Gesetze · Stand Oktober 2026
Sozialgesetzbuch (SGB): Alle Bücher von I bis XIV im Überblick
Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst das deutsche Sozialrecht in mehreren Büchern zusammen, von der Grundsicherung über die Kranken- und Rentenversicherung bis zur Sozialhilfe. Es soll ein menschenwürdiges Dasein sichern, die Familie schützen und besondere Belastungen des Lebens ausgleichen. Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte.[1]
Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 3 Min. Lesezeit
Was regelt das Sozialgesetzbuch?
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen. Es soll ein menschenwürdiges Dasein sichern, gleiche Voraussetzungen für die Entfaltung der Persönlichkeit schaffen, die Familie schützen, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abwenden oder ausgleichen.[1]
Statt eines einzigen Gesetzes besteht das SGB aus Büchern, die über Jahrzehnte entstanden sind. Das Erste Buch enthält allgemeine Regeln für alle, die übrigen regeln einzelne Leistungsbereiche.
Welche Bücher gibt es?
Das Sozialgesetzbuch besteht aus diesen Büchern:[2]
| Buch | Inhalt | Zuständig |
|---|---|---|
| SGB I | Allgemeiner Teil | alle Leistungsträger |
| SGB II | Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld) | Jobcenter |
| SGB III | Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld | Agentur für Arbeit |
| SGB IV | Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung | Sozialversicherungsträger |
| SGB V | Gesetzliche Krankenversicherung | Krankenkassen |
| SGB VI | Gesetzliche Rentenversicherung | Deutsche Rentenversicherung |
| SGB VII | Gesetzliche Unfallversicherung | Berufsgenossenschaften, Unfallkassen |
| SGB VIII | Kinder- und Jugendhilfe | Jugendamt |
| SGB IX | Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen | Reha-Träger, Integrationsamt |
| SGB X | Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | alle Leistungsträger |
| SGB XI | Soziale Pflegeversicherung | Pflegekassen |
| SGB XII | Sozialhilfe | Sozialamt |
| SGB XIV | Soziale Entschädigung | Versorgungsämter |
Wer welche Leistung bekommt, erklären wir im Bereich Sozialrecht, etwa zum Arbeitslosengeld, zum Wohngeld oder zur Sozialhilfe.
Ihre Rechte gegenüber den Behörden
Das Erste Buch gibt allen Bürgern Rechte, die für jede Sozialleistung gelten:
- Beratung: Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, zuständig ist der jeweilige Leistungsträger.
- Antrag bei der falschen Stelle: Anträge werden auch von allen anderen Leistungsträgern und allen Gemeinden entgegengenommen. Sie müssen unverzüglich an den zuständigen Träger weitergeleitet werden und gelten als zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem sie dort eingegangen sind.
- Hilfe beim Antrag: Die Leistungsträger müssen darauf hinwirken, dass klare Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.[1]
Beispiel: Frau A. gibt ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente am 28. Dezember bei ihrer Krankenkasse ab, weil sie die Rentenversicherung nicht rechtzeitig erreicht.
Die Krankenkasse muss ihn an die Rentenversicherung weiterleiten. Der Antrag gilt als am 28. Dezember gestellt, Frau A. verliert keine Zeit.[1]
Ihre Pflichten als Leistungsbezieher
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss alle erheblichen Tatsachen angeben, Änderungen unverzüglich mitteilen und Beweismittel vorlegen.[1] Wer etwa eine neue Arbeit aufnimmt oder umzieht, muss das sofort melden.
Kommt jemand seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Leistungsträger die Leistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. Das ist aber erst zulässig, nachdem er schriftlich auf diese Folge hingewiesen und eine angemessene Frist gesetzt hat.[1]
Den vollständigen und tagesaktuellen Wortlaut finden Sie im amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz: Sozialgesetzbuch auf gesetze-im-internet.de. Maßgeblich bleibt immer die dort veröffentlichte Fassung.
Unsere Ratgeber zu diesem Gesetz
69 Ratgeber auf zuRecht.de stützen sich auf Vorschriften aus diesem Gesetz und erklären sie an konkreten Fällen:
- Abfindung im Arbeitsrecht: Wann Arbeitnehmer einen Anspruch haben
- Abfindung versteuern: Was Sie bei einer Abfindung beachten müssen
- Befristeten Arbeitsvertrag verlängern: Wie oft ist das erlaubt?
- Kurzarbeit akzeptieren: Muss ich der Kurzarbeit zustimmen?
- Kurzarbeit und Minijob: Nebenjob während Kurzarbeit und Minijobber in Kurzarbeit
- Kurzarbeit verlängern: Wie lange Kurzarbeitergeld gezahlt wird und was bei befristeten Verträgen gilt
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- Kurzarbeit: Definition, Voraussetzungen und was sie für Arbeitnehmer bedeutet
- Kurzarbeitergeld: Höhe, Dauer, Voraussetzungen und Antrag 2026
- Kündigung beim Arbeitsamt melden: Wann und wie Sie sich melden müssen
- Kündigung wegen Krankheit: Wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist
- Kündigungsschutz in Deutschland: Kündigungsschutzgesetz, Sonderkündigungsschutz und Klagefrist
- Minijob: Verdienstgrenze 2026, Rechte und Versicherung im Überblick
- Minijob: Wie viele Stunden darf man 2026 arbeiten?
