Gesetze · Stand Oktober 2026
Grundgesetz (GG): Die Verfassung der Bundesrepublik einfach erklärt
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es garantiert die Grundrechte, legt fest, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, und regelt, wie Bundestag, Bundesrat, Regierung und Gerichte zusammenwirken. Es steht über allen anderen deutschen Gesetzen.[1]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Was regelt das Grundgesetz?
Das Grundgesetz regelt zwei große Bereiche: die Rechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, also die Grundrechte, und den Aufbau des Staates selbst. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt.[1]
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, Verwaltung und Gerichte an Gesetz und Recht.[1] Damit ist das Grundgesetz der Maßstab für alle anderen Gesetze. Ein Gesetz, das dagegen verstößt, kann vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.
Entstanden ist es 1949. Der Parlamentarische Rat stellte am 23. Mai 1949 in Bonn fest, dass die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten Länder es angenommen hatten. Das Wort „Grundgesetz“ statt „Verfassung“ sollte damals den vorläufigen Charakter betonen. Nach Art. 146 verliert es seine Gültigkeit erst, wenn das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließt.[1]
Wie ist das Grundgesetz aufgebaut?
Nach einer Präambel gliedert sich das Grundgesetz in Abschnitte, die mit römischen Ziffern nummeriert sind:[1]
| Abschnitt | Inhalt | Artikel |
|---|---|---|
| I | Die Grundrechte | 1 bis 19 |
| II | Der Bund und die Länder | 20 bis 37 |
| III bis VI | Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung | 38 bis 69 |
| VII | Die Gesetzgebung des Bundes | 70 bis 82 |
| VIII | Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung | 83 bis 91 |
| IX | Die Rechtsprechung | 92 bis 104 |
| X | Das Finanzwesen | 104a bis 115 |
| Xa | Verteidigungsfall | 115a bis 115l |
| XI | Übergangs- und Schlußbestimmungen | 116 bis 146 |
Die wichtigsten Grundrechte
Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.[1] Sie gelten also nicht nur als Programm, sondern Sie können sich vor Gericht darauf berufen. Die wichtigsten:
- Art. 1, Menschenwürde: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Art. 2, Freiheit der Person: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
- Art. 3, Gleichheit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf etwa wegen Geschlecht, Herkunft, Glauben oder Behinderung benachteiligt werden.
- Art. 4, Glaubensfreiheit: Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich.
- Art. 5, Meinungs- und Pressefreiheit: Jeder darf seine Meinung frei äußern, eine Zensur findet nicht statt. Grenzen ziehen die allgemeinen Gesetze, der Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre.
- Art. 6, Ehe und Familie: Sie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern.
- Art. 12, Berufsfreiheit: Alle Deutschen dürfen Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei wählen.
- Art. 13, Wohnung: Die Wohnung ist unverletzlich.[1]
Grundrechte können durch Gesetz eingeschränkt werden, wo das Grundgesetz es zulässt. In keinem Fall darf ein Grundrecht aber in seinem Wesensgehalt angetastet werden.[1] Wie das Gleichbehandlungsgebot im Alltag mit Arbeitgebern und Vermietern durchgesetzt wird, regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Kann das Grundgesetz geändert werden?
Ja, aber nur durch ein Gesetz, das den Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt, und nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.[1]
Einige Grundsätze sind jeder Änderung entzogen, die sogenannte Ewigkeitsklausel: die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung und die in Art. 1 und Art. 20 niedergelegten Grundsätze, also Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat.[1]
Wie setze ich meine Grundrechte durch?
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.[1] Zuerst gehen Sie gegen die Maßnahme also vor den Fachgerichten vor, etwa vor dem Verwaltungs- oder Sozialgericht.
Bleibt das erfolglos, kann jeder Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben, der durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein behauptet. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden.[1] Die Verfassungsbeschwerde ist kostenlos, setzt aber in der Regel voraus, dass der Rechtsweg vorher ausgeschöpft wurde.
Beispiel: Eine Stadt verbietet eine angemeldete Kundgebung. Die Veranstalterin hält das für einen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit.
Sie beantragt zunächst Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Hat sie dort und in der nächsten Instanz keinen Erfolg, kann sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Den vollständigen und tagesaktuellen Wortlaut finden Sie im amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz: Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de. Maßgeblich bleibt immer die dort veröffentlichte Fassung.
Unsere Ratgeber zu diesem Gesetz
8 Ratgeber auf zuRecht.de stützen sich auf Vorschriften aus diesem Gesetz und erklären sie an konkreten Fällen:
Wer ist zuständig?
Gegen Maßnahmen von Behörden ist meist zuerst das Verwaltungsgericht zuständig, bei Sozialleistungen das Sozialgericht. Erst danach ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offen.
Verwaltungsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Was steht in Artikel 1 des Grundgesetzes?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 bekennt sich außerdem zu den Menschenrechten und erklärt die Grundrechte für unmittelbar geltendes Recht.
- Wie viele Artikel hat das Grundgesetz?
Die Zählung endet bei Art. 146. Durch eingefügte Artikel wie 16a oder 115a und weggefallene Artikel weicht die tatsächliche Zahl davon ab.
- Gelten die Grundrechte auch zwischen Privatleuten?
Unmittelbar binden sie nur den Staat. Mittelbar wirken sie aber auch zwischen Privatleuten, weil Gerichte die Gesetze im Licht der Grundrechte auslegen. Für Benachteiligungen etwa im Arbeitsleben gibt es zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
- Ist das Grundgesetz eine Verfassung?
Ja. Es erfüllt alle Aufgaben einer Verfassung und steht über allen anderen Gesetzen. Der Name sollte 1949 nur den damals als vorläufig gedachten Charakter betonen.
Auch interessant: Gesetze in Deutschland: Welche es gibt und wie sie entstehen · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Quellen
- Grundgesetz (GG): Inhaltsübersicht · Eingangsformel · Art. 1 · Art. 2 · Art. 3 · Art. 4 · Art. 5 · Art. 6 · Art. 12 · Art. 13 · Art. 19 · Art. 20 · Art. 79 · Art. 94 · Art. 146
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