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Baurecht Ratgeber

Bauherren, Architekten und Bauunternehmen begegnen immer wieder dem Baurecht, dessen zentrale Aufgabe darin besteht, rechtlich verbindliche Normen für das Bauwesen zu liefern. Das Baurecht regelt demnach das Bauwesen und ist in Zusammenhang mit Baumaßnahmen die zentrale Gesetzesgrundlage. Wenn es darum geht, ein Grundstück zu bebauen, muss demnach stets das Baurecht berücksichtigt werden. Selbst wenn es lediglich um einen Carport oder einen Wohncontainer geht, ist es ratsam, gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzuzuziehen, der die nationale Rechtslage kennt. Ansonsten kann man sich auch selbst an die zuständige Behörde wenden und gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen einholen, sofern dies nicht der engagierte Architekt oder das beauftragte Bauunternehmen übernimmt.

Was ist Baurecht?

Auf der Suche nach einer Definition des Begriffs Baurechts zeigt sich, dass dieser als Gesamtheit aller das Bauwesen betreffender Rechtsnormen zu verstehen ist. Immer wenn es um die Errichtung einer Immobilie geht, greifen demnach die betreffenden Gesetze und Ordnungen. Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern der Welt existiert ein detailliertes Baurecht. Dessen Geschichte reicht sogar bis in die Antike zurück, wie unter anderem das im Römischen Recht verankerte Corpus iuris civilis aus dem sechsten Jahrhundert nach Christus beweist.

Grundsätzlich muss man im Bereich des Baurechts eine Differenzierung vornehmen und zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht unterscheiden. Wenn klar ist, dass bestimmte Maßnahmen dem Baurecht unterliegen, muss demnach noch festgestellt werden, ob hier öffentliches oder privaten Baurecht greift. Im Zweifelsfall sollte man stets einen Juristen zurate ziehen, doch es schadet auch nicht, wenn man sich als Laie mit dieser rechtswissenschaftlichen Disziplin befasst und so zumindest ein entsprechendes Grundverständnis aufbaut.

Privates Baurecht

Im Rahmen des privaten Baurechts werden Rechtsbeziehungen zwischen privaten Beteiligten an einem Bau geregelt. Üblicherweise handelt es sich dabei um den Auftraggeber sowie die betreffenden Auftragnehmer, wie zum Beispiel Bauunternehmen, Architekten, Handwerker und Ingenieure. Das private Baurecht gibt in diesem Zusammenhang den rechtlichen Rahmen vor, wobei die Vertragsfreiheit den am Bau Beteiligten die Möglichkeit gibt, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Das Baurecht ist folglich lediglich der Rahmen, in dem Privatautonomie in Zusammenhang mit dem Bauen herrscht.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht bildet gewissermaßen den Gegenpol zum privaten Baurecht und kann in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht unterteilt werden. Grundsätzlich handelt es sich dabei um sämtliche Rechtsvorschriften das Bauen betreffend. Während das private Baurecht in erster Linie den Interessenausgleich privater Baubeteiligter regelt, geht das öffentliche Baurecht auf die gesetzlichen Bestimmungen zur baulichen Nutzung des Bodens ein. So geht es dabei um die Errichtung, adäquate Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen.

Wo ist das Baurecht verankert?

In Zusammenhang mit dem Baurecht stellt sich oftmals die Frage, wo dieses verankert ist. Laien, die sich einlesen und so einen Überblick über dieses rechtswissenschaftliche Gebiet verschaffen wollen, müssen dabei feststellen, dass für das private und das öffentliche Baurecht jeweils andere Gesetzesgrundlagen gelten. Als Teil des Verwaltungsrechts findet sich das öffentliche Baurecht im Baugesetz, Raumplanungsgesetz sowie in den Landesbauverordnungen. Für das private Baurecht, das dem Zivilrecht zugeordnet wird, gilt im Gegensatz dazu das Bürgerliche Gesetzbuch als Gesetzesgrundlage. Ein eigenständiges Werk zum Privatbaurecht existiert nicht, so dass das Privatrecht sowie das Werksvertragsrecht, die jeweils im BGB zu finden sind, neben den Nachbarrechtsgesetzen der Länder ausschlaggebend sind. Zusätzlich ist auch noch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen als juristische Basis zu nennen.

