb eine sogenannte salvatorische Klausel.

  • Reicht eine E-Mail als schriftlicher Vertrag?

    Für die gesetzliche Schriftform nicht, sie verlangt die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Wo nur Textform verlangt ist oder keine Form, reicht eine E-Mail aus.

  • Darf man einen Vertrag nachträglich ändern?

    Ja, durch einen neuen Vertrag zwischen denselben Parteien. Auch Änderungen brauchen die Zustimmung beider Seiten. Ist für den Vertrag eine Form vorgeschrieben, halten Sie auch Änderungen in dieser Form fest.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 125 · § 126 · § 126b · § 134 · § 138 · § 154 · § 305 · § 305c · § 306 · § 307 · § 311 · § 631
  2. Urheberrechtsgesetz (UrhG), § 29

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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