Patientenverfügung: Ratgeber inkl. Formulare
Dieser kompakte Ratgeber richtet sich an alle Menschen, die für Notzeiten vorsorgen wollen. Ebenso auch an die Personen, denen eine Vorsorge für kranke und gesunde Angehörige am Herzen liegt. Wer weiß schon, wann ein Notfall eintritt und wann man nicht mehr fähig sein wird, für sich selbst zu entscheiden? Zu wissen, wer nun mithilfe einer klugen Vorsorge trotzdem in dem eigenen Sinne handeln kann, das verschafft ihnen entscheidende Vorteile.
Sie sparen in Notsituationen nicht nur Zeit und Geld, sondern schonen auch ihre Nerven. Untätig zuzusehen und nicht handeln zu dürfen, das muss nicht sein, wenn sie jetzt die richtigen Weichen stellen. Ihnen für diese Fälle das richtige Rüstzeug an die Hand zu geben, darauf zielt dieser Ratgeber ab.
Der nachfolgende Ratgeber ist komplett in der Du-Form geschrieben.
Entscheidung zwischen Vollmacht und Verfügungen
Es ist grundsätzlich sinnvoll, über Vertretungsbefugnisse für einen Notfall nachzudenken. Die Einflussnahme auf lebenswichtige Entscheidungen ist hierbei nicht zu unterschätzen, sowohl im positiven wie auch im negativen Sinne. Hierzu gibt es verschiedene Wege, die individuell richtig oder falsch sein können. Diese komplexen rechtlichen Dinge sind für uns Laien nicht leicht zu durchschauen. Deswegen werde ich das ganze Konstrukt für dich entwirren. Im besten Falle weißt du danach, wie du weiter handeln willst.
Wichtig zu wissen: Prinzipiell kann auch ein naher Angehöriger nicht für einen erwachsenen Menschen handeln. Dies kursiert zwar als Gerücht, stimmt jedoch in keinem Fall. Ohne eine entsprechende Vollmacht oder Verfügung sind auch einem Ehepartner, den Eltern eines Volljährigen und den Kindern eines Pflegebedürftigen diese Möglichkeiten verwehrt. Es entsteht also bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ein Vakuum. Wer erledigt Post- und Bankangelegenheiten, wer kümmert sich um Versicherungen oder eventuell um eine Immobilie? Wir haben inzwischen sämtliche Vollmachten und Verfügungen erstellt und ich werde dir Stück für Stück erklären, warum das sinnvoll ist.
Eindeutige Formulierungen zur Rechtssicherheit
Vollmachten und Verfügungen sollten so formuliert sein, dass keinerlei Zweifel bestehen, wann sie ihre Wirkung entfalten. Klare und deutliche Vorgaben erleichtern dem Bevollmächtigten seine künftigen Aufgaben. Schwammiges Formulieren, oder zum Beispiel das Verlangen nach vorheriger ärztlicher Prüfung, werfen wieder tausend Fragen auf. Im schlimmsten Falle können solche Vorsorgeverfügungen überhaupt nicht wirken. Wer Verfügungen zudem mit zahlreichen Klauseln oder Einschränkungen versieht, behindert die eigenen Vorgaben ungewollt.
Wer rechtzeitig vorsorgt, kann künftig beruhigt in die Zukunft schauen
Ist eine Vollmacht sinnvoller als eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung? Allgemeingültig kann das niemand beantworten, hierbei kommt es immer auf den individuellen Fall an. Den ultimativen Königsweg habe ich zwar nicht für dich, doch ich kann dir die einzelnen Möglichkeiten ausführlich und für Laien verständlich erklären, damit du für dich die richtige Entscheidung triffst.
Ich weiß inzwischen, dass für uns die frühzeitigen Erstellungen von umfassenden Vollmachten und Verfügungen, die sämtliche Aufgabenstellungen des Alltags beinhalten, die richtige Lösung war. Die Erbkrankheit meines Mannes bringt im fortgeschrittenen Stadium eine Demenz mit sich, was die Erstellung von Vollmachten erschwert bis unmöglich macht. Eine wichtige Voraussetzung bei der General- und Vorsorgevollmacht ist nämlich die Geschäftsfähigkeit. Bei den verschiedenen Verfügungen muss zumindest die Einwilligungsfähigkeit gegeben sein. Auch bei diesen juristischen Fachbegriffen gibt es Unterschiede, die ich dir ebenfalls später ausführlich erläutere.
Unterschiede zwischen Vollmachten und Verfügungen
Zu diesem Thema sind die beiden Verfügungen, die in diesem Band behandelt werden, unterschiedlich zu betrachten.
Der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Betreuungsverfügung ist, dass die Vollmacht zum sofortigen Handeln berechtigt, während die Betreuungsverfügung, „nur“ eine Empfehlung an ein Betreuungsgericht darstellt, wer diese Aufgabe künftig einmal übernehmen sollte. Die Betreuungsverfügung ist also eine Willenserklärung. Diese beinhaltet gleichzeitig die exakte Bestimmung der von dir gewünschten Betreuungsperson. Diese Verfügung richtet sich in einem Notfall an ein Gericht. Die gerichtliche Bestellung eines Gutachters wird hiermit nicht vermieden und eine Stellvertretung ergibt sich daraus ebenfalls noch nicht. Vorher steht noch ein Gerichtsverfahren an, in welchem der Betreuer bestimmt wird. Bei dieser Entscheidung wird auch dein Wille berücksichtigt, wenn du ihn schriftlich fixiert hast.
Die Patientenverfügung ist hingegen eine Handlungsvollmacht, die eingeschränkt nur im Hinblick auf gesundheitliche Entscheidungen ihre Wirkung entfaltet. Nur für gesundheitliche Belange gilt eine sofortige Handlungsermächtigung, wenn der Bevollmächtigte eine Patientenverfügung vorweisen kann.
Eine General- und Vorsorgevollmacht, so könnte man meinen, macht beide Verfügungen überflüssig, doch das wäre wiederum zu einfach gedacht. Dies setzt nämlich voraus, dass du eine Person deines Vertrauens so umfänglich bevollmächtigst, dass sie ausnahmslos a l l e s erledigen kann, was du ohne Beeinträchtigungen auch tun könntest. Viele Menschen möchten eine solch gewaltige Vollmacht nicht einer einzigen Person in die Hände legen.
Du hast als Vollmacht erstellender die Gestaltungsfreiheit
Ich bestimme also kraft einer Vollmacht, einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung selbst, wer mein gesetzlicher Vertreter in den verschiedenen Belangen sein kann. Vollumfassend und ausnahmslos in allen Notfällen ist dies allerdings nur bei der General- und Vorsorgevollmacht je nach Ausgestaltung möglich. Eine umfassende Vollmacht schließt rechtliche, gesundheitliche und alltägliche Belange ein. Das verhält sich bei der Patientenverfügung ähnlich, mit der Einschränkung, dass diese sich ausschließlich auf den Bereich der gesundheitlichen Fragen bezieht.