- Mutterschaftsgeld: Höhe, Anspruch und Antrag bei Krankenkasse und Bundesamt
- Probearbeiten: Muss es bezahlt werden und wie lange ist es erlaubt?
- Schwanger mit befristetem Arbeitsvertrag: Was gilt bei Mutterschutz und Elternzeit?
- Selbstkündigung und Arbeitslosengeld: Sperrzeit, wichtige Gründe und wie Sie die Kündigung beim Arbeitsamt begründen
- Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern: Was das Gesetz verlangt
- Tod des Ehepartners: Was erbt der Ehegatte, und was ist jetzt zu tun?
- Unterhalt bei Grundsicherungsgeld und Arbeitslosigkeit: Muss man trotzdem zahlen?
- Unterhalt: Wer muss wem Unterhalt zahlen, und wie viel?
- Unterhaltsrecht: Wer ist wem unterhaltspflichtig, und welche Rechte und Pflichten gelten?
- Anspruch auf Arbeitslosengeld: Wer es bekommt und ab wann
- Anspruch auf Grundsicherungsgeld: Wer es bekommt und wer nicht
- Anspruch auf Sozialhilfe: Wer bekommt Sozialhilfe und wer nicht?
- Arbeit oder Maßnahme ablehnen: Was droht beim Grundsicherungsgeld und beim Arbeitslosengeld?
- Arbeitslosengeld berechnen: So ermittelt die Agentur für Arbeit die Höhe
- Arbeitslosengeld und Vermögen: Was mit Ersparnissen passiert
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- Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag im Überblick
- BAföG: Wer es bekommt, wie hoch es ist und was die Paragrafen regeln
- Deutsche Rente im Ausland beziehen: Zahlung, Kürzungen, Steuer
- Einkommensgrenze bei der Sozialhilfe: Wann das Einkommen zu hoch ist
- Elterngeld und Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld: was angerechnet wird
- Elterngeld: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag im Überblick
- Gesetzliche Rentenversicherung: Wer muss einzahlen, wer ist befreit?
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Anspruch, Höhe, Antrag
- Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld und ALG II): Was es ist und wer es bekommt
- Hinzuverdienst beim Grundsicherungsgeld: So viel dürfen Sie behalten
- Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG: 160 Euro je Kind
- Kürzung des Grundsicherungsgeldes: Sanktionen des Jobcenters (früher Bürgergeld)
- Leistungen der Sozialhilfe: Was das Sozialamt alles zahlt
- Leistungen des Grundsicherungsgeldes (früher Arbeitslosengeld 2) im Überblick
- Nebenjob beim Arbeitslosengeld: So viel dürfen Sie dazuverdienen
- Regelsatz der Sozialhilfe 2026: Höhe, Stufen und Berechnung
- Rente 2026: Beitragssatz, Rentenarten, Altersgrenzen und Vorsorge
- Rente aus dem Ausland in Deutschland beziehen: Zeiten, Antrag, Anrechnung
- Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
- Sozialhilfe beantragen: Wo, wie und mit welchen Unterlagen?
- Sozialhilfe: Was sie ist, wer sie bekommt und wie viel
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Gründe, Dauer und Folgen
- Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2: ALG 1 und Grundsicherungsgeld im Vergleich
- Unterschied zwischen Sozialhilfe und Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld, ALG 2)
- Vermögen bei der Sozialhilfe: Freibetrag und Schonvermögen 2026
- Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld 2026? Regelbedarf, Mehrbedarf und Miete
- Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld? Bezugsdauer nach Alter
- Wie lange bekommt man Grundsicherungsgeld (früher Arbeitslosengeld 2)?
- Wohngeld bei Arbeitslosengeld 1: Anspruch, Anrechnung und Grenzen
- Wohngeld bei Umzug: doppelte Miete, neuer Antrag und Meldepflicht
- Wohngeld und Nebenkosten: Was zählt und wer die Nachzahlung zahlt
- Zusatzleistungen zum Arbeitslosengeld: Was Sie noch beantragen können
Wer ist zuständig?
Gegen Bescheide legen Sie zuerst binnen eines Monats Widerspruch bei der Behörde ein. Danach entscheidet das Sozialgericht, für Versicherte und Leistungsempfänger ohne Gerichtskosten.
Sozialgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie viele Sozialgesetzbücher gibt es?
Derzeit gelten die Bücher I bis XII und XIV, also 13 Bücher. Ein Dreizehntes Buch wurde nie verabschiedet.
- Welches SGB regelt das Bürgergeld?
Das Zweite Buch, die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Leistung heißt seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld, davor Bürgergeld, früher Arbeitslosengeld II.
- Was ist der Unterschied zwischen SGB II und SGB XII?
Das SGB II gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Familien, zuständig ist das Jobcenter. Das SGB XII, die Sozialhilfe, gilt für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, etwa im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung.
- Kostet ein Verfahren vor dem Sozialgericht etwas?
Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren gerichtskostenfrei. Eigene Anwaltskosten können über Beratungs- und Prozesskostenhilfe abgedeckt werden.
Auch interessant: Sozialrecht · Arbeitslosengeld
Quellen
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I): § 1 · § 14 · § 16 · § 60 · § 66
- Die Bücher des Sozialgesetzbuchs auf gesetze-im-internet.de: SGB I · SGB II · SGB III · SGB IV · SGB V · SGB VI · SGB VII · SGB VIII · SGB IX · SGB X · SGB XI · SGB XII · SGB XIV
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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