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Gesetze · Stand Oktober 2026

BGB: Das Bürgerliche Gesetzbuch einfach erklärt

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetz für die Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten. Es regelt, wann man rechtsfähig und volljährig ist, wie Verträge zustande kommen, was bei Kauf, Miete und Arbeit gilt, wem eine Sache gehört und was in Familie und Erbfall passiert. Es ist in fünf Bücher gegliedert.[1]

Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 4 Min. Lesezeit

Was regelt das BGB?

Das BGB ist das Kerngesetz des Zivilrechts, also des Rechts zwischen Bürgern untereinander und zwischen Bürgern und Unternehmen. Wer etwas kauft, eine Wohnung mietet, einen Arbeitsvertrag unterschreibt, heiratet oder erbt, bewegt sich im Rahmen des BGB.

Es beginnt beim Menschen selbst: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt, die Volljährigkeit tritt mit dem 18. Lebensjahr ein. Wer noch nicht sieben ist, ist geschäftsunfähig, kann also keine wirksamen Verträge schließen. Zwischen 7 und 18 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig.[1]

Neben dem BGB gibt es Sondergesetze, etwa das Handelsgesetzbuch für Kaufleute oder das Kündigungsschutzgesetz. Sie bauen auf dem BGB auf und gehen ihm in ihrem Bereich vor.

Wie ist das BGB aufgebaut?

Das BGB gliedert sich in fünf Bücher:[1]

BuchInhaltBeispiele
1 Allgemeiner TeilRegeln, die für alle Bücher geltenGeschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Verjährung
2 Recht der SchuldverhältnisseVerträge und gesetzliche AnsprücheKauf, Miete, Arbeit, Werkvertrag, Schadensersatz
3 SachenrechtEigentum und Besitz an SachenEigentumsübertragung, Grundstücke, Hypothek
4 FamilienrechtEhe, Verwandtschaft, VormundschaftScheidung, Unterhalt, Sorgerecht
5 ErbrechtWas mit dem Vermögen nach dem Tod geschiehtErbfolge, Testament, Pflichtteil

Der Allgemeine Teil steht „vor der Klammer“: Seine Regeln gelten für alle anderen Bücher, etwa wann eine Willenserklärung wirksam wird oder wann ein Anspruch verjährt.

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Die wichtigsten Paragrafen im Alltag

  • § 195 und § 199, Verjährung: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon wusste oder hätte wissen müssen.[1]
  • § 241, Schuldverhältnis: Kraft des Schuldverhältnisses kann der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern.
  • § 280, Schadensersatz: Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Vertrag, kann der Gläubiger Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen, es sei denn, der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.[1]
  • § 433, Kaufvertrag: Der Verkäufer muss die Sache übergeben, Eigentum verschaffen und sie frei von Mängeln liefern. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen.
  • § 535, Mietvertrag: Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand überlassen und erhalten, der Mieter die Miete zahlen.
  • § 611a, Arbeitsvertrag: Der Arbeitnehmer leistet weisungsgebundene Arbeit, der Arbeitgeber zahlt die vereinbarte Vergütung.[1]
  • § 823, unerlaubte Handlung: Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den Schaden ersetzen, auch ohne Vertrag.
  • § 1922, Erbfall: Mit dem Tod geht das Vermögen eines Menschen als Ganzes auf die Erben über.[1]

Beispiel: Ein Handwerker stellt im Juni 2023 eine Rechnung über 900 Euro, die der Kunde nie bezahlt.

Die dreijährige Verjährung beginnt am 31. Dezember 2023 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Bis dahin muss der Handwerker die Verjährung etwa durch einen Mahnbescheid hemmen, sonst kann der Kunde die Zahlung verweigern.[1]

Wo hilft das BGB im Alltag?

Kaum ein Rechtsgebiet kommt ohne das BGB aus. Auf zuRecht.de erklären wir die Vorschriften an konkreten Fragen: Mängel beim Kauf im Bereich Vertragsrecht, Nebenkosten und Kündigung im Mietrecht, Unterhalt und Scheidung im Familienrecht, Testament und Pflichtteil im Erbrecht. Eine Übersicht aller Ratgeber, die sich auf das BGB stützen, finden Sie weiter unten.

Den vollständigen und tagesaktuellen Wortlaut finden Sie im amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch auf gesetze-im-internet.de. Maßgeblich bleibt immer die dort veröffentlichte Fassung.

Unsere Ratgeber zu diesem Gesetz

148 Ratgeber auf zuRecht.de stützen sich auf Vorschriften aus diesem Gesetz und erklären sie an konkreten Fällen:

Erbrecht (26)
Alle 26 anzeigen
Familienrecht (30)
Alle 30 anzeigen

Häufige Fragen

  • Seit wann gibt es das BGB?

    Das BGB ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten. Seitdem wurde es vielfach geändert, große Reformen betrafen etwa 2002 das Schuldrecht und 2023 das Vormundschafts- und Betreuungsrecht.

  • Wie viele Paragrafen hat das BGB?

    Die Zählung reicht bis § 2385. Durch eingefügte Paragrafen mit Buchstaben und weggefallene Vorschriften weicht die tatsächliche Zahl davon ab.

  • Was ist der Unterschied zwischen BGB und HGB?

    Das BGB gilt für alle. Das HGB enthält Sonderregeln für Kaufleute, etwa zur Buchführung und zu strengeren Prüfpflichten beim Wareneinkauf. Wo das HGB nichts regelt, gilt das BGB.

  • Ab wann ist man nach dem BGB geschäftsfähig?

    Bis zum siebten Geburtstag ist man geschäftsunfähig, bis zum 18. Geburtstag beschränkt geschäftsfähig. Dann braucht es für die meisten Verträge die Zustimmung der Eltern, mit Ausnahmen etwa beim Taschengeld.

Auch interessant: Gesetze in Deutschland: Welche es gibt und wie sie entstehen · HGB: Das Handelsgesetzbuch

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Inhaltsübersicht · § 1 · § 2 · § 104 · § 106 · § 195 · § 199 · § 241 · § 280 · § 433 · § 535 · § 611a · § 823 · § 1922

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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