Für den Fall, dass du die gesundheitliche Sorge in einer Vollmacht ausschließt, brauchst du trotzdem eine Patientenverfügung. Diese könnte einer dritten Person erteilt werden.
Für den Fall, dass die Vollmacht, aus welchem Grund auch immer, nicht wirksam ist, brauchst du zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung.
Folgen einer erteilten Vollmacht
Wird eine Vertrauensperson mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet, kann er oder sie in Stellvertretung handeln, und zwar gänzlich ohne eine Betreuer-Bestellung. Dies kann auch aufgrund einer einzelnen Handlungsvollmacht, wie die Bankvollmacht, die Patientenverfügung usw. in eingeschränkten Bereichen der Fall sein.
Die weit gefasste General- und Vorsorgevollmacht umfasst sowohl gesundheitliche, wie auch finanzielle Entscheidungsmöglichkeiten. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellt, sollte diese möglichst nicht einschränken. Einzelne Verfügungen, wie die Patientenverfügung, haben hingegen von Natur aus nur einen begrenzten Vertretungsrahmen und zwar in Bezug auf die festgelegten Belange. Bei eingeschränkten Vollmachten ist eine Handlungsfreiheit für Angehörige deshalb auch nur bedingt gegeben. Diese Lücke kann man mit mehreren verschiedenen Verfügungen und Vollmachten schließen. Die einzelnen Besonderheiten werden ausführlich in den nächsten Kapiteln erklärt.
Vorteile der Vollmacht
Vorteil: Ein Bevollmächtigter kann ohne Zeitverzögerung entscheiden. Er muss zudem nicht fürchten, dass ihm irgendjemand dreinredet. Die Befugnisse einer General- und Vorsorgevollmacht umfassen sowohl die finanziellen Belange, wie auch die gesundheitlichen. Im Regelfall wird diese Vollmacht sehr umfassend ausgestellt, sodass im Prinzip alle Fälle des täglichen Lebens im Notfall, und auch nur dann!, in andere Hände gelegt werden. Dies birgt nachvollziehbar trotzdem auch einige Gefahren.
Eine weitere Alternative ist auch, zwei Menschen mit einer Vollmacht zu betrauen, die sich Zug um Zug kontrollieren. Allerdings sollten sie sich in dieser Funktion auch nicht gegenseitig blockieren, damit wäre dir auch nicht geholfen.
Vollmachten über den Tod hinaus
Last, but not least kann eine Vollmacht auch über den Tod hinaus wirken. Diese sogenannte postmortale Vollmacht muss im Dokument ausdrücklich gewünscht sein. Diese Vollmachtsart wird gerne für Erbschaftsregelungen verwendet. Häufig kommt diese neben einem Testament zur Verwendung.
Vollmacht bei Immobilien
Beim gemeinsamen Immobilienbesitz wird die Handlungsunfähigkeit durch Notfälle besonders deutlich. Häufig sind Eheleute gemeinsam im Grundbuch eingetragen, sodass im Fall der Fälle einer alleine total blockiert ist. Falls keine umfassende Vollmacht erstellt wurde, muss trotzdem sichergestellt werden, dass eine vertrauenswürdige Person für den Pflegebedürftigen handeln kann.
Bei Immobilieneigentum ist zusätzlich eine notariell erstellte Vollmacht notwendig, wenn neben der Krankheit hinzukommt, dass Entscheidungen und die entsprechenden Handlungen nicht mehr erledigt werden können. Einen Verkauf oder eine Kreditaufnahme kann ein Eigentümer alleine nicht entscheiden und schon gar nicht ausführen. Für Immobilienbesitzer ist dieser Schritt wichtig und notwendig. Klug ist es allerdings, dies schon ohne triftigen Anlass zu tun. Im Notfall sind so viele Dinge zu erledigen, da ist es besser, wenn dies nicht auch noch dazu kommt.
Schauen wir zu guter Letzt noch kurz auf die Betreuungsverfügung, die in einem späteren Kapitel ausführlich behandelt wird. Die Betreuungsverfügung stellt, wie vorher bereits erwähnt eine Vorgabe dar, welcher das Betreuungsgericht folgen kann oder eben nicht. Diese Verfahren sind langwierig und für Notlagen im Prinzip nur bedingt geeignet.
Unterschiede zwischen Vollmachten und Verfügungen
Zu diesem Thema sind die beiden Verfügungen, die in diesem Band behandelt werden, unterschiedlich zu betrachten.
Der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Betreuungsverfügung ist, dass die Vollmacht zum sofortigen Handeln berechtigt, während die Betreuungsverfügung, „nur“ eine Empfehlung an ein Betreuungsgericht darstellt, wer diese Aufgabe künftig einmal übernehmen sollte. Die Betreuungsverfügung ist also eine Willenserklärung. Diese beinhaltet gleichzeitig die exakte Bestimmung der von dir gewünschten Betreuungsperson. Diese Verfügung richtet sich in einem Notfall an ein Gericht. Die gerichtliche Bestellung eines Gutachters wird hiermit nicht vermieden und eine Stellvertretung ergibt sich daraus ebenfalls noch nicht. Vorher steht noch ein Gerichtsverfahren an, in welchem der Betreuer bestimmt wird. Bei dieser Entscheidung wird auch dein Wille berücksichtigt, wenn du ihn schriftlich fixiert hast.
Die Patientenverfügung ist hingegen eine Handlungsvollmacht, die eingeschränkt nur im Hinblick auf gesundheitliche Entscheidungen ihre Wirkung entfaltet. Nur für gesundheitliche Belange gilt eine sofortige Handlungsermächtigung, wenn der Bevollmächtigte eine Patientenverfügung vorweisen kann.
Eine General- und Vorsorgevollmacht, so könnte man meinen, macht beide Verfügungen überflüssig, doch das wäre wiederum zu einfach gedacht. Dies setzt nämlich voraus, dass du eine Person deines Vertrauens so umfänglich bevollmächtigst, dass sie ausnahmslos alles erledigen kann, was du ohne Beeinträchtigungen auch tun könntest. Viele Menschen möchten eine solch gewaltige Vollmacht nicht einer einzigen Person in die Hände legen.
Du hast als Vollmacht erstellender die Gestaltungsfreiheit
Ich bestimme also kraft einer Vollmacht, einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung selbst, wer mein gesetzlicher Vertreter in den verschiedenen Belangen sein kann. Vollumfassend und ausnahmslos in allen Notfällen ist dies allerdings nur bei der General- und Vorsorgevollmacht je nach Ausgestaltung möglich. Eine umfassende Vollmacht schließt rechtliche, gesundheitliche und alltägliche Belange ein. Das verhält sich bei der Patientenverfügung ähnlich, mit der Einschränkung, dass diese sich ausschließlich auf den Bereich der gesundheitlichen Fragen bezieht.
Für den Fall, dass du die gesundheitliche Sorge in einer Vollmacht ausschließt, brauchst du trotzdem eine Patientenverfügung. Diese könnte einer dritten Person erteilt werden.