Die zuständige Baurechtsbehörde

Wer sich die Frage stellt, welche Baurechtsbehörde zuständig ist, muss in der Regel nicht lange suchen. Wenn es um Baugenehmigungen und ähnliche Belange geht, ist man bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde an der richtigen Adresse, die Teil der kommunalen Verwaltung ist und oftmals auch als Bauamt bezeichnet wird.

Konkrete Fragen zum Baurecht

Während Architekten und Juristen im Studium das eine oder andere Baurecht-Skript lesen und so einen Eindruck von diesem rechtswissenschaftlichen Teilbereich gewinnen, stellen sich Laien, die mit dem Baurecht konfrontiert sind, zahlreiche Fragen. Man muss natürlich nicht Jura studieren, um sich einige Kenntnisse anzueignen. Indem man Ratgeber liest, online nach Informationen sucht und sich gegebenenfalls Unterstützung bei einem Anwalt sucht, erfährt man unter anderem, wo das Baurecht verankert ist und welche Behörde zuständig ist. Den meisten Menschen geht es dabei allerdings nicht darum, sich ein umfassendes Wissen anzueignen, sondern vielmehr darum, Antworten auf ihre Fragen zu finden.

Mit konkreten Fragen zum Baurecht ist man bei einem entsprechenden Fachanwalt natürlich an der richtigen Adresse. All diejenigen, die sich erst einmal auf eigen Faust informieren wollen, finden nachfolgend einige der häufigsten Fragen. Die Antworten vermitteln einen Eindruck von der Rechtslage, können eine umfassende und auf den Einzelfall abgestimmte Rechtsberatung durch einen Anwalt aber natürlich nicht ersetzen.

Was bedeutet Außenbereich im Baurecht?

Wer sich eingehend mit dem deutschen Baurecht befasst, stößt unter anderem auch auf den Begriff Außenbereich. Laien ist zuweilen nicht klar, was der Gesetzgeber damit genau meint. Im Rahmen einer allgemeinen Definition lässt sich der Außenbereich als die Gesamtheit aller Grundstücke beschreiben, die sich in keinem bebauten Ortsteil befinden und für die kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.

Wie lautet die Definition einer Wohneinheit im Baurecht?

Der Begriff Wohneinheit erscheint auf den ersten Blick sehr lebensfremd, ist im Baurecht aber durchaus von Belang. Unter einer Wohneinheit versteht man nach außen abgeschlossene, zusammenliegende und Wohnzwecken dienende Räume in Gebäuden. Umgangssprachlich ist hier eher von einer Wohnung die Rede.

Was ist ein Vollgeschoss im Baurecht?

Die baurechtliche Definition des Begriffs Vollgeschoss ergibt sich aus den Bauordnungen der Bundesländer. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um ein oberirdisches Geschoss, das mindestens 1,20 m über die Oberfläche des Geländes herausragt. Folglich können auch Kellergeschosse als Vollgeschosse gelten, wenn sie die betreffenden Voraussetzungen erfüllen.

Was sind wesentliche Mängel im Baurecht?

Die Arbeit an Gesetzestexten geht stets mit einer Auslegung einher, so dass sich für viele Dinge keine pauschalen Definitionen finden lassen. Dies trifft zuweilen auch auf wesentliche Mängel im Baurecht zu. Die Bauabnahme kann bei wesentlichen Mängeln verweigert werden, was dahingegen bei unwesentlichen Mängeln nicht der Fall ist. Was der Gesetzgeber als wesentliche Mängel einstuft, ist nicht allgemeingültig definiert. Aus diesem Grund bedarf es einer Auslegung im Einzelfall. Im Allgemeinen können erhebliche Beeinträchtigungen der Funktionalität aber als wesentliche Mängel betrachtet werden. Auch wenn Folgeschäden zu befürchten sind, kann häufig nicht von einem unwesentlichen Mangel die Rede sein.

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