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Gesetze · Stand Oktober 2026

StGB: Das Strafgesetzbuch einfach erklärt

Das Strafgesetzbuch (StGB) legt fest, welches Verhalten strafbar ist und welche Strafe dafür droht. Es gliedert sich in einen Allgemeinen Teil mit Regeln für alle Straftaten und einen Besonderen Teil mit den einzelnen Delikten von Diebstahl bis Mord. Bestraft werden darf nur, was vor der Tat gesetzlich als Straftat bestimmt war.[1]

Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 3 Min. Lesezeit

Was regelt das StGB?

Das StGB ist das zentrale Gesetz des materiellen Strafrechts. Es beantwortet zwei Fragen: Was ist strafbar, und welche Strafe droht? Der wichtigste Grundsatz steht gleich in § 1: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.[1]

Strafbare Taten teilt das Gesetz in zwei Gruppen. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind, etwa Raub oder Totschlag. Vergehen sind alle Taten mit geringerer Mindeststrafe oder Geldstrafe, etwa Diebstahl oder Beleidigung.[1] Die Unterscheidung ist wichtig, weil zum Beispiel nur Vergehen per Strafbefehl erledigt werden können.

Wie ermittelt, angeklagt und verhandelt wird, regelt dagegen die Strafprozessordnung. Für Jugendliche und Heranwachsende gilt zusätzlich das Jugendgerichtsgesetz.

Wie ist das StGB aufgebaut?

Das StGB besteht aus zwei Teilen:[1]

TeilInhaltBeispiele
Allgemeiner Teil (§§ 1 bis 79b)Regeln für alle StraftatenVorsatz, Notwehr, Schuldfähigkeit, Versuch, Strafarten, Strafzumessung, Bewährung, Verjährung
Besonderer Teil (§§ 80 bis 358)die einzelnen StraftatenBeleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Straßenverkehrsdelikte
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Welche Strafen sieht das StGB vor?

  • Freiheitsstrafe: Sie ist zeitig oder lebenslang. Die zeitige Freiheitsstrafe dauert mindestens einen Monat und höchstens 15 Jahre.[1] Bis zwei Jahre kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • Geldstrafe: Sie wird in Tagessätzen verhängt, mindestens fünf und in der Regel höchstens 360. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag.[1] So trifft dieselbe Zahl von Tagessätzen Arm und Reich gleich hart. Details unter Geldstrafe in Deutschland.

Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters. Das Gericht wägt die Umstände ab, die für und gegen ihn sprechen, etwa Beweggründe, Art der Ausführung, Vorleben und das Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.[1]

Kinder sind schuldunfähig: Wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nicht bestraft werden.[1]

Die bekanntesten Paragrafen

ParagrafDeliktStrafrahmen im Grundfall
§ 185Beleidigungbis 1 Jahr oder Geldstrafe
§ 223Körperverletzungbis 5 Jahre oder Geldstrafe
§ 242Diebstahlbis 5 Jahre oder Geldstrafe
§ 263Betrugbis 5 Jahre oder Geldstrafe
§ 316Trunkenheit im Verkehrbis 1 Jahr oder Geldstrafe

Diebstahl begeht, wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich rechtswidrig zuzueignen. Bei Körperverletzung, Diebstahl und Betrug ist auch der Versuch strafbar.[1] Für besonders schwere Fälle sieht das Gesetz höhere Strafen vor, beim Betrug etwa bei gewerbsmäßigem Handeln sechs Monate bis zehn Jahre.

Wer Opfer einer Straftat wird, erstattet Strafanzeige. Ob und wie lange eine Verurteilung im Führungszeugnis steht, regelt das Bundeszentralregistergesetz.

Den vollständigen und tagesaktuellen Wortlaut finden Sie im amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz: Strafgesetzbuch auf gesetze-im-internet.de. Maßgeblich bleibt immer die dort veröffentlichte Fassung.

Unsere Ratgeber zu diesem Gesetz

14 Ratgeber auf zuRecht.de stützen sich auf Vorschriften aus diesem Gesetz und erklären sie an konkreten Fällen:

Wer ist zuständig?

Strafverfahren

Ermittelt wird von Polizei und Staatsanwaltschaft. Verhandelt werden die meisten Strafsachen vor dem Amtsgericht, schwere Verbrechen vor dem Landgericht.

Staatsanwaltschaften in Deutschland

Häufige Fragen

Auch interessant: Strafanzeige stellen · Geldstrafe in Deutschland

Quellen

  1. Strafgesetzbuch (StGB): Inhaltsübersicht · § 1 · § 12 · § 19 · § 38 · § 40 · § 46 · § 185 · § 223 · § 242 · § 263 · § 316

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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