Für den Fall, dass die Vollmacht, aus welchem Grund auch immer, nicht wirksam ist, brauchst du zusätzlich noch eine Betreuungsverfügung.
Folgen einer erteilten Vollmacht
Wird eine Vertrauensperson mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet, kann er oder sie in Stellvertretung handeln, und zwar gänzlich ohne eine Betreuer-Bestellung. Dies kann auch aufgrund einer einzelnen Handlungsvollmacht, wie die Bankvollmacht, die Patientenverfügung usw. in eingeschränkten Bereichen der Fall sein.
Die weit gefasste General- und Vorsorgevollmacht umfasst sowohl gesundheitliche, wie auch finanzielle Entscheidungsmöglichkeiten. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellt, sollte diese möglichst nicht einschränken. Einzelne Verfügungen, wie die Patientenverfügung, haben hingegen von Natur aus nur einen begrenzten Vertretungsrahmen und zwar in Bezug auf die festgelegten Belange. Bei eingeschränkten Vollmachten ist eine Handlungsfreiheit für Angehörige deshalb auch nur bedingt gegeben. Diese Lücke kann man mit mehreren verschiedenen Verfügungen und Vollmachten schließen. Die einzelnen Besonderheiten werden ausführlich in den nächsten Kapiteln erklärt.
Vorteile der Vollmacht
Vorteil: Ein Bevollmächtigter kann ohne Zeitverzögerung entscheiden. Er muss zudem nicht fürchten, dass ihm irgendjemand dreinredet. Die Befugnisse einer General- und Vorsorgevollmacht umfassen sowohl die finanziellen Belange, wie auch die gesundheitlichen. Im Regelfall wird diese Vollmacht sehr umfassend ausgestellt, sodass im Prinzip alle Fälle des täglichen Lebens im Notfall, und auch nur dann!, in andere Hände gelegt werden. Dies birgt nachvollziehbar trotzdem auch einige Gefahren.
Eine weitere Alternative ist auch, zwei Menschen mit einer Vollmacht zu betrauen, die sich Zug um Zug kontrollieren. Allerdings sollten sie sich in dieser Funktion auch nicht gegenseitig blockieren, damit wäre dir auch nicht geholfen.
Vollmachten über den Tod hinaus
Last, but not least kann eine Vollmacht auch über den Tod hinaus wirken. Diese sogenannte postmortale Vollmacht muss im Dokument ausdrücklich gewünscht sein. Diese Vollmachtsart wird gerne für Erbschaftsregelungen verwendet. Häufig kommt diese neben einem Testament zur Verwendung.
Vollmacht bei Immobilien
Beim gemeinsamen Immobilienbesitz wird die Handlungsunfähigkeit durch Notfälle besonders deutlich. Häufig sind Eheleute gemeinsam im Grundbuch eingetragen, sodass im Fall der Fälle einer alleine total blockiert ist. Falls keine umfassende Vollmacht erstellt wurde, muss trotzdem sichergestellt werden, dass eine vertrauenswürdige Person für den Pflegebedürftigen handeln kann.
Bei Immobilieneigentum ist zusätzlich eine notariell erstellte Vollmacht notwendig, wenn neben der Krankheit hinzukommt, dass Entscheidungen und die entsprechenden Handlungen nicht mehr erledigt werden können. Einen Verkauf oder eine Kreditaufnahme kann ein Eigentümer alleine nicht entscheiden und schon gar nicht ausführen. Für Immobilienbesitzer ist dieser Schritt wichtig und notwendig. Klug ist es allerdings, dies schon ohne triftigen Anlass zu tun. Im Notfall sind so viele Dinge zu erledigen, da ist es besser, wenn dies nicht auch noch dazu kommt.
Schauen wir zu guter Letzt noch kurz auf die Betreuungsverfügung, die in einem späteren Kapitel ausführlich behandelt wird. Die Betreuungsverfügung stellt, wie vorher bereits erwähnt eine Vorgabe dar, welcher das Betreuungsgericht folgen kann oder eben nicht. Diese Verfahren sind langwierig und für Notlagen im Prinzip nur bedingt geeignet.
Geschäftsunfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit
Die allgemeine Einwilligungsfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit der viel umfassenderen Geschäftsfähigkeit oder Unfähigkeit. Auch der Geschäftsunfähige kann zu bestimmten Dingen seine Einwilligung geben, solange er/sie den Sachverhalt noch versteht. Für die Erstellung beider Verfügungen, über die dieser Ratgeber berichtet, ist die Einwilligungsfähigkeit eine wichtige Voraussetzung.
Die Geschäftsunfähigkeit
Dieser Begriff ist im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben zu Personen, die noch nicht das 7. Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die dieses Alter überschritten haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Des Weiteren handelt es sich um Personen, die sich im dauerhaften Zustand geistiger Störungen befinden. Es ist ein klar definierter Rechtsbegriff. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. Dies wäre auch bei einer vorübergehenden gravierenden Störung der Fall. Hierfür gilt nur die unten stehende Ausnahme der Einwilligungsfähigkeit.
Die Einwilligungsfähigkeit
Dieser Begriff wird häufig im ärztlichen Bereich angewandt, obgleich es ein rechtlicher Begriff ist. Ein Mensch muss zur Einwilligung verstehen, und einfache Zusammenhänge erfassen können. Dies kann durchaus auch dann gegeben sein, wenn bereits eine Geschäftsunfähigkeit festgestellt wurde. Bei der Verarbeitung der Information müssen eine Bewertung der Situation und die Bestimmung des Willens jedoch unbedingt gegeben sein. Ist dies der Fall, ist die Einwilligung eines Betreuers nicht notwendig.
Im Zuge der Patientenverfügung oder auch bei Vollmachten werden häufig Laienbegriffe zur Einwilligungsfähigkeit verwendet. Diese können sein: wenn ich nicht mehr „bei klarem Verstand bin“ oder nicht mehr „im Vollbesitz meiner Kräfte“ oder wenn ich keine „Urteils- und Entscheidungsfähigkeit mehr habe“. Solche Sätze in den Verfügungen führen nicht zur Klarheit, sondern zu immer mehr Fragen bei Medizinern.
Wozu benötige ich eine Patientenverfügung?
Plötzlich und unerwartet passiert ein Unfall. Solange ein Patient auch in dieser Lage noch fähig ist, seinen Willen zu artikulieren, entscheidet dieser grundsätzlich selbst und äußert seinen Willen unmittelbar. Gesetzt den Fall, der Kranke kann nun über ärztliche Eingriffe nicht mehr entscheiden, was dann? Mittlerweile besteht in Deutschland eine eindeutige Rechtslage, die für die Patienten und für behandelnde Ärzte Klarheit und Sicherheit schafft.
Mithilfe einer sorgsam ausgefüllten Patientenverfügung kann eine Vertrauensperson nun ersatzweise festlegen, was geschehen soll. Ein Mensch deines Vertrauens übernimmt die medizinische Sorge kraft einer Patientenverfügung, das ist doch ein gutes Gefühl.
