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Gesetze · Stand Oktober 2026

StVO: Die Straßenverkehrs-Ordnung einfach erklärt

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält die Verkehrsregeln für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Ihr Grundsatz lautet: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer gegen ihre Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Bußgelder dafür stehen im Bußgeldkatalog.[1]

Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 3 Min. Lesezeit

Was regelt die StVO?

Die StVO bestimmt, wie man sich im Verkehr verhalten muss: Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Halten und Parken, Beleuchtung, Verkehrszeichen und vieles mehr. Ihre Grundregel steht in § 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Niemand darf andere schädigen, gefährden oder mehr als unvermeidbar behindern oder belästigen.[1]

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der StVO verstößt, handelt ordnungswidrig.[1] Die Folgen, also Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot, ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Mehr dazu im Bereich Bußgeld.

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Wie schnell darf man fahren?

Grundsätzlich darf man nur so schnell fahren, dass man das Fahrzeug ständig beherrscht, angepasst an Straße, Verkehr, Sicht und Wetter. Bei Sichtweiten unter 50 Metern durch Nebel, Schnee oder Regen sind höchstens 50 km/h erlaubt.[1]

WoPkw und Kfz bis 3,5 t
innerhalb geschlossener Ortschaften50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften100 km/h
Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit getrennten Fahrbahnenkeine allgemeine Höchstgeschwindigkeit
mit Schneeketten50 km/h

Für schwerere Fahrzeuge und Gespanne gelten außerorts 80 oder 60 km/h. Auf Autobahnen wird nach einer eigenen Verordnung eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen müssen Fahrer so langsam und bremsbereit fahren, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.[1]

Die wichtigsten Regeln im Alltag

  • Vorfahrt, § 8: An Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt, außer Verkehrszeichen regeln es anders. Im Kreisverkehr mit Zeichen „Vorfahrt gewähren“ hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt, beim Einfahren wird nicht geblinkt.
  • Handy, § 23: Elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation dürfen nur benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden und nur eine Sprachsteuerung oder ein kurzer Blick nötig ist.
  • Gurt und Helm, § 21a: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Wer Motorrad fährt oder mitfährt, muss einen geeigneten Schutzhelm tragen.[1]

Beispiel: Frau K. steht an einer roten Ampel und tippt schnell eine Nachricht auf dem Smartphone in der Hand.

Das ist verboten, solange der Motor läuft. Das Gerät darf nicht aufgenommen oder gehalten werden, auch nicht im Stand an der Ampel. Ausnahmen gelten nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor.[1]

Wer Punkte sammelt oder den Führerschein verliert, findet Hilfe unter Führerschein und MPU.

Den vollständigen und tagesaktuellen Wortlaut finden Sie im amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz: Straßenverkehrs-Ordnung auf gesetze-im-internet.de. Maßgeblich bleibt immer die dort veröffentlichte Fassung.

Unsere Ratgeber zu diesem Gesetz

6 Ratgeber auf zuRecht.de stützen sich auf Vorschriften aus diesem Gesetz und erklären sie an konkreten Fällen:

Wer ist zuständig?

Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid legen Sie binnen zwei Wochen Einspruch bei der Bußgeldbehörde ein. Hält sie ihn aufrecht, entscheidet das Amtsgericht.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Gibt es ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

    Nein, eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht. Empfohlen sind 130 km/h, und auf vielen Abschnitten gelten Begrenzungen durch Verkehrszeichen.

  • Darf ich das Handy im Stau benutzen?

    Nein, nicht in der Hand. Das Verbot gilt, solange der Motor läuft. Erlaubt ist nur die Nutzung über eine Halterung mit Sprachsteuerung oder einem kurzen Blick.

  • Gilt rechts vor links auch auf Parkplätzen?

    Auf öffentlichen Parkplätzen gilt die StVO grundsätzlich. Die Rechtsprechung wendet rechts vor links dort aber nur an, wo die Fahrgassen erkennbar Straßencharakter haben; sonst gilt gegenseitige Rücksicht.

  • Wo stehen die Bußgelder?

    Nicht in der StVO, sondern in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die StVO bestimmt nur, welche Verstöße ordnungswidrig sind.

Auch interessant: Bußgeld · Verkehrsrecht

Quellen

  1. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 1 · § 3 · § 8 · § 21a · § 23 · § 49

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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