Bei der Patientenverfügung handelt es sich nämlich um eine Vollmacht in gesundheitlichen Belangen. Hierfür ist die schriftliche Form zwingend notwendig. Diese Verfügung kann auch jederzeit vom Betroffenen widerrufen und neu ausgestellt werden.
Was geschieht, wenn ich keine Patientenverfügung erstellt habe?
Besteht diese Verfügung nicht, dann entscheidet ein Gericht, wer als Betreuer die Gesundheitsfürsorge übernehmen soll. Es handelt sich hierbei um eine besonders eilbedürftige Maßnahme, welche Gerichte vorziehen, doch auch dabei vergeht wertvolle Zeit. Die behandelnden Ärzte müssten in diesem Fall lebensrettende Maßnahmen oder Eingriffe nach dem „mutmaßlichen“ Willen des Patienten vornehmen. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob Eile geboten ist. Zudem ist völlig offen, wer der künftige Betreuer sein wird, es sei denn, du hast vorsorglich wenigstens eine Betreuungsverfügung erstellt.
Sobald ein Betreuer vom Gericht eingesetzt wurde, muss dieser nun für dich entscheiden. Angehörige sind ohne entsprechende Anweisungen mit solch schweren Entscheidungen total überfordert. Wer möchte schon gerne in drängenden Notlagen mit dem Abschalten einer bereits angeschlossenen Maschine ein Todesurteil für seinen Angehörigen aussprechen? Diese Stärke bringen viele Menschen nur dann auf, wenn sie den Willen des Patienten vorher gründlich erforscht haben und kennen. Es gibt entsprechende Betreuungsvereine, an die du dich wenden kannst, falls du in einer solchen Lage bist. Sie unterstützen mit Tatkraft und auch mental dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und damit weiterleben zu können. Auch die örtliche Betreuungsbehörde hilft in diesem psychischen Ausnahmezustand.
Die große Frage stellt sich bei dieser Problematik, woher wissen Gerichte und Ärzte oder ein fremder Betreuer, was du wirklich möchtest? Lass dir das Heft des HANDELNS auch für diese Fälle nicht aus der Hand nehmen!
Wer kennt deinen Willen besser, als eine Vertrauensperson?
Auch wenn wir Menschen gerne Krankheiten oder den Tod verdrängen, beschäftige dich kurz damit und dann lege es ad acta. Zudem sollten sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigter im Vorfeld ausführlich über den Willen des Patienten in einem Notfall unterhalten. Solche Gespräche sollte man auch in regelmäßigen Abständen immer wieder einmal führen, denn Willensbekundungen können sich in neuen Lebenssituationen auch völlig verändern. Ich sage dir das aus einer jahrzehntelangen Erfahrung heraus. Die Willensäußerungen meines Mannes klangen zu Anfang der Krankheit völlig anders, als im Laufe des Fortschreitens.
Die Patientenverfügung erstellen
Menschen, die über Notfälle oder schwere Krankheiten hinaus ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen möchten, erstellen eine Patientenverfügung. Bei jeder Art von Vollmacht, und auch die Patientenverfügung ist trotz des irritierenden Namens eine solche, ist eine schriftliche Willensbekundung unerlässlich. Eine regelmäßige Überprüfung der Aktualität zu diesem Dokument ist ebenfalls zu empfehlen.
Die meisten Menschen möchten sich nicht mit dem Thema einer Hilflosigkeit beschäftigen, weswegen viele auch keine Patientenverfügung erstellen. Schlimmer jedoch ist noch, dass man sich damit beschäftigt und die Verfügung nicht das ausdrückt, was ich gerne möchte. Die genaue Formulierung der Verfügung ist also entscheidend, da man nur so einen Einfluss auf die ärztliche Behandlung ausüben kann.
Festlegungen, an die Ärzte sich halten müssen
Ich habe im Laufe der Jahre mit vielen Ärzten gesprochen, diese fühlen sich dem ärztlichen Ethos verbunden und möchten helfen und heilen mit jeder medizinischen Möglichkeit. Die Möglichkeiten einer künstlichen Lebenserhaltung sind in Deutschland enorm hoch. Diese reichen bis hin zu Maschinen, an die man dauerhaft angeschlossen werden kann. Allerdings habe ich auch viele kranke Menschen im Laufe der Jahrzehnte kennengelernt, einschließlich meines Mannes, die genau das nicht möchten. Wer lässt sich schon gerne an Maschinen anschließen oder trotz Wegfall sämtlicher Fähigkeiten, die das Leben noch lebenswert machen, noch künstlich ernähren? Bei Umfragen erfährt man, dass ein prozentual großer Anteil der Menschen in Deutschland dies keinesfalls möchte. Auch dieser Thematik, mit jedem Für und Wider aus zahlreichen Podiumsdiskussionen, habe ich einige ausführliche Bücher gewidmet.
Die Bundesärztekammer zum ausgeübten Patientenrecht
Die Kammer vertritt etwa 420.000 Ärzten in Deutschland. Deshalb setzt sie sich auch mit der Patientenverfügung auseinander. Für die behandelnden Ärzte ist die Existenz einer Patientenverfügung im Prinzip von Vorteil. Eine verbindliche Handlungsanweisung, welche medizinische Maßnahmen vorschreibt oder unterbindet, birgt aber natürlich auch eine gewisse Brisanz. Aus diesem Grund wird sie von den Ärztekammern auch nicht nur wohlwollend, sondern ebenfalls kritisch gesehen. Bei schwammigen Formulierungen wird die Verfügung eines Patienten auch umgangen mit der Argumentation, es wird nicht klar, wie der Wille tatsächlich gemeint ist.
Die Ethikkommission der Bundesärztekammer nimmt wie folgt Stellung:
„Auf frühere Willensbekundungen kommt es nur an, wenn der Patient einwilligungsunfähig ist. Dann ist die frühere Willensbekundung ein Mittel, den Willen des Patienten festzustellen“. Nach § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Patientenverfügung eine „schriftliche Festlegung des einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte ärztliche Eingriffe einwilligt oder untersagt. Andere Willensbekundungen (z. B. mündliche Erklärungen) sind keine Patientenverfügung im Sinne des Gesetzes. Aus diesen Worten kann man als Laie lediglich schließen, dass es bestimmte Festlegungen gibt, an die sich Ärzte halten müssen, an andere nicht.
Was kann ich regeln in einer Patientenverfügung?
Mithilfe einer Patientenverfügung kannst du konkret benennen, in welchen Fällen einer akuten Behandlungssituation du selbst einer „notwendigen“ Behandlungsmethode zustimmen würdest oder diese untersagst. Ist eine Vertrauensperson bevollmächtigt, deine vorher geäußerten Wünsche in schriftlicher Form vorzulegen, dann müssen die Ärzte dementsprechend handeln. Allerdings nur dann, wenn die Formulierungen auch auf den konkreten Fall zutreffen.
Zahlreiche Rechte leiten sich aus einer Patientenverfügung ab. Hierzu gehören die Einsicht in Krankenakten und ebenfalls das Recht auf Besuche. Zusätzlich sind in den allermeisten Fällen auch Einwilligungen oder Verweigerungen bestimmter operativer oder Heilbehandlungen inkludiert. Gerade diese Bestimmungen bedürfen einer ausdrücklichen Vorgabe und gleichzeitig auch, wenn du diese weitgehenden Befugnisse nicht einräumen möchtest.
Meine eindringlichen Ausführungen führen dir bestimmt vor Augen, dass ein wunschgemäßes Erstellen einer wasserdichten Patientenverfügung für medizinische Laien schwer bis unmöglich ist. Daher rate ich von Onlineformularen ab, denn auch Textbausteine können diese laienhaften Unsicherheiten nicht auflösen. Auch in vielen einschlägigen Broschüren, die man im Internet findet, bin ich zu den zahlreichen Formulierungen nicht schlauer geworden. Du solltest dazu wissen, dass irgendeine beliebige Formulierung nicht in jedem Fall für den behandelnden Arzt bindend ist. Die Ärzte haben nämlich immer zu prüfen, ob deine Festlegungen im akuten Fall überhaupt zutreffen. Wir Laien können nicht beurteilen, ob der vorgegebene Textbaustein für die eigene Entscheidung genau richtig verfasst ist. Viele Formulierungen sind entweder zu allgemein gehalten, oder wir verstehen sie medizinisch schlicht und ergreifend auch falsch. Die medizinische Vorsorge ist ein komplexes Konstrukt, welches in die Hände eines fachlich versierten Mediziners gehört. Zur ersten Orientierung habe ich dir unsere Patientenverfügung als Vorlage oder Muster eingefügt. Gerne kannst du diese für dich verwenden.
Ein weiterer Vorteil dabei ist, dass der Arzt einen Satz zur Bescheinigung hinzusetzt, dass du zum Zeitpunkt der Erstellung auch einwilligungsfähig bist. Das alles ist keine zwingende gesetzliche Vorgabe für die Wirksamkeit, doch es sichert dich zu 100 % ab und das ist doch beruhigend.
Die ärztliche Aufklärung wird trotz einer Patientenverfügung stattfinden. Schließlich geht es um das Wohl des Patienten und zur aktuellen Situation wird im Notfall dann eben der Bevollmächtigte oder der Betreuer aufgeklärt.
Patientenverfügung immer mit sich tragen!
Selbst wenn eine Patientenverfügung erstellt wurde, befindet sie sich häufig nicht am Ort des Geschehens. Wer eine Patientenverfügung besitzt, hat im besten Fall auch eine Information dazu in der Tasche. Eine Vorlage habe ich dir hier vorbereitet. Nach dem unten stehenden Muster kannst du dieses erstellen und vorbereiten für Jacken oder Taschen. Trage diese Information möglichst immer bei dir!
Falls du das beherzigst, weiß jeder Mensch in Notfällen gleich, dass du über eine Vorsorgevollmacht in gesundheitlichen Fragen verfügst. Du kannst entweder mitteilen, ob du einer Vertrauensperson eine General- und Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung oder eventuell auch beides übertragen hast. Je genauer deine Eintragungen in dem kleinen Informationsblatt zum Mitnehmen sind, desto schneller kann im Ernstfall dein Wille angewandt werden.
Vorlage eines Informationsblattes:
Patientenverfügung Formular - individuelles Muster
Zur Information habe ich dir hier eine individuelle Patientenverfügung, welche auch Patiententestament oder Patientenvollmacht genannt wird, eingefügt. Als Grundlagenformular kann dieses gerne genutzt werden. Diese Patientenverfügung wurde mithilfe einer Ärztin für uns erstellt. Allerdings muss jeder Mensch individuell genau überlegen, ob dieses Muster für ihn Gültigkeit haben könnte. Falls dieses Muster für dich hilfreich ist, so würde es mich sehr freuen.
Muster einer Patientenverfügung
Muster einer Patientenverfügung
Die Kombination verschiedener Verfügungen und Vollmachten
Wer die Rechte für die Angehörigen nicht für sämtliche Vertretungsfälle vergeben will, kann dies sowohl in mehreren General- und Vorsorgevollmachten als auch in einer Kombination aus verschiedenen Verfügungen und Vollmachten tun. In manchen Konstellationen könnte es auch besser sein, unterschiedliche Verfügungen zu verfassen. Hierdurch kann man unterschiedliche Menschen, mit einzelnen Aufgaben betrauen. Gerade für Firmeninhaber ist dies sinnvoll. Es könnte sein, dass man vielleicht die geschäftlichen Belange von den persönlichen trennen möchte.
Es kann ebenfalls sein, dass man keine umfassende General- und Vorsorgevollmacht vergeben möchte, dann wären auch einige Handlungsvollmachten nebeneinander möglich. Die Vor- und Nachteile habe ich in allen Themenbereichen noch einmal speziell gründlich beleuchtet.
Es wirken für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens folgende Verfügungen:
- Patientenverfügung - als Vollmacht für gesundheitliche Entscheidungen
- Betreuungsverfügung = Willenserklärung, die eigene Entscheidung für einen künftigen Betreuer wird festlegt
- Bankvollmacht - für finanzielle Erledigungen bei bestimmten Banken
- General- und Vorsorgevollmacht - in allen Bereichen vollumfassend, es sei denn, du hast Aufgabengebiete in der Urkunde ausgenommen
Tipp: Wir haben alle Vollmachten und zusätzlich auch alle Verfügungen nebeneinander erstellt. Sämtliche Vollmachten wurden begleitend entweder mit einem Notar und/oder einer Ärztin verfasst. Das kann ich dir nur empfehlen. Ganz besonders wichtig wird dies bei Krankheiten mit einer Demenz. Es könnte bei psychischen Krankheiten nämlich durchaus sein, dass die eine oder andere Bevollmächtigung nicht wirksam ist. So ist für alle Fälle vorgesorgt!
Wozu benötige ich eine Betreuungsverfügung?
Das Gericht hört den Betroffenen zu der Frage an, wen dieser gegebenenfalls als Betreuer wünscht. Sollte eine plötzliche Krankheit so schwer sein, dass du diesen Wunsch nicht mehr äußern kannst, muss das Gericht deine schriftlich festgelegten Wünsche beachten. In einer vorsorglich erstellen Betreuungsverfügung legst du für solche Fälle fest, wer dich in rechtlichen Fragen künftig einmal vertreten soll. Zudem kannst du bestimmen, wem gegenüber dies gelten sollte. Das könnten beispielsweise Behörden, Banken oder Versicherungen, Vermieter usw. sein.
Der Begriff einer Betreuungsverfügung wird häufig missverstanden. Es handelt sich bei einer Betreuung um eine rechtliche und nicht die persönliche Betreuung. Die täglichen Alltagshilfen sind damit nicht gemeint, sondern die Vertretung bei Banken, Behörden, Versicherungen, Krankenhäusern, im Postbereich usw. Auch dafür muss man in einer Pflegesituation im Laufe der Zeit, doch bestenfalls schon sofort sorgen. Es müssen Anträge bei Behörden gestellt werden, damit auch finanzielle Hilfen fließen. Stellvertretend sollten Briefe in angemessener Zeit beantwortet werden. Die Miete muss bezahlt werden. Eventuell stehen auch Wohnungsänderungen aufgrund der Pflege sowie Mietkündigungen usw. an. Kurzum, die tägliche Versorgung muss weiterhin gesichert sein. Ohne Handlungsvollmachten kann man im Namen eines Handlungsunfähigen jedoch nichts erledigen, in diesem Fall bestimmt dann letztlich ein Gericht, was zu tun ist.
Wenn keine Vollmacht vorliegt, bestellt ein Gericht einen rechtlichen Betreuer/in. Dies geschieht in den allermeisten Fällen aufgrund eines Antrages oder einer Anregung von Nachbarn und Bekannten. Ein Betreuungsrichter prüft, ob eine Betreuungsbedürftigkeit vorliegt und in welchen Bereichen diese erforderlich ist.
Sollte die Erledigung der Angelegenheiten auch durch andere Hilfen oder vorhandene Vollmachten möglich sein, so wird für diesen Bereich womöglich keine Betreuung angeordnet.
Einflussnahme durch die Betreuungsverfügung
Im Fall eines gerichtlichen Verfahrens zur Betreuerbestellung, wird deine vorgefertigte Betreuungsverfügung nun wichtig. Wurde eine solche erstellt, so kann sie beim Betreuungsgericht vorgelegt werden. In der Betreuungsverfügung sind bestimmte Vorgaben festgelegt, an die sich ein Gericht im Normalfall auch hält. Du wahrst also auch in einem extremen Ausnahmefall deine Eigenbestimmung und darauf kommt es letztlich an. Auf die Einzelheiten zu deinen Festlegungen in einer Betreuungsverfügung kommen wir im nächsten Kapitel.
Eine Betreuungsverfügung kann man auch verknüpfen mit anderen Vollmachten. Falls man in der Vollmacht nämlich einige rechtliche Vertretungsbereiche ausgeklammert hat, benötigt man hierfür im Fall des Falles eben doch eine gerichtlich angeordnete Betreuung.
Festlegungen in einer Betreuungsverfügung
Die wichtige Eigenbestimmung nimmst du wahr mit einer persönlichen Betreuerauswahl. Diese kannst du detailliert in der Betreuungsverfügung festlegen. Überlasse dies nicht fremden Menschen, die deine Wünsche und Bedürfnisse nicht kennen, im Gegensatz zu einer Vertrauensperson deiner Wahl. Mit einer Betreuungsverfügung kannst du nicht nur festschreiben, wer dein Betreuer sein soll, sondern auch eine oder zwei Ersatzpersonen benennen. Darüber hinaus steht dir frei auch zu benennen, wen du keinesfalls als Betreuer haben möchtest. Das Gericht wird die Wünsche, welche von dir schriftlich festgelegt wurden, berücksichtigen. Es nimmt den Wunsch des Betreuten so lange als verbindlich an, bis es Zweifel an einer guten Versorgung durch die gewählte betreuende Person hat.
Zudem hat man hier auch die Möglichkeit verschiedene Wünsche, oder lieb gewordene Gewohnheiten aufzulisten. Auch eine Auswahl an Pflegeheimen, in denen du dir vorstellen könntest zu leben, kann in einer Betreuungsverfügung festgelegt werden. Diese Vorgaben haben Gerichte und Betreuer zu respektieren es sei denn, diese Wünsche sind einer betreuenden Person nicht zuzumuten. Zuwiderhandeln kann man auch ausnahmsweise, wenn die Vorgaben nicht dem Wohl des Betreuten dienen. Das Wohl der zu betreuenden Person hat in allen gerichtlichen Entscheidungen Vorrang. Allerdings stellt sich dabei die Frage, ob du das dann ebenso empfinden wirst.
Die Betreuungsverfügung ist gesetzlich nicht in einer bestimmten Form vorgeschrieben. Zur Wirksamkeit ist es nicht notwendig, aber sinnvoll ist es doch allemal, diese schriftlich aufzusetzen. Zusätzlich ist es selbstverständlich, dieses Schriftstück mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Aufgrund dessen entstehen auch keinerlei Missverständnisse oder Zweifel an der Echtheit des Dokuments. Bei Menschen, die an einer Demenz leiden, ist es zudem sinnvoll, wie vorher schon erwähnt, die Einwilligungsfähigkeit durch einen Arzt bescheinigen zu lassen.
Muster Beispiele der Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist nicht so komplex, deshalb existieren hierfür auch gute Vordrucke. Unseren habe ich zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz, jedoch nur als allgemeine Vorlage, heruntergeladen. Wir sind anschließend mit dem vorläufig ausgefüllten Formular ebenfalls zur Ärztin meines Mannes gegangen. Sie hatte auch tatsächlich einige Änderungen vorgenommen. Dieses individuelle Exemplar habe ich für meine Leser aufgeschrieben.
Aufgrund ihrer ärztlichen Erfahrungen haben wir ebenfalls um ihre Einschätzung zur Entscheidungsfähigkeit in einem kurzen Nachsatz gebeten. Menschen, bei denen die Gefahr einer Demenz besteht, ist dies in jedem Fall richtig. Es ist zwar nicht notwendig geschäftsfähig zu sein, doch entscheidungsfähig muss man tatsächlich immer sein.
Für einen ersten Überblick im nächsten Kapitel nun zwei Beispiele, wie man eine Betreuungsverfügung gestalten kann. Eine schnelle Übersicht bietet dir das Exemplar zum Nachlesen und ausdrucken unter folgendem Link:
Auflistung von Wunsch-Vertretungsmöglichkeiten bei einer Betreuung
* in dieser Auflistung hast du einen Überblick zu den Vertretungsmöglichkeiten bei einer Betreuung. Diese kannst die du im letzten Bereich, zur „Wahrnehmung der Angelegenheiten“ auswählen und aufführen:
- Posterledigungen annehmen, bearbeiten
- Vertretung bei Behörden, Gerichten, Krankenkassen, Versicherungen
- Gesundheitssorge - Einwilligung oder Ablehnung ärztlicher Eingriffe
- Vermögenssorge, Bankangelegenheiten, Immobilien usw.
- Rentenversicherung - Rente beantragen, verwalten
- Aufenthaltsbestimmung
- Sozialhilfeangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten, z. B. auflösen, kündigen, verkaufen
- strafrechtliche Angelegenheiten
- Erbschaftsangelegenheiten
- Heimangelegenheiten, falls der Angehörige freiwillig dort ist. Ausnahme: eine unfreiwillige Einweisung ins Pflegeheim, denn dies ist eine sogenannte freiheitsentziehende Maßnahme, die durch ein Gericht begleitet wird.
Zu den Ausführungen über deine Wünsche empfehle ich dir, ebenfalls gleich einige Heime als Wunschvorstellung zu nennen, denn du möchtest im Pflegefall bestimmt nicht irgendwo hin. Vielleicht erfährst du aufgrund von Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis schon eines, welches andere gut bewerten. Den Wunsch „Ich möchte zu Hause gepflegt werden“ kann oder will dir nicht jeder Angehörige erfüllen, eine derartige Auflage wäre also in der Umsetzung zweifelhaft. Ein Gericht könnte dies ebenfalls als unzumutbare Forderung an den Betreuer werten und ablehnen. Daran erkennt man schon, dass man auch keine unrealistischen Wünsche äußern sollte.
Eine weitere, aber schwammige Formulierung ist häufig die allgemein gefasste Vorgabe: „Meine persönlichen und finanziellen Vertretungen“. Dies überlässt dem Gericht den vollen Spielraum für die Entscheidung zum Umfang der Betreuung. Du legst in diesem Fall zwar einen vermutlich vertrauenswürdigen Betreuer fest, aber nicht den Aufgabenbereich. Überlege ob dir gut, ob du das wirklich möchtest. Besser wäre es doch, diese Dinge selbst zu entscheiden und festzulegen, solange man das noch kann.
Muster 2. Betreuungsverfügung
* in diesem letzten Feld der Verfügung kannst du ebenfalls die vorher schon aufgelisteten Ausführungen aus der Liste: „Auflistung von Wunsch-Vertretungsmöglichkeiten einer Betreuung“ entnehmen.
Tipp: Falls dein Angehöriger eine psychisch seelische Krankheit hat, ist es sinnvoll, auch die Betreuungsverfügung mit einem Arzt gemeinsam zu machen. Dieser bescheinigt nicht nur, dass der Verfügende dies persönlich genauso gewollt hat, er hilft beim Erstellen und prüft zudem ob der Auftraggeber auch einwilligungsfähig war.
Aufbewahrung von Verfügungen mit Kostenbeispielen
Falls man sich für die Erstellung einzelner Verfügungen für eine notarielle Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung entscheidet, entstehen Kosten. Eine von beiden Möglichkeiten ist bei den hier aufgezeigten Verfügungen nur anzuraten, jedoch zur Rechtskraft nicht zwingend notwendig.
Empfehlung zur Aufbewahrung: Veranlasse die Erfassung der Urkunde in einem Zentralregister. Zur Rechtssicherheit der Unterschriften lasse diese beglaubigen, das muss nicht zwingend vor einem Notar sein. Hierzu gibt es auch preiswertere Alternativen.
Die Beurkundung beim Notar
Die Notariatsgebühren sind dem Notar in einem gesetzlichen Rahmen vorgegeben. Sie richten sich in der Höhe nach dem sogenannten Geschäftswert, im Laienjargon nach deinem Vermögen. Gebühren können je nach angesetztem Vermögenswert zwischen 60 € und der Höchstgebühr von 1.735 € anfallen. Bei Ehepaaren wird dieser Wert zur Hälfte berechnet. Der Höchstbetrag fällt lediglich bei einem Millionenvermögen an.
Ein Beispiel: Besitzt ein Ehepaar 50.000,00 € Vermögen, so wird von einem Geschäftswert von 25.000,00 € ausgegangen. In diesem Fall beträgt die Gebühr für eine General- und Vorsorgevollmacht 115 €. In diesen Gebühren sind die Beratung, ein Entwurf und auch die Beurkundung selbst enthalten.
Bei einer Beglaubigung der Unterschrift sind ebenfalls wertabhängig, nach der Gebührenordnung der Notare, zwischen 20 € und 70 € fällig. Vergleiche hierzu auch die Beglaubigungskosten bei Betreuungsbehörden, diese betragen nur 10 €.
Alle Gebühren entsprechen der Gesetzgebung im Jahr 2015 und die Mehrwertsteuer wird noch hinzugerechnet.
Registrierung von Vollmachten und Verfügungen mit Kosten
Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister. Sämtliche Verfügungen und Vollmachten können hier registriert werden. Sowohl besondere Wünsche in der Patientenverfügung als auch Betreuungsverfügungen können hier gespeichert werden.
Vorteil: Falls das Betreuungsgericht eine Abfrage bei diesem Register startet, erhält es umfassende Auskunft zu vorhandenen Vertretungsbefugnissen. Damit wird verhindert, dass jede der Urkunden rasch gefunden wird. Jede Behörde weiß also relativ schnell, ob und für wen Vollmachten vorliegen. Darin erfährt es auch, mit wem es gegebenenfalls in Kontakt treten muss.
Bei einer Hinterlegung wird der Inhalt eines Dokuments nicht geprüft. Diese Registrierung bedeutet keine Bestätigung, dass der Text rechtsrelevant verfasst wurde.
Eine Registrierung verursacht immer Extrakosten. Falls du das wünschst, musst du mit einer Rechnung einverstanden sein. Für eine Registrierung werden Gebühren aufgrund des Aufwandes berechnet. Allerdings fällt nur eine ermäßigte Gebühr aufgrund einer notariellen Beurkundung in Höhe von 8,50 € an. Falls du selbst einen Antrag stellst, bekommst du im Jahr 2015 eine Rechnung über 16 €, beim Onlineantrag sind es nur 13 €. Änderungen, Ergänzungen oder eine Löschung werden mit 18,50 € berechnet. Alle weiteren Gebühren erhält man ebenfalls ausführlich aufgelistet unter den oben angegebenen Kontaktadressen. Diese ändern sich im Laufe der Jahre und auf dem Onlineportal findest du stets alle aktuellen Kosteninformationen.
Die rechtliche Betreuung
Die stellvertretende Fürsorge und Unterstützung eines volljährigen Menschen wird als Betreuung bezeichnet. Bei Minderjährigen liegt das natürliche Betreuungsrecht, ganz gleich, ob sie krank oder gesund sind, bei den Eltern.
Erwachsene, die kein selbstbestimmtes Leben führen können, erhalten nicht automatisch Unterstützung, Beaufsichtigung und Betreuung. Im Falle einer länger andauernden Krankheit, einhergehend mit einer kompletten Handlungsunfähigkeit, wird regelmäßig das Bestellen einer rechtlichen Betreuung erforderlich. Setzt das Gericht einen Betreuer ein, so kann dieser die rechtliche Stellvertretung übernehmen. Wie bei allen anderen Rechtsvertretungen muss er auch die gerichtliche Bestellung im Original vorlegen.
Die rechtliche Betreuung ist nicht mit einer Entmündigung zu verwechseln. Sie soll den Betreuten nicht benachteiligen, sondern im Gegenteil dessen Wohl sichern. Nur auf diese Weise können Kranke trotz massiver gesundheitlicher Einschränkungen ein gesichertes Leben führen.
Aufgaben des Betreuers
Der rechtliche Betreuer hilft mit, dass dem Betreuten keine finanziellen oder persönlichen Schäden entstehen. Eine Teilhabe am öffentlichen Leben soll stets gewährleistet sein. Vom Betreuer müssen auch geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet werden zur Rehabilitation. Im besten Fall ist damit eine Verbesserung der gesundheitlichen Einschränkungen verbunden.
Auch eine Betreuung hat ihre Grenzen. Handelt es sich zum Beispiel um eine Heimeinweisung gegen den Willen des Vollmachtgebers, so muss diese Maßnahme gerichtlich begleitet werden. Es handelt sich hierbei im Fachjargon um eine „freiheitsentziehende Maßnahme“. Weder ein Bevollmächtigter noch ein Dritter kann dies über den Kopf des Kranken hinweg alleine entscheiden. Der Wille des Betreuten steht auch hierbei stets im Vordergrund. Besteht allerdings Eigen- oder Fremdgefährdung, so werden Betreuungsgerichte auch dieser Maßnahme zustimmen.
Betreuung auf Antrag oder Anregung
Die Vorstellung, einen rechtlichen Betreuer an die Seite gestellt zu bekommen, löst häufig Ängste bei Betroffenen aus. An der Tatsache selbst führt jedoch kein Weg vorbei, denn im Falle einer zumindest teilweisen Geschäftsunfähigkeit ist eine rechtliche Betreuung häufig erforderlich.
Aufgrund eines eigenen Antrages beschließt das Gericht, welche Person die Aufgabe der rechtlichen Betreuung übernehmen soll. Einen Antrag kann ein zu Betreuender nur selbst stellen. Eine Anregung zur Betreuung kann hingegen auch von Außenstehenden kommen. Das Gericht nimmt auf die Wünsche des Menschen, der den Antrag stellt, Rücksicht, wenn dieser sich selbst artikulieren kann oder eine Betreuungsvollmacht erstellt wurde. Wer festgelegt hat, welche Person eine rechtliche Betreuung übernehmen soll, kann zuversichtlich sein, dass diese vertraute Person diese Aufgabe auch übernehmen darf.
Gerichte können auch eigenständig ein Betreuungsverfahren einleiten, doch das ist eher selten. Vorstellbar ist dies nur in Ausnahmefällen bei völlig Alleinstehenden oder Obdachlosen.
Die Betreuer Bestellung ist langwierig und kompliziert
Eine Betreuer-Bestellung ist umständlich, denn diese muss in einem gerichtlichen Verfahren festgelegt werden. Gerichte sind gehalten, neben der Notwendigkeit einer Betreuung auch zu prüfen, in welchen Bereich dies angeordnet werden muss. Zudem muss es feststellen, ob die Vertretung durch eine andere Person schon gesichert ist. Ein dreiseitiger Antrag ist auszufüllen und zahlreiche Belege sind hierzu beizubringen. Das alles ist langwierig, denn Gerichte sind überlastet. Der Ausgang des Verfahrens ist zudem ungewiss und Kosten fallen hierbei auch an.
Befugnisse des Betreuungsgerichts
In manchen Fällen greift das Gericht zudem unter Umständen ein, was der bevollmächtigten Person dann auch die Hände bindet. Falls dem Gericht bekannt wird, dass Kompetenzen zum Nachteil des Betreuten, überschritten wurden, so kann es auch einen Kontrollbetreuer einsetzen. Das Gericht hat auch die Befugnis, die Betreuungsbestellung an deine Vertrauensperson zu widerrufen. Anschließend wird diese Aufgabe dafür einer anderen Person übertragen. Andererseits hat man aufgrund der gerichtlichen Betreuung eine Kontrollperson an seiner Seite, was einen Missbrauch erschwert. Dadurch kann der Betreute unter Umständen auch Einfluss nehmen, wenn der Betreuer unangenehme Entscheidungen trifft.
Sollte die Erledigung der Angelegenheiten auch durch andere Hilfen oder vorhandene Vollmachten möglich sein, so wird für diesen Bereich eine Betreuung überflüssig.
Beispiel: Ein Verwandter kann eine Vollmacht für die finanziellen oder gesundheitlichen Belange vorweisen, dann ist es logischerweise nicht notwendig, für diesen Komplex zusätzlich einen Betreuer zu bestellen. Bei einem laufenden Gerichtsverfahren kann es sein, dass das Gericht für die Vertretung zeitlich begrenzt, einen von dir gewünschten Betreuer einsetzt.
Schlusswort
Wie bereits erwähnt haben wir persönlich sämtliche Vollmachten und Verfügungen erstellt, und zwar nicht nur für meinen kranken Mann, sondern vorsorglich natürlich auch für mich. Dies hat sich auch als äußerst vorteilhaft herausgestellt, denn in diesen vielen Jahren der Pflege habe ich viele Situationen erlebt, in denen es mehr als notwendig war, diese auch anzuwenden. Ohne wohlmeinende Ratschläge von Dritten wären wir wohl ansonsten in ziemlich aussichtslose Sackgassen geraten. Unser wunderbares Netzwerk aus Familie, Selbsthilfegruppe, Therapeuten und Ärzten hat uns davor bewahrt. Das möchte ich dir ebenfalls sehr gerne ersparen. Gerade deshalb habe ich immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig die Errichtungen von Vollmachten an Vertrauenspersonen sind.
Über die Autorin
Seit dem Jahr 2000 pflege ich meinen Mann mit ständig zunehmender Intensität. Er leidet an einer heimtückischen und langwierigen Erbkrankheit, namens Chorea Huntington. Dies ist ein schweres, unheilbares und seltenes Nervenleiden. Die Krankheit begleitet die Familie unser ganzes gemeinsames Leben, immerhin schon fünfzig Jahre lang. Seine Mutter und eine Tante waren seit den 60er-Jahren erkrankt. Der ältere Bruder ist schon sehr lange bettlägerig pflegebedürftig.
Aufgrund des Schicksals einer Familien-Erbkrankheit verfüge ich über eine jahrzehntelange Pflegeerfahrung. Im Laufe der Jahrzehnte liegen unzählige Auseinandersetzungen mit Behörden sowie der Kranken- und Pflegekasse hinter mir. Ich organisiere den gesamten Alltag und die vielfältigen Pflegeaufgaben. Es ist mir gelungen, ein zufriedenes Leben zu führen. Ich lebe glücklich und blicke positiv, sowohl zurück, als auch in die Zukunft. Die Pflegeerfahrungen und die Strategien für ein positives Leben gebe ich meinen Lesern gerne weiter.
Pflegepersonen leisten einen wunderbaren Dienst, nicht nur den Angehörigen, sondern der gesamten Gesellschaft. Sie werden jedoch häufig gerne vergessen. Nicht nur die Kranken sind dazu gezwungen, mit der Krankheit und ihrem Schicksal zu leben, die Angehörigen auch.